Verantwortung für Maschinen und Geräte

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  • Hallo zusammen

    In unserem Unternehmen (öffentliche, universitäre Forschungseinrichtung) wurde folgendes Thema diskutiert:

    Im Rahmen von Betriebsanweisungen und allgemeinen Sicherheitsregeln kommen häufig Begriff wie "Raumverantwortliche", "Laborverantwortliche", "Maschinen- und Anlagenverantwortliche" oder auch allgemein "verantwortliche Mitarbeiter" vor. Allerdings ist der Geschäftsleitung und mir (SiFa) aufgefallen, dass es eigentlich keine genaue Regelung gibt, was z. B. ein Maschinenverantworlicher genau zu tun hat und wofür ein konkret die Verantwortung trägt.

    Man hatte es sich in der Vergangenheit einfach gemacht, und die Verantwortung der Vorgesetzten mit dieser Sprachregelung auf die Untergebenen zu delegieren (erfolgt i. d. R. schriftlich).

    Es gibt ausreichend viel Vorschriften, wenn es um elekrische Anlagen geht (Elektrofachkräfte). Zu den allgemeinen Verantwortlichkeiten finde ich im Netz nichts (konkretes).

    Hat vielleicht hier im Forum jemand einen guten Tipp parat? Vielleicht eine entsprechende Quelle (UVV o. ä.)? würde mich über eine Hilfe freuen.

    Als Hinweis:
    Es geht um allgemeine Dinge wie Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, sicherer Betrieb, Instandhaltung etc. Bei den hier gemeinten Anlagen und Geräten geht es um kleine Laborgeräte (z. B. Trockenöfen) aber auch um größeren Maschinen (Pressen, Roboter, Laseranlagen). Darüber hinaus sind auch Raumverantwortlichkeiten geregelt (hier: Koordination, wenn verschiedenen Anlagen in dem Labor/Technikum betrieben werden.

    Vielen Dank!

    Michael

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  • In dem Zusammenhang fällt mir nur sowas ein wie "Übertragung von Unternehmerpflichten".

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo Paessler,

    was meine beiden Vorschreiber meinten oder sagen möchten ist, dass der Arbeitgeber die Aufgaben der beauftragten / befähigten Personen anhand einer Stellenbeschreibung oder einer Bestellungsurkunde schriftlich festlegt und welche Aufgaben und Pflichten sie in ihrem Arbeitsbereich haben.
    U. Umständen auch, welche Befugnisse und Verantwortung. Diese übernehmen dann für den AG die Betreiberpflichten. Verantwortlioch bleibt aber der Unternehmer.

    Hilfestellung bieten dir dabei auch die diversen Schriften der BG'en (z. B. TRBS etc.) und die Betriebssicherheitsverordnung. Je nach Maschine oder Anlage musst Du für Euch recherchieren, was derjenige an Informationen und auch an Fortbildungen zu diesem Thema braucht. Denn eins ist ja klar. Die Bestellungsurkunde vermittelt keine Kenntnisse oder Fort- und Weiterbildungen. Die Diskussion führen wir nämlich gerade zum Thema Freimessungen bei Tätigkeiten in Behältern. Da nur du hier im Forum eure Betriebsmittel kennst, bist Du auch der einzige der dem AG da Auskunft geben kann. Beraterpflichten.

    Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen, sofern es diese beiden Faktoren bei Euch schon vorhanden sind, könnten dich dabei unterstützen. Wenn nicht, bist du zumindestens gezwungen zusammen mit den jeweiligen Verantwortlichen Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Dabei können diese Aufgaben / Anforderungen gleich bestimmt werden.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (24. Juli 2017 um 13:17)

  • Hallo zusammen,

    da haben wir wahrscheinlich zu viel vorausgesetzt, sorry. :whistling:
    Natürlich schließe ich mich der Ausführlichkeit von Mick an.

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

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  • Und nicht vergessen, demjenigen, dem man eine Verantwortung überträgt hat man auch die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, also Zeit und Geld, ansonsten ist die Übertragung unvollständig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin Moin,

    Natürlich darf die Dokumentation (Wer, Was, Wie, Wann) der Verantwortung für Maschinen und Geräte nicht fehlen.
    Wir haben den Umfang der Übertragungen in einem WIR Plan
    (W Wartung/ I Instandsetzung/ R Reinigung) dokumentiert.

    Wenn du Interesse an so einen Plan hast, schick mir eine PN.

  • Hallo zusammen

    Vielen Dank für die Rückmeldungen, auch wenn ich da nicht ganz konkret das gefunden habe, was ich gesucht hatte. Aus diesem Grund haben wir mal folgende Liste erstellt, die grob die Punkte zusammenfasst, für die ein Maschinen- und Geräteverantwortlicher zuständig ist. Würde mich über Kommentare freuen.


    • Sichtkontrolle der Anlage und Dokumentation festgestellter Mängel
    • Überprüfung der Not-Aus-Einrichtungen
    • Ermittlung der Ursache bei auftretenden Störungen oder Fehlern
    • Veranlassung von Reinigungs-, Wartungs-, Inspektions- und Reparaturarbeiten, insbesondere gemäß Bedienungsanleitung,
      den Vorgaben des Herstellers bzw. gesetzlicher Vorschriften
    • Beschaffung benötigter Hilfsstoffe und Verbrauchsmaterialien
      (Schmierstoffe, Ersatzteile usw.)
    • Erstellung und Fortführung der Gefährdungsbeurteilungen
    • Festlegung und Bereitstellung arbeitsspezifischer persönlicher Schutzausrüstungen (z. B. Gehörschutz oder spezielle Schutzbrillen gem. Bedienungsanleitung)
    • Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen
    • Unterweisung anderer Mitarbeiter/-innen (auch Studenten oder Gastwissenschaftler) gem. Betriebsanweisung und Bedienungsanleitung
    • Führung eines Anlagenbuchs


    Nochmals zur Erklärung:
    Diese Auflistung soll Allgemeingltigkeit haben und somt für alle Arten von Geräten und Maschinen passen. Individuelle Anpassung und Konkretisierung ist natürlich immer sinnvoll und ggf. auch erforderlich.

  • Nochmals zur Erklärung:
    Diese Auflistung soll Allgemeingltigkeit haben und somt für alle Arten von Geräten und Maschinen passen. Individuelle Anpassung und Konkretisierung ist natürlich immer sinnvoll und ggf. auch erforderlich


    Ansonsten müsstest du min 3 Personen dafür haben

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

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