Beiträge von 19Sifa17

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    Hallo Brandschützer,

    ich habe im Forum keinen aktuellen bzw. passenden Beitrag gefunden, deswegen meine Frage.

    Welche Hilfsmittel zur Dokumentation der Brandschutzhelfer(BSH) benutzt Ihr? Ernennt Ihr die BSH?

    Ich bilde im Krankenhaus BSH aus, dreiteilig: 1. Theorie über online als Pflichtfortbildung, die Software generiert eine Teilnahmebescheinigung.

    2. praktische Löschübungen werden im Jahresfortbildungskalender und über das Intranet bekannt gegeben. Die Doku erfolgt händisch über eine Liste mit Name und Arbeitsbereich.

    3. als Arbeitsbereichsbezogene Unterweisung, Doku händisch über eine Liste mit Namen.

    Nun macht die Zusammenführung der Listen einen riesen Verwaltungsakt. Auch der ständige Wechsel des Personals, das Nachhalten der min. 5%. Ernennungsurkunden erstellen ect.

    Gibt es eine einfache Lösung :?:

    Herzlichen Dank für Tipps und Anregungen

    Hallo zusammen,

    bei uns kam das Thema ebenfalls auf und werde vorschlagen MA zum pEH ausbilden zu lassen. Traumatische Ereignisse sind vielschichtig, je eher MA eine betriebliche Anlaufstelle haben, desto eher kann Hilfe erfolgen, bzw. die Weiterleitung an eine professionlle Stelle erfolgen. (Die Vorgehensweise und Kontakte sind bekannt) Bei den MA denke ich an Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, eben MA die sonst zu Sicherheitsthemen schon eingebunden sind. Auch hieraus sehe ich Synergieeffekte. Letzendlich kommt es auf die Betriebsstruktur an und die Vorfälle aus der Vergangenheit. Wir sind ein Krankenhaus, Übergriffe finden statt, deshalb kann das nur eine gute Sache sein. Inhalt der Schulung ist auch der betriebliche Notfall- und Krisenplan. Muß der Krisenplan umgesetzt werden, können die pEh MA die mit der Situation nicht klar kommen und Hilfe benötigen unterstützen.

    Soweit meine Version, ich bin für jede weitere Unterstützung, Tipp, Erfahrung, Anregung zum Thema dankbar.

    :thumbup:

    Danke für Eure Beiträge, die BG hat sich den Fall angeschaut, Reaktionen auf den BG Besuch gab es noch keine, oder ist noch nicht angekommen.

    Die BG hat die Gefährdungsbeurteilung zu Covid angefordert - auch dazu keinen Rückläufer, schwierig, sehr schwierig, nicht nur wie das Anpassen der GBU laufen soll, eigentlich unmöglich.

    Mir wurde als Fasi erklärt, dass Corona nichts mit Arbeitsschutz zu tun hat, sondern ein rein hygienisches Problem darstellt:!:Es wurde eine Sonderhygienekommision zu Covid eingerichtet und fertig :saint: Ab und zu schlägt ein Sitzungsprotokoll auf, eben nur so viel, dass die Fasi den gesamten Prozess nicht nachvollziehen kann, schwierig:!:

    Da hilft nur eins, abwarten, sich aus der Schußlinie bringen und*TeTa*Bin aber für Tipps zu haben :doppelthumbsup:

    Habe die Beiträge gelesen, habe selbst die Aufgabe die GBU`s für eine Klinik mit ca. 850 MA zu erstellen. Das ist keine Wochenendarbeit, das ist ein dicker Brocken Arbeit.

    Einen guten Fahrplan gibt´s weiter oben von zzz und de Uil!
    Mit Copy+paste, das geht überhaupt nicht, auch bei unserer Aufsichtsperson würde das nicht funktionieren.

    Mich würde das Ergebnis interessieren, wie stellten sich die Verantwortlichen? (Kontrollfunktion)

    Bekommst Du die Zeit für die Nacharbeit? Müssen die psych. Belastungen mit erfasst sein, oder wird die GBU weiter aufgedröselt?

    Hallo miteinander,

    wir halten es ähnlich wie MichaelD, wir sollten präventiv tätig sein und das heißt ohne Bewertung aller Ereignisse kann kein Präventivgedanke abgeleitetet werden.

    Beinaheunfälle können in die GBU einfliesen soweit sie der Prävention dienen.

    Unfälle müssen in die GBU einfliesen, um Wiederholungen zu vermeiden.

    Eine Überfrachtung der GBU "um nur auf dem Papier sicher zu sein" halte ich für problematisch und nicht praktikabel im Hinblick auf die Nutzer!

    Oft ist weniger mehr!

    Servus

    Berthold

    Hallo Sifas,

    zur Situation: Raumgröße ca.9m x 3,5m; Raum mit flächendeckender Brandmeldeanlage ausgestattet; zwei Eingänge/ Ausgänge, jeweils auf der Breitseite; der Raum ist innenliegend
    Nutzer: Therapeuten (Fachkundige Personen)
    Ausstattungsgegenstände: stationäre Holzbearbeitungsmaschinen (Kreissäge, Fräse, Bandsäge) die verbunden sind mit einer zentralen Späneabsauganlage, die Absauganlage hat eine integrierte Funkenlöschanlage mit Alarmmeldung zu 1. optisch in den angrenzenden Räumen, 2.eine Weiterschaltung über die BMA direkt zur Feuerwehr. ausserdem steht im Raum ein Sichergeitsschrank für Lacke/ Lösemittel
    Der Raum ist an eine für mehrer Stockwerke zuständige Lüftungsanlage (Zu- und Abluft) angeschlossen.
    Die Raumnutzung: der Raum dient als kleines Holzlager; Lager für Maschienenzubehör (Ersatzteile ect.), Therapeuten sägen, fräsen ect. an den Maschinen verschiedene Holzformen für Übungen die in der Arbeitstherapie später in anderen Räumlichkeiten weiter von Hand bearbeitet werden. Die Maschinennutzungszeit pro Woche ca. 5 Std.
    Der Raum sollte möglichst so weiterbetrieben werden können,
    nun zu meiner Frage, ist hier eine Betrachtung auf Ex- Schutz grundsätzlich empfehlenswert/ notwendig?
    Externe Beratung? (ungern)
    gibt es eindeutige/plausible Erklärungen?

    Vielen Dank |?