Bodenmarkierungen von autom. Brandschutztüren

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  • Schönen guten Morgen zusammen,
    bei uns hat ein "Gutachter" bemängelt dass wir an unseren autom. Brandschutztüren keinen Bodenmarkierungen haben.Was er genau sehen will hat er nicht gesagt.Kann mir da evtl. jemand weiterhelfen ? Wir haben weder Türen noch Fußboden gekennzeichnet.

    Vielen Dank !

    Gruß

    Stephan

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  • Hallo,

    "Gutachter"

    was soll das?

    Brandschutztüren keinen Bodenmarkierungen haben.Was er genau sehen will hat er nicht gesagt.Kann mir da evtl. jemand weiterhelfen ?

    Da geht es um den Schließbereich, wobei die Bodenmarkierung EINE
    Möglichkeit ist. Siehe Infos dazu u.a. hier:

    http://www.vds-industrial.de/brandschutz/ba…ueren-und-tore/

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Simon,
    würde es also ausreichen wenn wir den Bereich in dem sich die autom. Flügel bewegen auf dem Boden mit gelb/schwarzen Band markieren so dass man erkennt dass dieser Bereich im Brandfall frei zu halten ist weil die autom. Türen diesen Bereich passieren müssen ?

    Gruß und Dank

    Stephan

  • Hi Stephan,

    euer "Gutachter" ist wahrscheinlich der Beauftragte für die Regelmäßige Prüfung eurer Brandschutztore und ggf. Feststellanlagen.
    Die Frage ist noch was meinst du mit "automatischen Türen"?

    Wirklich angetriebene Türen und Tore mit einer Brandfallsteuerung oder nur die klassiche Brandschutztüre mit Feststellanlage und Haltemagnet?

    Wie Simon schon geschrieben hat, sollte der Schließbereich der Türe in irgendeiner Form (in der Regel farblich auf dem Fusbboden) gekennzeichnet werden.
    Damit soll verhindert werden, dass irgendjemand etwas in dem Schließweg deponiert, was dazu führen würde, dass die Türe nicht mehr sicher schließen kann.

    Nachtrag:
    Gelb/schwarzes Band würde ich aus praktischen Gründen nicht nehmen, da es durch normale Beanspruchung recht schnell weg wäre. Ich würde die klassische Sprühfarbe für Bodenmarkierungen nehmen.
    Aber auch die muss je nach Beanspruchung regelmäßig erneuert werden.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • ....Schiebetore die per Gewicht zugezogen werden, wenn der Haltemagnet abfällt?

    Eine Bodenmarkierung ist dabei soetwas wie der Bereich "Parkverbot" von Gegenständen. Diese könnte das Tor festhalten oder blockieren.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo,

    würde es also ausreichen wenn wir den Bereich in dem sich die autom. Flügel bewegen auf dem Boden mit gelb/schwarzen Band markieren so dass man erkennt dass dieser Bereich im Brandfall frei zu halten ist weil die autom. Türen diesen Bereich passieren müssen ?

    Der Bereich ist grundsätzlich freizuhalten.
    Wie schon geschrieben, die Bodenmarkierung ist
    eine Möglichkeit. Sicherlich kann man das mittels
    Band herstellen, siehe dazu aber der gute Hinweis
    von Thorsten.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Leute,

    ich habe leider auch nur von unsere Geschäftsführung rudimentäre Informationen bekommen und dort fiel der Ausdruck Gutachter nur.
    Man wird leider hier nicht in alles so involviert wie es wünschenswert wäre.
    Es handelt sich um Holzflügeltüren die halt über einen Sensor im Brandfall autom. schließen sollen um die Brandabschnitte zu trennen.

    Der Punkt mit der Markierung des Aktionsradius der Türen auf dem Boden macht natürlich auch Sinn denn nicht jedem ist klar dass es sich um eine Brandschutztüre handelt, selbst wenn es drauf steht, und was damit einhergehen sollte von wegen nicht zustellen etc. .

    Vielen Dank für eure schnelle Hilfe.

    Gruß

    Stephan

  • Es handelt sich um Holzflügeltüren die halt über einen Sensor im Brandfall autom. schließen sollen um die Brandabschnitte zu trennen.

    Schau bitte auch einmal nach, ob die Türe auch eine Zulassung als Brandschutztüre hat (ich will nicht behauoten, dass eine Holztüre keine Zulassung als T30-haben kann, aber ich bin erst einmal skeptisch).
    Irgendwo (entweder an der Türfalz, an der Zarge oder auf dem Türblatt) sollte eine Plakette mit dem sog. "Ü-Zeichen" angebracht sein).
    Wobei es schon traurig wäre, wenn der Prüfer das nicht mit geprüft hätte...

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
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  • Schau bitte auch einmal nach, ob die Türe auch eine Zulassung als Brandschutztüre hat (ich will nicht behauoten, dass eine Holztüre keine Zulassung als T30-haben kann, aber ich bin erst einmal skeptisch).

    Ich kann mich nun auch Irren, aber Brandabschnitte werde doch durch eine Brandwand (F90) getrennt. Somit müssten es auch T90 Türen sein oder?

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • Hallo,

    Ich kann mich nun auch Irren, aber Brandabschnitte werde doch durch eine Brandwand (F90) getrennt. Somit müssten es auch T90 Türen sein oder?.

    Ja, wobei das etwas komplexer ist. Früher war z.B. die
    Abstufung bei den Abschlüssen durchaus möglich.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser (19. Juni 2017 um 14:20)

  • Hi...

    T30 war jetzt bei mir durchaus nur beispielhaft als T30 und höher zu sehen, nicht mit abosluter Bestimmtheit auf den konkreten Fall gesehen.

    Im Zweifelsfall gilt, was im entpsrechenden Regelwerk (Baurecht, Brandschutzkonzept o.ä.) steht.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • Schau bitte auch einmal nach, ob die Türe auch eine Zulassung als Brandschutztüre hat (ich will nicht behauoten, dass eine Holztüre keine Zulassung als T30-haben kann, aber ich bin erst einmal skeptisch).Irgendwo (entweder an der Türfalz, an der Zarge oder auf dem Türblatt) sollte eine Plakette mit dem sog. "Ü-Zeichen" angebracht sein).
    Wobei es schon traurig wäre, wenn der Prüfer das nicht mit geprüft hätte...

    Also es gibt auch Feuerschutzabschlüsse (Brandschutztüren) aus Holz, hier muss allerdings eine Mindeststärke des Türblatts vohanden sein. Nagelt mich nicht fest, hab es jetzt nicht genau im Kopf. Aber ich meine bei T30 sind es min.42 mm und bei T90 50mm.... Müsste es jetzt auch nochmal genau Nachlesen...

    MFG

    Ronny

    MFG

    Ronny

    "So ist es, und so bleibt es ! In engen Hosen reibt es!!"
    :Lach:

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