Abkleben von Tunneln im Ohr - Pflaster Arbeitgeberaufgabe?

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  • Hi, Ich hoffe, dass es das richtige Grund-Thema ist - falls nicht - Sorry (bitte verschieben) :)

    Hintergrund:
    im Krankenhaus wird fordern, dass große Tunnel (nach dem herausnehmen) abgeklebt werden - Hygienebelastung und Unfallrisiko.

    Zum Abkleben soll Pflaster oder Klebeband verwendet werden (Hygieneplan).

    FRAGE:
    Muss der Arbeitgeber das Pflaster oder Verbandsmaterial zur Verfügung stellen, um Tunnel-Löcher abkleben zu können, oder ist es Mitarbeiter-Aufgabe?

    Wir als Arbeitgeber stellen die Forderung auf - sind wir dann auch zum stellen des Materials verantwortlich?
    Ist das Pflaster wie eine PSA zu werten?

    Wie seht ihr das? Hat dazu jemand Erfahrung?
    Dankeschön

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  • Das Pflaster soll ja vor der Gefahr schützen (Hängen bleiben, Infektion), somit ist es doch PSA? oder?

    Der Tunnel ist doch sein Privatvergnügen.
    Wieso soll ich als Arbeitgeber die Mode meines Arbeitnehmers finanzieren?

    Der Ma. hat sich den Tunnel reingemacht und dafür doch auch Geld ausgegeben, dann soll er auch die Folgekosten---hier Pflasterkosten---tragen oder sich eine Arbeit suchen bei der dieser Tunnel nicht abgeklebt werden muß.


    Mfg

    FS

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  • ... Das Thema hatten wir schon einmal:
    Vorsichtsmaßnahmen Ohrtunnel ja oder nein??

    Warum abkleben, wenn es ein vorübergehender Einsatz auch tut?
    http://flesh-tunnel-shop.de/ohr-plug

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Danke, den Thead habe ich gelesen, da ging es darum ob Tunnel Vorsichtsmaßnahmen brauchen oder nicht.

    Die Frage stellt sich mir nicht.

    Die Dürfen bei uns ab 20 mm nicht mehr getragen werden.
    nun hängt ein loch bei den Leuten am Ohr. Welches natürlich zur Vorbeugung abgeklebt / hochgeklebt werden muss.

    Meine Frage:
    Muss ich als AG das Klebeband stellen? weil ich als AG verlange das der Tunnel raus muss?
    Oder ist es Aufgabe es AN seine "Kunst" zu Korrigieren /kleben?

  • Moin,

    ... ist es Aufgabe es AN seine "Kunst" zu Korrigieren /kleben?

    gemäß DGUV V1,

    § 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten
    (1) Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Unternehmers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind.

    sehe ich den Arbeitnehmer in der Pflicht.
    Der AG hat meiner Meinung nach nur auf Gefahren hinzuweisen, sich das vom Mitarbeiter bestätigen zu lassen - aber kein Klebeband zu stellen.
    Zugunsten des Betriebsklimas und der Fürsorgepflicht kann er dies allerdings machen.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Muss ich als AG das Klebeband stellen? weil ich als AG verlange das der Tunnel raus muss?
    Oder ist es Aufgabe es AN seine "Kunst" zu Korrigieren /kleben?

    Schau mal in die 8.ProdSV. Somit würde meiner Meinung nach die Definition für PSA zutreffen. Dann greift die PSA-BV. Somit wäre der AG in der Pflicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • @AxelS
    § 1 (2) 8.ProdSV
    Persönliche Schutzausrüstungen im Sinne dieser Verordnung sind Vorrichtungen und Mittel, die zur Abwehr
    und Minderung von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit einer Person bestimmt sind und von dieser am
    Körper oder an Körperteilen gehalten oder getragen werden.

    Ich glaube nicht, dass das Klebeband oder Pflaster dazu (vom Hersteller) bestimmt sind. Das ist eher behelfsmäßige Maßnahme. Würde ich nicht als PSA-Ansehen. Wenn ich mir eine Klarsichttüte über den Kopf stülpe damit mir beim Flexen nichts in die Augen kommt, wird die Tüte auch nicht zur PSA (überspitzt Dargestellt).

    Ich würde das auch wie a.r.ni sehen.

    Viele Grüße

    DIMA

    Einmal editiert, zuletzt von DIMA (30. Juni 2017 um 09:40)

  • Hallo Arbeitsschuh,

    man muss ernsthaft darüber diskutieren, ob Pflaster oder Klebeband in einem Krankenhaus kostenlos zur Verfügung gestellt werden muss??? Über was für einen jährlichen Betrag reden wir da? 5-10 Euro? Sorry, aber wenn das dem Arbeitgeber eine Diskussion wert ist, würde ich mir als Arbeitnehmer Gedanken machen ob ich dort gut aufgehoben bin.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • man muss ernsthaft darüber diskutieren, ob Pflaster oder Klebeband in einem Krankenhaus kostenlos zur Verfügung gestellt werden muss??? Über was für einen jährlichen Betrag reden wir da? 5-10 Euro? Sorry, aber wenn das dem Arbeitgeber eine Diskussion wert ist, würde ich mir als Arbeitnehmer Gedanken machen ob ich dort gut aufgehoben bin.

    Leider JA...

    Die Diskussion, ob und wie viel Geld die Pflaster kosten ist nicht relevant. Geld ist in der Pflege / im Krankenhaus nicht groß vorhanden - Thema muss jetzt nicht weiter ausgedehnt werden.

    Mir geht's darum, auch gegenüber der Belegschaft Argumente zu haben.
    Bereich A fordert, keine Tunnel.
    Arbeitsschutz daraufhin, dass die entstandenen Löcher aus Sicherheitsgründen abgeklebt werden müssen.

    Mitarbeiter (ohne Einsicht) - " ihr fordert das rausnehmen - also gebt mir ein Pflaster "
    Leitung darauf - "Nö ist nicht unsere Aufgabe"
    Mitarbeiter " ihr wollt aber das ich es raus nehme - also gib mir ein Pflaster"

    Da ist der § 15 DGUV 1 schon nicht schlecht.
    ProdSV spielt natürlich dem Arbeitnehmer wieder in die Karten...

    Ich hoffe ihr merkt meinen kleinen Disput

  • Ich habe für den Arbeitgeber trotzdem kein Verständniss! Für das bockige Verhalten des Arbeitnehmers allerdings auch nicht^^ Aber da Du ja nunmal auch nur ausführende Kraft bist und quasi zwischen den Stühlen hockst, ein paar Gedanken dazu meinerseits.

    Wie wird das mit Ohringen, sichtbaren Piercings gehandhabt? Müssen diese auch ausgezogen werden? Wenn ja, was ist die Begründung dafür? Ist es aus hygienischen Gründen, stellt sich mir die Frage, ob die Krankenschwestern auch Haarnetze tragen müssen ;) Beim Robert Koch Institut findet man zur Hygiene eine recht ausführliche Aussage.

    Von einem in den umgebenden Hautarealen reizlosen Piercing oder Tattoo gehen im Stations- oder Praxisalltag keine Infektionsgefahren aus.

    Ist "nur" die Verletzungsgefahr der Grund für das Herausnehmen, sollte ja auch die Lösung mit den Plugs (siehe hier) funktionieren.
    Kommt nach allen Überlegungen als einzige Lösung das Abkleben heraus, hat der Arbeitgeber geeignetes Material zur Verfügung zu stellen. Grundlage dafür ist die PSA-Verordnung.
    Imo sollte dennoch im Vernehmen mit dem Betriebsrat eine Lösung zum generellen Umgang mit Piercings, Tunnel, etc. gefunden werden.

    LG
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Die Diskussion, ob und wie viel Geld die Pflaster kosten ist nicht relevant. Geld ist in der Pflege / im Krankenhaus nicht groß vorhanden - Thema muss jetzt nicht weiter ausgedehnt werden.

    Mir geht's darum, auch gegenüber der Belegschaft Argumente zu haben.
    Bereich A fordert, keine Tunnel.
    Arbeitsschutz daraufhin, dass die entstandenen Löcher aus Sicherheitsgründen abgeklebt werden müssen.

    Mitarbeiter (ohne Einsicht) - " ihr fordert das rausnehmen - also gebt mir ein Pflaster "
    Leitung darauf - "Nö ist nicht unsere Aufgabe"
    Mitarbeiter " ihr wollt aber das ich es raus nehme - also gib mir ein Pflaster"

    Ähnliche Diskussionen hat es bei uns auch gegeben (Lebensmittelindustrie) Schmuck und Schmink verbot in der Produktion .....
    hat seine Zeit gedauert bis es alle verstanden haben.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Ich stimme Kelte zu

    Ähnliche Diskussionen hat es bei uns auch gegeben (Lebensmittelindustrie) Schmuck und Schmink verbot in der Produktion .....
    hat seine Zeit gedauert bis es alle verstanden haben.

    es wird bei uns (Lebensmittelindustrie) genauso gehandhabt.

    Was macht das Krankenhaus, wenn ein Patient oder ein Besucher mit "Tunnel" kommt. Wie ist da die Infektionsgefahr?

    Mfg

    FS

  • Was macht das Krankenhaus, wenn ein Patient oder ein Besucher mit "Tunnel" kommt. Wie ist da die Infektionsgefahr?

    Hoffen, das die keinen Kontakt zu infektiösem Material haben :) :) :)


    Geht doch um den Mitarbeiter, nicht um den Patienten....

  • Geht doch um den Mitarbeiter, nicht um den Patienten....

    aha, dann weiß ich jetzt warum sich innerhalb von 1 Tag, von Patient zu Patient ein Norovirus bei meinem Krankenhaus Aufenthalt letztes Jahr verbreiten konnte. (ich war die einzige die verschont blieb, an mir hat aber kein Pfleger herumfummeln müssen)

    Zum Thema, was sagt eure Gefährdungsbeurteilung:
    Hängenbleiben: Woran? In welcher Situation? Was kann passieren? (wie schwer kann sich der Mitarbeiter Verletzen?) Eintrittswahrscheinlichkeit?

    Hygienisches Problem für den Träger: Gibt es dazu verlässliche Aussagen? Bei einem intakten Ohr?

    Hygienisches Problem für den Patienten: Träger nimmt den Ring nie raus und daher sammelt sich da einiges an ungewolltem Zeug dass auf Patienten überspringen könnte? (der Träger fasst sich zum Beispiel ans Ohr und anschließen berührt er den Patienten.)

    Maßnahmen: Ring Raus, herunterhängender Lappen hochkleben. Ist das hygienischer? Wenn im dritten Fall, dann eher nicht, nicht ohne das zu waschen und zu desinfizieren.

    Nun, dass in Krankenhäusern nicht viel Geld vorhanden ist, ist ja wohl bekannt. (Merkt man wenn man dort liegen muss, allein am "gesunden" Essen ;( )

    Aber ein Pflaster sollte doch nicht der Ruin bedeuten.

    Wenn man aber unbedingt den Mitarbeiter nötigen will, der vielleicht noch weniger verdient als das Krankenhaus (Vermutung), dann bleibt nur Betriebsanweisung in dem solche Dinge geregelt sind. Unterweisen, unterschreiben lassen, .....

    Kann ganz schön eskalieren so ein harmloses Pflaster. .....

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  • Geregelt ist die Thematik im Hygieneplan
    - Tunnelträger ab Durchmesser von 20 mm müssen ihren Tunneln herausnehmen -
    Ich finde die 20 mm zwar schon fraglich - aber das ich nicht meine Baustelle.

    Mein Part ist dann, wenn die mit den flatternden Ohrläppchen über die Station laufen.
    Hängenbleiben an Tropfständer, Zugstelle für Patienten etc.
    ist in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert.
    Deswegen das Hochkleben.

    Aber ich komme mit meiner Frage, ob das Pflaster jetzt ZWINGEND von uns gestellt werden muss oder nicht - leider nicht weiter.

    Klar, um keine Streits zu produzieren stellen wir die Pflaster.
    Aber sind wir dazu verpflichtet????
    das ist meine Gretchenfrage...

  • ich komme mit meiner Frage, ob das Pflaster jetzt ZWINGEND von uns gestellt werden muss oder nicht - leider nicht weiter.

    Bei uns Lebensmittelindustrie ....wurde vor einigen Jahren gefordert Piercings sind abzukleben ...Mitarbeiter, Besucher egal wer.
    Die Pflaster hierfür wurden von uns gestellt. (Jetzt dürfen keine Piercings mehr im Produktionsbereich getragen werden, jede Art von Schmuck ist abzulegen auch Eheringe)

    Ich bin der persönlichen Meinung das ist kein muss, die Pflaster zum Abkleben zur Verfügung zu stellen ..... aber wie auch in eurem Fall, wäre es eine Geste.
    Der Mitarbeiter fühlt sich dann mehr respektiert und verstanden...da die meisten sich sicherlich ärgern das sie den Tunnel raus nehmen müssen.


    Ich sehe Euch nicht in der Pflicht

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    Einmal editiert, zuletzt von kelte (6. Juli 2017 um 15:02)