Moin, moin
ich habe heute meine Urkunde erhalten, die mir bescheinigt dass ich die Ausbildungsstufe III erfolgreich absolviert habe. Darf ich mich jetzt offiziel als Fachkraft für Arbeittsicherheit bezeichnen?
Die Ausbildungsstufen I u. II habe ich bei einem anderen Träger absolviert (Hochschule), dafür gibt es eine Teilnahmebescheinigung. Aber die sind ja eh Voraussetzung für Stufe III, oder? Ich frage deshalb, weil es kein Zertifikat/Urkunde über den Abschluss der gesamten Ausbildung gibt. Reicht den da der Nachweis über den Abschluss der Ausbildungsstufe III?
MfG
DIMA