Gefährdungsbeurteilung für Gebäude, die neu errichtet werden

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  • Hallo zusammen,

    ich schilder Euch mal die Problemstellung und hoffe es ist verständlich.

    Bei einer Besprechung zu einem Neubau kam die ASR V3 auf den Tisch, weche eine GFB für Arbeitsstätten fordert. Soweit alles ok und wir als Fasi haben eine GFB vor Aufnahme der Tätigkeit gefordert. Steht in der ASR V3 auch schön beschrieben drin, usw.

    Der Projektleiter hat nun den Architekten ins Boot geholt, da er sich nicht als fachkundig sieht, um die GFB zu erstellen (will ja irgendwie keiner machen :D ). Und wir als Fasi haben Ihm gesagt, wir beraten gerne und helfen, sind aber nicht für die Erstellung der GFB verantwortlich und machen die Arbeit nicht alleine. Der Auftrag sieht vor, das der Architekt sich an die gülten Vorschriften, ASR usw. halten muss. Dieser hat dazu gesagt, das eine GFB nur nötig ist, wenn es eine Gefährdung gibt und er z.B. von den ASR abweicht. Dann würde er auch Maßnahmen beschreiben. Da dies aber nicht der Fall ist, wird keine GFB benötigt. Und seine Pläne und Planungen (z.B. Raumgröße und Belegungskonzepet) werden zudem vom Bau- und Gewerbeaufsichtsamt geprüft.

    Wie seht Ihr den Fall?

    Gruß Gerd

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  • das eine GFB nur nötig ist, wenn es eine Gefährdung gibt und er z.B. von den ASR abweicht. Dann würde er auch Maßnahmen beschreiben.

    So ganz richtig ist das nicht. Wenn die einschlägigen ASR eingehalten werden, kann über die Vermutungswirkung eine Einhaltung der Vorgaben festgestellt werden. Aber als minimale GB muss er zumindest darlegen, welche ASR er alles betrachtet und eingehalten hat. Ohne entsprechende Dokumentation würde ich davon ausgehen, dass die GB nicht durchgeführt wurde.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Gerd,

    der Architekt ist definitiv der falsche Ansprechpartner für die Gefährdungsbeurteilung. Die GBU muss fachkundig durchgeführt werden. Ein Architekt ist ein Künstler und hat für gewöhnlich keine Fachkunde im Bereich Arbeitssicherheit. Seine Aussage bestätigt das ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Also ich sag das mal so Architekten haben oft überhaupt keine und ich meine wirklich keine Fachkunde !!!

    Ich denke die GBU muss der erstellen der das Objekt/ Arbeitsstätte nutzt und Betreibt, dass dürfte nicht der Architekt sein.

    Wenn ihr einen Sigeko habt kann der unterstützen mit seinen Unterlagen für die späteren Arbeiten ( ist ja auch eine GBU) und natürlich der Brandschutzgutachter, der hat im Prinzip ja auch eine GBU gemacht, ebenso der TGA Planer mit seinem Erläuterungsbericht

    Es ist also schon vieles da, man muss es nur zusammenführen und dann ist das schon fast fertig


    Gruß

    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Dem Architkten die Fachkunde abzuprechen halte ich für "gefährlich". Ich weiß wovon ich rede, habe ja schließlich eine Architektin zu Hause :)

    Zu deiner Problemstellung:

    Ich denke hier ist eher die Nutzung des Gebäudes gemeint.
    Maschinenaufstellplan, Nutzungskonzept etc....

    Hier ergeben sich dann halt Umgebungsfaktoren, die man baulich abfangen kann. Lärm z.B. Wenn ich weiß das die Maschine hinten in der Ecke mächtig krach macht, plane ich schon eine bauliche Maßnahme ein, um den Lärm zu dämpfen.
    Wenn es hier Qualitätssicherungsmaßnahmen gibt sollte das Licht dementsprechend sein. Also wie ist die Beleuchtung angeordnet.
    Wo sind die Fluchtwege und Fluchttüren. Wenn ich später eine Maschine vor die Tür stelle, gibt es diesen Fluchtweg nicht mehr, somit kann die Nutzung des Gebäudes untersagt werden.
    Ist die Klimaanlage / Lüftungsanlage dementsprechend ausgelegt.....


    Ich denke hier soll soweit alles eingeplant werden, denn nachträgliche "Pfuscherein" haben nicht so den Wirkungsgrad von gut geplanten baulichen Maßnahmen.

    Einfach überlegen was will ich in dem Gebäude veranstalten und dann halt überlegen welche Auswirkungen hat das ganze auf die Menschen im Gebäude. Diese Auswirkungen versuchen "baulich" abzumildern. Das ganze schön dokumentieren und die Sache wäre für mich erledigt.

    Es gibt viele Menschen, die sich einbilden, was sie erfahren, verstünden sie auch.
    Johann Wolfgang von Goethe

    Tue so viel Gutes, wie du kannst, und mache so wenig Gerede wie nur möglich darüber.
    Charles Dickens

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  • Hi,

    ich verstehe die Diskussion hier nicht, weil die Rechtslage eindeutig ist. Verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber. Dieser muss im Vorfeld in die Planungen eingebunden werden (falls er nicht selbst der Bauherr ist) und festlegen, an welcher Stelle welche Tätigkeiten durchgeführt werden (und somit welche Maschinen / Anlagen wo aufgestellt werden).
    Anschließend kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit beratend tätig werden und die Planung auf Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften prüfen (z.B. Raumbedarf der Arbeitsplätze, Verkehrswege) sowie Hinweise geben, was bei der Umsetzung baulich noch zu beachten ist (z.B. Beleuchtung, Absaugung, Lüftung).
    Von einem Architekten erwarte ich weder, dass er die brandschutztechnischen, noch die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben einhält. I.d.R. haben die weder Brandschutz noch Arbeitssicherheit gelernt und brauchen in den Fachgebieten entsprechende Fachberatung.
    Der Passus "...hat sich an die gültigen Vorschriften gehalten" o.ä. ist rechtlich unwirksam. Wenn so verfahren wird, muss genau aufgelistet werden, welche Vorschriften und Regeln (Verordnungen, Technische Regeln, DGUV Vorschriften, DGUV Regeln, DIN-Normen, VDE-Normen) eingehalten werden bzw. eingehalten werden müssen. Und je nach Regelwerk, das eingehalten werden soll, muss der Planer dazu im Vorfeld genau wissen, welche Tätigkeiten in welchem Raum auf welche Art und Weise durchgeführt werden sollen.

    schöne Grüße