Hallo,
ich habe mich mal wieder gedanklich ins Abseits geschossen und versuche jetzt das Choas im Kopf zu richten. Es geht um gewerblichen Siedlungsabfall oder Abfällen aus privaten Haushaltungen.
Wir sind ein öffentlich rechtlicher Arbeitgeber --> öffentlicher Dienst. Wir haben Dienstgebäude in ganz normalen Wohngebieten, in denen die Abfälle aus den privaten Haushaltungen vom kommunalen Entsorger selbst oder von beauftragten Dritten eingesammelt und entsorgt werden.
Teilweise stehen BioAbfall- und Restmülltonnen oder gelbe Säcke zur Verfügung. Teilweise deswegen, es wird nicht in allen Standorten zur Verfügung gestellt. Beispiel in Trier und Speyer werden keine von denen
vom kommunalen Träger zur Verfügung gestellt.
Jetzt heißt es doch in der Gewerbsabfallverordnung §2 Abs. 1 --> Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen..........
.....aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen --> dazu zähle ich auch Einrichtungen des Dffentlichen Dienstes. Richtig?
Sind dann die von mir aufgeführten Abfälle "überlassungspflichtig gem. KrWG?
Wenn ich die von mir aufgeführten Abfälle nicht als Gewerbeabfall betrachten muss, sondern als Abfälle aus privaten Haushaltungen, unterliege ich dann nicht mehr der Gewerbeabfallverodnung? Was aber aufgrund der Definitionen in der genannten Verordnung nicht möglich ist.
Alles klar? Mir noch nicht. Ich habe den Blick für die möglichen Konsequenzen verloren. In welche Richtung stelle ich die Entsorgung um? Empfehle ich meinem Arbeitgeber Gewerbeabfall zu entsorgen --> höherer Aufwand bei der im Haus zu organisierenden Trennung. Dafür aber freie Wahl des Entsorgers.
Oder ändere ich in die andere Richtung zum öffentlichen Entsorger und habe nicht den ganz großenen Aufwand beim Sortieren. (VerpackV, BioAbf, Restmüll)
Darf ich als "gewerblicher (Öffentlicher Dienst)" meine haushaltsähnlichen Gewerbeabfall in den Restmüll geben?
Alles klar?