Hallo an ALLE,
aus gegebenem Anlass möchte ich folgende Situation darstellen. Eine Firma wurde von ihrem Landkreis zur Aufschaltung ihrer BMA zur Leitstelle verpflichtet. Technisch ist das jetzt geschehen.
Die damit verbundenen Problemstellungen sind jedoch nicht so einfach zu bewältigen und wurden in der letzten ASA diskutiert.
1. Wäre die mit der Auslösung verbundene "unmittelbar anrückende Feuerwehr". Bisher gab es immer mal wieder Fehlalarme durch die im Betrieb allgegenwärtige Staubbelastung. (Dagegen werden jetzt Maßnahmen eingeleitet) Es gab halt die Möglichkeit das nachgeschaut werden konnte und wenn Fehlalarm - dann Alarm an der BMZ zurücknehmen. Fertig. Wie sicher wo anders auch.
2. Die in der Halle laufenden Maschinen können nicht mal so nebenher abgeschaltet werden wie ein Mixer. Da sind Zuschlagstoffe ab zu schiebern, ganz zu schweigen von der Energiezufuhr, die im Bereich von einigen hundert Kilowatt liegt. Wenn die Maschinen im Alarmfall oder auch bei einer Fehlauslösung unbeaufsichtigt weiterlaufen, könnte der Schaden ungeahnte Ausmaße annehmen.
Als mögliche Maßnahme hatte ich vorgeschlagen, einen Plan des Abschaltens im Alarmfall aus zu arbeiten. Hat jemand vergleichbare Bedingungen und wie wird das gelöst. Der beste Weg ist ja sicher eine technische Lösung. Was meint Ihr?
Gruß IBAZ