Beiträge von arbeitsschuh85

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    Guten Morgen :)

    So viele Fragen :)
    Also, wir haben CO2 Löscher (2x 25kg, 4x6kg) 4x6kg Pulver und eine große Wasser/Schaumanlage 350 l (eine HDL 250)

    Ob unsere Feuerwehr dazu in der Lage ist - Ich hoffe doch.
    Für die Erste Einsatztruppe ist das HDL gedacht.
    Ansonsten ist noch unsere Nassleitung die mit angezapft werden kann, bzw. wird die Feuerwehr ja Löschmittel haben (hoff ich doch).

    Räumungskonzept gibt es,
    Ob das bei Minimalbesetzung in der Nacht auch umsetzbar ist - möchte ich jetzt aber nicht weiter diskutieren :)


    Mir geht's es darum, was Vermittel ich meine Kollegen, die als Kontrollperson oben stehen, wie sie sich zu verhalten haben im Störfall.

    Beispiel:
    Turbine fängt Feuer beim Landeanflug...
    Maßnahme meiner Leute:
    - Alarm verständigen (BMZ - Feuerwehr)
    - Sicherung, dass unbefugte nicht auf Landeplatz laufen (Schaulustige)
    - HDL für eintreffende Feuerwehr vorbereiten.

    Warum nicht mehr - weil die kleine Krankenschwester die Löschmittel schon gar nicht bis zum Hubi bekommt.
    Eigensicherheit der Mitarbeiter - Treibstoffentzündung/Explosion möglich -
    Wir haben zwar Feuerwehr-Helme und Löschdecken etc da. aber bis die Krankenschwester das an hat, ist auch die Feuerwehr da.
    Daher ist nicht viel mit Brandbekämpfung bei "Entstehungsbränden" zu machen.
    Meiner Meinung nach.
    Oder?

    Schau mal nach wohin das Oberflächenwasser geführt wird.

    Ja Ölabscheider ist vorhanden, ist auch ausreichend groß und wird geprüft :)

    ersten Hilfsmaßnahmen einleiten und evt. externe Hilfe hinzuziehen

    ja das ist noch mein Problem.

    Ich bin jetzt mit unserm Brandschutzbeauftragten so verblieben, dass die Sicherungsperson NUR den Knopf unserer Brandmeldeanlage betätigt und die Zugänglichkeit für die Feuerwehr ermöglicht (Aufschließen der Schränke, Funktionsbereitmachen der Löschanalage), mehr ist glaube ich einem Pfleger oder Hausmeister im Ernstfall auch nicht zuzumuten. Ich kann von dem nicht verlangen ohne Ausrüstung einen brennenden Hubi zu löschen... Dann ist der gleich der nächste Patient im Krankenhaus.

    Das Ding kann ich als Arbeitsschützer leider nicht besonders gut heißen, zarte 5 Seite.
    Mit allgemeinem (Rauchverbot, Kennzeichnung, Alarmplan besteht aus Telefonnummern...)
    Bin ich persönlich nicht doll von überzeugt.

    Ich hab mir jetzt die Mühe gemacht unseren Hubschrauberplatz in jedem Detail (Feuerlöscherstandorte, Trage, Flugbuch etc.) zu fotografieren und das in der Präsi verständlich für die Mitarbeiter zusammengefasst.

    Was mir noch fehlt ist der Störfall
    - wenn rufen die an, wenn was sein sollte 112?
    - Leitstelle?
    Da steh ich auf dem Schlauch.

    Wie habt ihr das geregelt?

    Geregelt ist die Thematik im Hygieneplan
    - Tunnelträger ab Durchmesser von 20 mm müssen ihren Tunneln herausnehmen -
    Ich finde die 20 mm zwar schon fraglich - aber das ich nicht meine Baustelle.

    Mein Part ist dann, wenn die mit den flatternden Ohrläppchen über die Station laufen.
    Hängenbleiben an Tropfständer, Zugstelle für Patienten etc.
    ist in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert.
    Deswegen das Hochkleben.

    Aber ich komme mit meiner Frage, ob das Pflaster jetzt ZWINGEND von uns gestellt werden muss oder nicht - leider nicht weiter.

    Klar, um keine Streits zu produzieren stellen wir die Pflaster.
    Aber sind wir dazu verpflichtet????
    das ist meine Gretchenfrage...

    Ein Hallo in die Runde,

    ich würde das Thema HUBSCHRAUBERLANDUNG gern noch mal aufnehmen.

    Hat zufällig jemand dazu Unterweisungsmaterial?

    Ich habe vor kurzem den AS in einem Krankenhaus übernommen, leider ohne Arbeitsmaterial des Vorgängers.
    Wir haben eine Hubi-Landeplatz auf dem Dach und müssen auch den Brandschutz zur Absicherung bei der Landung durch Mitarbeiter stellen.

    Die Regelung, wer am Platz steht ist bereits festgelegt, auch das die eine Ein- regelmäßige Nachunterweisung brauchen.
    Nur ist leider kein Material dazu da.

    Die groben Fakten wie
    - Sogwirkung Rotor
    - Lärm- und Wind- Belastung
    - Herumfliegende Teile
    - Brandgefahr
    habe ich bereits schon ausgearbeitet.
    - Freigabe Landedeck
    - Kommunikation mit Pilot würde mich noch interessieren.

    Kann jemand helfen?

    man muss ernsthaft darüber diskutieren, ob Pflaster oder Klebeband in einem Krankenhaus kostenlos zur Verfügung gestellt werden muss??? Über was für einen jährlichen Betrag reden wir da? 5-10 Euro? Sorry, aber wenn das dem Arbeitgeber eine Diskussion wert ist, würde ich mir als Arbeitnehmer Gedanken machen ob ich dort gut aufgehoben bin.

    Leider JA...

    Die Diskussion, ob und wie viel Geld die Pflaster kosten ist nicht relevant. Geld ist in der Pflege / im Krankenhaus nicht groß vorhanden - Thema muss jetzt nicht weiter ausgedehnt werden.

    Mir geht's darum, auch gegenüber der Belegschaft Argumente zu haben.
    Bereich A fordert, keine Tunnel.
    Arbeitsschutz daraufhin, dass die entstandenen Löcher aus Sicherheitsgründen abgeklebt werden müssen.

    Mitarbeiter (ohne Einsicht) - " ihr fordert das rausnehmen - also gebt mir ein Pflaster "
    Leitung darauf - "Nö ist nicht unsere Aufgabe"
    Mitarbeiter " ihr wollt aber das ich es raus nehme - also gib mir ein Pflaster"

    Da ist der § 15 DGUV 1 schon nicht schlecht.
    ProdSV spielt natürlich dem Arbeitnehmer wieder in die Karten...

    Ich hoffe ihr merkt meinen kleinen Disput

    Danke, den Thead habe ich gelesen, da ging es darum ob Tunnel Vorsichtsmaßnahmen brauchen oder nicht.

    Die Frage stellt sich mir nicht.

    Die Dürfen bei uns ab 20 mm nicht mehr getragen werden.
    nun hängt ein loch bei den Leuten am Ohr. Welches natürlich zur Vorbeugung abgeklebt / hochgeklebt werden muss.

    Meine Frage:
    Muss ich als AG das Klebeband stellen? weil ich als AG verlange das der Tunnel raus muss?
    Oder ist es Aufgabe es AN seine "Kunst" zu Korrigieren /kleben?

    Hi, Ich hoffe, dass es das richtige Grund-Thema ist - falls nicht - Sorry (bitte verschieben) :)

    Hintergrund:
    im Krankenhaus wird fordern, dass große Tunnel (nach dem herausnehmen) abgeklebt werden - Hygienebelastung und Unfallrisiko.

    Zum Abkleben soll Pflaster oder Klebeband verwendet werden (Hygieneplan).

    FRAGE:
    Muss der Arbeitgeber das Pflaster oder Verbandsmaterial zur Verfügung stellen, um Tunnel-Löcher abkleben zu können, oder ist es Mitarbeiter-Aufgabe?

    Wir als Arbeitgeber stellen die Forderung auf - sind wir dann auch zum stellen des Materials verantwortlich?
    Ist das Pflaster wie eine PSA zu werten?

    Wie seht ihr das? Hat dazu jemand Erfahrung?
    Dankeschön