Hallo zusammen
In unserem Unternehmen (öffentliche, universitäre Forschungseinrichtung) wurde folgendes Thema diskutiert:
Im Rahmen von Betriebsanweisungen und allgemeinen Sicherheitsregeln kommen häufig Begriff wie "Raumverantwortliche", "Laborverantwortliche", "Maschinen- und Anlagenverantwortliche" oder auch allgemein "verantwortliche Mitarbeiter" vor. Allerdings ist der Geschäftsleitung und mir (SiFa) aufgefallen, dass es eigentlich keine genaue Regelung gibt, was z. B. ein Maschinenverantworlicher genau zu tun hat und wofür ein konkret die Verantwortung trägt.
Man hatte es sich in der Vergangenheit einfach gemacht, und die Verantwortung der Vorgesetzten mit dieser Sprachregelung auf die Untergebenen zu delegieren (erfolgt i. d. R. schriftlich).
Es gibt ausreichend viel Vorschriften, wenn es um elekrische Anlagen geht (Elektrofachkräfte). Zu den allgemeinen Verantwortlichkeiten finde ich im Netz nichts (konkretes).
Hat vielleicht hier im Forum jemand einen guten Tipp parat? Vielleicht eine entsprechende Quelle (UVV o. ä.)? würde mich über eine Hilfe freuen.
Als Hinweis:
Es geht um allgemeine Dinge wie Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, sicherer Betrieb, Instandhaltung etc. Bei den hier gemeinten Anlagen und Geräten geht es um kleine Laborgeräte (z. B. Trockenöfen) aber auch um größeren Maschinen (Pressen, Roboter, Laseranlagen). Darüber hinaus sind auch Raumverantwortlichkeiten geregelt (hier: Koordination, wenn verschiedenen Anlagen in dem Labor/Technikum betrieben werden.
Vielen Dank!
Michael