Tolerierte Gefährdungen

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  • Hallo Kollegen,

    ich habe mal eine Frage. Es gibt da eine "Gefährdungsampel für Instandhaltungsarbeiten an Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteigen" klick

    https://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/7849601,9

    Wenn ich es richtig verstehe können durchaus reale Gefahren (z,B,: Absturz, elektrischer Strom...) vorhanden sein-
    ich muss sie nur farblich kennzeichnen???

    Ich bin mal auf eure Antworten gespannt.

    VG Reinhard

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  • Ich halte das für Blödsinn so wie ich das lese.Bei mir wären die Ampeln alle auf rot. Wie kann z.B. eine elektrische Gefährdung oder auch die anderen mit diesen Ampeln abgestuft werden? Bin beim Stromschlag ganz tot (rote Ampel)oder nur ein etwas tot (gelbe Ampel) oder gar kaum tot (grüne Ampel). So ganz versteh ich den Sinn hier nicht.Wenn ich vor etwas warnen will, muss ich vom schlimmsten anzunehmenden Fall ausgehen.Bei allen angegebenen 4 Bereiche kann es schlimmstenfalls zum Todesfall kommen.
    Gruß Martin

  • Wenn ich es mal nicht nur auf den Fahrstuhl ( den letzten hab ich vor 30jahren von innen gesehen, Technik Seite ) lege könnte es z.B die Wartung an einer Verteilung/ Schaltwarte mit alten Phasenschienensystemen sein bei der ich sicher eine elektrische Gefährdung habe und unterscheide

    - offene schiene = Rot
    - offene schiene, aber Isoliert = gelb
    - abgedeckte schienen, nicht im Arbeits od Wartungsbereich und muss ich auch nicht ran um den Auftrag zu erfüllen = grün

    Wenn ich unter AUS arbeite habe ich immer eine Gefährdung ,"400V sind nicht immer 400V"..
    Komme ich gut ran od nur mit Tricks, sind die kontakte usw Fingersicher od alles oldschool usw.
    Die 400V können mich immer umhauen, aber die Gefahr mit der Spannung direkt in Berührung zu kommen sinkt je nach System/ PSA/ Umgebung

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Hallo Reinhard,

    ich verstehe die Frage nicht ganz; in dem vollen Dokument (Link) sind unter Abschnitt 5 Anhang 1 die zu der Risikostufe (Ampel) empfohlenen Maßnahmen aufgezeigt. Dabei heißt es z.B.: rote Ampel bei elektrischer Gefährdung: Hauptschalter ausschalten.

    In der Einleitung wird erläutert, dass es sich um ein System handelt das Monteuren eine schnelle Info gibt, welche Maßnahmen zu treffen sind.

    Grüße,
    Holger

    Wenn ich es richtig verstehe können durchaus reale Gefahren (z,B,: Absturz, elektrischer Strom...) vorhanden sein-

    ich muss sie nur farblich kennzeichnen???

  • Hallo Holger,

    ich sehe da auch ein grundsätzliches Problem.
    Zitat: "Aus diesem Grund ist es notwendig, die im Unternehmen vorhandenen tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen um Informationen zu ergänzen, die die Beschäftigten auf mögliche Risiken an den einzelnen Anlagen aufmerksam machen, und sie zu einem sicherheitsgerechten Verhalten anzuleiten."
    Und so haben die Unternehmen GB's nach den Vorschriftenänderungen 2015-2016 "Mindestangaben des Betreibers einer Aufzugsanlage, die ab dem 01.Juni 2015 in Betrieb genommen wird", für die Monteure (Fachleute) geschrieben. In unserem Fall Leiterin Kita, Leiterin Pflegeheim, .... also Nichtfachleute. Sicherlich auch mit Beratung, aber auch der Berater ist für diesen Fall kein Profi.
    Also nach bestem Wissen und Gewissen.
    Was ist dann die GB und in Weiterleitung das Ampelsystem wert? Für den Einen ist es ein Risiko das bis zum Tod führt - für den Anderen Ausbildungsbestandteil und tägliche Arbeit!

    Braucht man das real oder ist es nur hübsch?

    VG Reinhard

    Im Anhang das Bild das ich bei Arbeitsschutz.de sehe. ;(

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  • Hallo Reinhard,

    ...Wenn ich es richtig verstehe können durchaus reale Gefahren (z,B,: Absturz, elektrischer Strom...) vorhanden sein-
    ich muss sie nur farblich kennzeichnen???...

    selbstverständlich können reale Gefährdungen vorhanden sein. Als Beispiel sei der Technikraum eines defekten Aufzuges auf dem Dach genannt. Dann geht aus Deiner Dokumentation hervor (siehe DGUV-Information 209-085 im Anhang 1, ldfd. Nr. 2, Seite 11 oben), dass der Zugang allgemein eine rote Kennzeichnung hat. Als Maßnahme ist die Verwendung einer Absturzsicherung angegeben. Die Techniker, die zum Warten/zur Reparatur der Anlage gerufen werden müssen im Vorfeld schriftlich auf die Gefahren hingewiesen werden. Die Tafel mit den bunten Smilies hilft nur noch einmal den Techniker Vor Ort auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Quasi eine Erinnerung in einfacher Form.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Reinhard

    OK, jetzt verstehe ich Deine Frage. Ich verwende auch das Ampelprinzip (wenn auch ein wenig abgewandelt) in Gefährdungsbeurteilung die ich als Dienstleistung anbiete. Jedoch habe ich 2 Ampeln. Die erste steht für die Ist Situation hin, die zweite für die Situation nachdem die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt wurden.
    Beispiel: rot // Absturzgefahr // Absturzsicherung installieren, etc. // grün

    Ich finde es gut, da man auf die Schnelle erkennt, wo Handlungsbedarf besteht. Im Normalfall müssen alle hinteren Ampeln auf grün sein -sonst keine sichere Arbeit gegeben.
    Es ist ein Hilfsmittel zum Visualisieren. Die Anwendung an Aufzügen finde ich nicht schlecht, da kaum ein Monteur die angepasste Betriebsanweisung liest (reele Welt).

    Grüße,
    Holger

  • Die Tafel mit den bunten Smilies hilft nur noch einmal den Techniker Vor Ort auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Quasi eine Erinnerung in einfacher Form.

    Das ist die Erklärung und die Antwort auf Reinhards Frage.

    Das Schwierige im Leben ist, die einfachen Dinge zu erkennen. :D

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.