Gewerbeabfallverordnung --> hausmüllähnliche Gewerbabfälle

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  • Hallo,

    ich habe mich mal wieder gedanklich ins Abseits geschossen und versuche jetzt das Choas im Kopf zu richten. Es geht um gewerblichen Siedlungsabfall oder Abfällen aus privaten Haushaltungen.
    Wir sind ein öffentlich rechtlicher Arbeitgeber --> öffentlicher Dienst. Wir haben Dienstgebäude in ganz normalen Wohngebieten, in denen die Abfälle aus den privaten Haushaltungen vom kommunalen Entsorger selbst oder von beauftragten Dritten eingesammelt und entsorgt werden.
    Teilweise stehen BioAbfall- und Restmülltonnen oder gelbe Säcke zur Verfügung. Teilweise deswegen, es wird nicht in allen Standorten zur Verfügung gestellt. Beispiel in Trier und Speyer werden keine von denen
    vom kommunalen Träger zur Verfügung gestellt.

    Jetzt heißt es doch in der Gewerbsabfallverordnung §2 Abs. 1 --> Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen..........

    .....aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen --> dazu zähle ich auch Einrichtungen des Dffentlichen Dienstes. Richtig?
    Sind dann die von mir aufgeführten Abfälle "überlassungspflichtig gem. KrWG?

    Wenn ich die von mir aufgeführten Abfälle nicht als Gewerbeabfall betrachten muss, sondern als Abfälle aus privaten Haushaltungen, unterliege ich dann nicht mehr der Gewerbeabfallverodnung? Was aber aufgrund der Definitionen in der genannten Verordnung nicht möglich ist.

    Alles klar? Mir noch nicht. Ich habe den Blick für die möglichen Konsequenzen verloren. In welche Richtung stelle ich die Entsorgung um? Empfehle ich meinem Arbeitgeber Gewerbeabfall zu entsorgen --> höherer Aufwand bei der im Haus zu organisierenden Trennung. Dafür aber freie Wahl des Entsorgers.
    Oder ändere ich in die andere Richtung zum öffentlichen Entsorger und habe nicht den ganz großenen Aufwand beim Sortieren. (VerpackV, BioAbf, Restmüll)

    Darf ich als "gewerblicher (Öffentlicher Dienst)" meine haushaltsähnlichen Gewerbeabfall in den Restmüll geben?

    Alles klar?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    3 Mal editiert, zuletzt von Mick1204 (27. Juli 2017 um 10:03) aus folgendem Grund: Änderungen, Ergänzungen

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  • Jetzt heißt es doch in der Gewerbsabfallverordnung §2 Abs. 1 --> Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen..........

    .....aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen --> dazu zähle ich auch Einrichtungen des Dffentlichen Dienstes. Richtig?
    Sind dann die von mir aufgeführten Abfälle "überlassungspflichtig gem. KrWG?

    Sofern Du die Abfälle einer Verwertung zuführst, entfällt die Überlassungspflicht.
    Manche Müllverbrennungsanlagen gelten als thermische Verwertung, aber nicht alle. Daher bei der Anlage nachfragen.
    Letzten Endes muss man dies alles dann unter betriebswirtschaftlichen Aspekten betrachten. Was kostet der überlassene Abfall auf welchem Weg inklusive aller "Nebenkosten" wie z.B. Transportkosten usw.?
    Dieser Weg entbindet Dich aber nicht, die Gewerbeabfallverordnung und seine Trennvorgaben einzuhalten. In wie weit dies allerdings praktikabel ist, wird sich erst noch zeigen müssen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Sofern Du die Abfälle einer Verwertung zuführst, entfällt die Überlassungspflicht.

    Manche Müllverbrennungsanlagen gelten als thermische Verwertung, aber nicht alle. Daher bei der Anlage nachfragen.
    Letzten Endes muss man dies alles dann unter betriebswirtschaftlichen Aspekten betrachten. Was kostet der überlassene Abfall auf welchem Weg inklusive aller "Nebenkosten" wie z.B. Transportkosten usw.?
    Dieser Weg entbindet Dich aber nicht, die Gewerbeabfallverordnung und seine Trennvorgaben einzuhalten. In wie weit dies allerdings praktikabel ist, wird sich erst noch zeigen müssen.

    Sofern es sich um Gewerbeabfälle handelt. Im Moment habe ich Probleme zu verstehen: habe ich als öffentliche Einrichtung hausmüllähnlichen Gewerbeabfall oder Siedlungsabfall aus privaten Haushalten?

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    Gruß Mick

  • Dein Unternehmen ist kein privater Haushalt.
    Damit kann auch der Siedlungsabfall nicht aus einem Privathaushalt stammen.

    Zitat von Springer Wirtschaftslexikon

    Privathaushalt: Begriff der amtlichen Statistik für zusammenwohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (z.B. Einzeluntermieter). Zum Privathaushalt können verwandte und familienfremde Personen gehören (z.B. Hauspersonal).

    Anstalten gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z.B. Privathaushalt des Anstaltsleiters). Haushalte mit mehreren Wohnungen werden u.U. mehrfach gezählt.

    Vgl. auch Haushalt.

    Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Privathaushalt, online im Internet:
    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/6611/privathaushalt-v9.html

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic

    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

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  • Dein Unternehmen ist kein privater Haushalt.
    Damit kann auch der Siedlungsabfall nicht aus einem Privathaushalt stammen.

    Nein, wir sind kein Unternehmen! --> http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Stichwort-Ergebnisseite.jsp

    Da liegt ja der Hase im Pfeffer. Wir verwalten die von dir eingezahlten Rentenbeiträge und zahlen diese an Rentner aus........

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  • Ja hast Du.Siehe auch §2 GewAbfV.

    Wenn dem so ist, darf ich dann diese Abfälle in die vom kommunalen Entsorger aufgestellten Restmülltonnen entsorgen? (Die Dienstgebäude sind mitten im Ort, kein Gewerbegebiet)
    Das müsste ich dann auch gar nicht, weil die Gewerbabfälle im Gegensatz zu den Haushaltsabfällen nicht Überlassungspflichtig sind?!?!?!?

    Siehste jetzt den Konflikt?

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  • Dein Unternehmen ist Die Liegenschaften deines Arbeitgebers sind keine privaten Haushalte.

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  • weil die Gewerbabfälle im Gegensatz zu den Haushaltsabfällen nicht Überlassungspflichtig sind?!?!?!?

    Doch, Gewerbeabfälle sind überlassungspflichtig, sofern keine Verwertung stattfindet. Siehe §17 Abs. 2, Punkt 4 KrWG.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Doch, Gewerbeabfälle sind überlassungspflichtig, sofern keine Verwertung stattfindet. Siehe §17 Abs. 2, Punkt 4 KrWG.

    Heißt also, im Zweifel erstmal den kommunalen Entsorger nach dem Verwertungs-/Beseitgungsverfahren fragen um das bewerten zu können?
    Und wenn eine Verwertung stattfindet, Abfall nach Absprache über ihn entsorgen? (getrennt, je nach dem welche Tonnen zur Verfügung stehen?)

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  • Hallo liebe Diskutierenden,

    bei dem Thema kann man schon mal strubbelig werden. ?(
    Bei den verschiedenen Bezeichnungen für den Abfall, reden wir doch immer über die gleiche Form von Abfall und zwar hausmüllähnlicher Abfall.
    Er hat in der Regel die gleiche Abfallschlüsselnummer, ob privat oder gewerblich. (20 03 01 "Hausmüllähnliche Abfälle, die keine gefährlichen Stoffe enthalten")

    Das Zeug wird durch die Einzelmengen der unterschiedlichen Fraktionen, die in einem normalen Haushalt anfallen zum Geschäfts,-oder Gewerbeabfall. Als Beispiel: Kaum ein Privathaushalt entsorgt regelmäßig 2t Altpapier, Büroklammern, Farbbänder, etc. in der Mülltonne vor´m Haus.

    Das jetzt noch konsequenter in die einzelnen Fraktionen getrennt werden muss, damit die Abfälle noch besser verwertet werden ist auch klar.
    Alles was sich nicht trennen lässt und beseitigt werden müsste/wird, ist in der Regel andiehnungspflichtig zur Stadt, Kommune, etc.. Die in vielen Betrieben bekannte
    Pflichtmülltonne. (Bringt der Stadt von uns jedes Jahr 1750€ronen) Je mehr verwertet wird, desto weniger muss beseitigt werden.

    Wie es im Einzelnen geregelt ist findet man in der für sich zuständigen Abfallsatzung, deshalb vielleicht auch die unterschiedlichen Vorgehensweisen in verschiedenen Städten.

    Also bleibt nichts anderes als sich den Abfall als Stoffgemisch (Was muss ich trennen?) und die anfallenden Mengen für jeden Standort mal genau anzusehen und zu überlegen, nehm ich einen privaten Entsorger oder holt mir die Mengen und Fraktionen die anfallen, der öffentliche Entsorger noch ab. Das ist letztlich ja auch eine wirtschaftliche Überlegung. Bei den Privaten gibt es für Papier oder Kunststoffe z.Zt. noch Geld.

    Als letztes, sprich mit den Entsorgern. Die beraten aus meiner Sicht kompetent, da sie von den Änderungen der Gewerbeabfallverordnung gleichermaßen betroffen sind.

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • Danke @AxelS
    das bleibt uns erhalten. Ich war von "zur Verwertung" ausgegangen.

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    Gruß Mick

  • Heißt also, im Zweifel erstmal den kommunalen Entsorger nach dem Verwertungs-/Beseitgungsverfahren fragen um das bewerten zu können?

    Den würde ich als letztes fragen, denn der möchte in der Regel Deinen Abfall haben, für teures Geld.
    Daher zunächst einmal die gängigen Entsorger befragen und dort Angebote einholen. Alles was die nicht verwerten können, kann man immer noch andienen.
    Preisvergleiche inklusive aller Kosten können durchaus lohnend sein. Wobei eben gerade die unterschiedlichen Kalkulationsmodelle die Vergleichbarkeit erschweren. Man muss schon einigermaßen wissen, welche Fraktionen man hat, welche Mengen dabei anfallen und in welchem Zeitraum. Weiterhin sollte auch bekannt sein, ob es dabei Schwankungen gibt. Sind eigene Behälter vorhanden, oder werden diese gemietet/geleast? Wie sind die Transportkosten? Welche Nebenkosten fallen noch an z.B. für die Dokumentation?
    Wer es bequem haben möchte nimmt alles aus einer Hand, zahlt dann in der Regel dafür aber auch einen Aufpreis.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Mick
    ich kann Ixetic nur Recht geben. Sprich mit deinem öffentlich rechtlichen Entsorger (ÖRE).
    Denn je nach dem was in eurer Abfallsatzung steht bist du sogar verpflichtet eine Restmülltonne vorzuhalten (Andienungspflicht). Auch in jedem Betrieb entstehen Siedlungsabfälle dies sind die Abfälle die durch z.B. die Mitarbeiter entsehen (z.B. Essensreste der Belegschaft Mülltüten aus den Büros, Staubsaugerbeutel aus der Büroreinigung usw.).
    Auch kannst du die Jogurtbecher und Compagnons wie jeder andere über den gelben Sack entsorgen.
    Gruß
    Jürgen