Hallo zusammen,
ich schilder Euch mal die Problemstellung und hoffe es ist verständlich.
Bei einer Besprechung zu einem Neubau kam die ASR V3 auf den Tisch, weche eine GFB für Arbeitsstätten fordert. Soweit alles ok und wir als Fasi haben eine GFB vor Aufnahme der Tätigkeit gefordert. Steht in der ASR V3 auch schön beschrieben drin, usw.
Der Projektleiter hat nun den Architekten ins Boot geholt, da er sich nicht als fachkundig sieht, um die GFB zu erstellen (will ja irgendwie keiner machen ). Und wir als Fasi haben Ihm gesagt, wir beraten gerne und helfen, sind aber nicht für die Erstellung der GFB verantwortlich und machen die Arbeit nicht alleine. Der Auftrag sieht vor, das der Architekt sich an die gülten Vorschriften, ASR usw. halten muss. Dieser hat dazu gesagt, das eine GFB nur nötig ist, wenn es eine Gefährdung gibt und er z.B. von den ASR abweicht. Dann würde er auch Maßnahmen beschreiben. Da dies aber nicht der Fall ist, wird keine GFB benötigt. Und seine Pläne und Planungen (z.B. Raumgröße und Belegungskonzepet) werden zudem vom Bau- und Gewerbeaufsichtsamt geprüft.
Wie seht Ihr den Fall?
Gruß Gerd