Ich wusste gar nicht, dass es eine neue DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme für sog. Amokläufe gibt. Gilt die auch für den Amokläufer :-)?
Hat sich schon mal jemand damit auseinadergesetzt?
Neue DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme
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Moin,
Gilt die auch für den Amokläufer :-)?
nein und so witzig ist das vor Gericht leider nicht.
Eine DIN kostet Geld und das Wissen, dass es so etwas gibt (und nicht unbedingt "Rechts-Charakter" hat).
Für Dich und mich gilt irgendwie selbstverständlich "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".Aber bei heutigen Straftätern, insbesondere solchen mit Immigrations- und Invasionshintergrund, zählt erfahrungsgemäß solch eine Überlegung nicht,
sondern bei (un-)passender Gelegenheit die Relativierung auf eine Banalität, wie z.B. "Verbotsirrtum".
https://de.wikipedia.org/wiki/Verbotsirrtum
§ 17 StGB lautet:
„Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.
Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden.“Also bspw. Freispruch oder Strafe auf Bewährung nach Vergewaltigung einer Frau, weil der Täter aufgrund seiner Sozialisation nicht wusste, dass er in Deutschland keine Frau vergewaltigen darf. Irre!
Meine Mitarbeiter/Innen vor solchen, i.d.R., ( Erfurt, 26. April 2002, war ein Einzelfall ... >> so, jetzt bin ich mal auf Widerworte gespannt ... << ) "Sprenggläubigen" zu schützen, ist mir leider nur ansatzweise möglich.
NOCH schreibe ich das nicht in meine Gefährdungsbeurteilungen, werde aber dieses Jahr damit anfangen ...der noch anhaltende Ramadan ist eine gute Motivation ...Um einen wunderbaren Menschen, Akif Pirinçci, (gebürtiger Türke, überzeugter Deutscher) zu zitieren:
https://de-de.facebook.com/Ich-m%C3%B6cht…?_fb_noscript=1
und wer es von ihm noch deutlicher gesagt bekommen möchte (Fragegespräch zum Thema "Deutschland von Sinnen"):Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt. -
...der noch anhaltende Ramadan ist eine gute Motivation ...
***kopfschütteln***
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Hallo a.r.ni,
der Text aus der Wikipedia würde gut in eine Büttenrede passen. Das ist echt krasses Amtsdeutsch.
Warst du Fasi am Gutenberg-Gym?
VG Reinhard
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Das sind jetzt nicht so die Antworten, die ich erwartet habe. So ganz bin ich nicht zufrieden gestellt. Ich wollte die möglichen Gefährdungen religions- oder zugerörigkeitsunabhängig abhandeln. Sofern möglich.
Gibt es noch mehr Meinungen zu o. g. Frage? -
...Du möchtest [...] "Gefährdungen religions- oder zugerörigkeitsunabhängig abhandeln" [...]!?!?!?!?!?
Ich bin ja manchmal ein bischen begriffsstutzig... Also: WAS erwartest Du den?????
In diesem Sinne
Der Michael -
@MichaelD
Schwierig, ich weiß! Aber ich möchte jetzt nicht die Frage behandeln, ob ein muslimischer Kunde von einer Frau nicht beraten werden möchte. Auch wenn es u. U. zu einem Konflikt kommen könnte.
Die korrigierende Maßnahme wäre, nur noch Männer einzustellen bzw. Muslime nur zu Männer in die Beratung zu schicken. Bei einem Frauenanteil von 70 - 75 % eh schwierig.
Mir geht es um aggressive Kunden im allgemeinen. Ich weiß, dass es schwierig wird zu trennen. Wenn jemand aggressiv wird, kann ich diesen eh nicht aufhalten. Ich will trotzdem aber sehen, dass ich unsere
MA/-innen schützen kann. Letztendlich möchte ich nur wissen, was in der DIN steht. -
Am Rande angemerkt:
..., empfiehlt es sich den Mitarbeiter ein Deeskalationstraining anzubieten.
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Letztendlich möchte ich nur wissen, was in der DIN steht.
Einmal suchen und:
"Mit der DIN VDE V 0827 sind erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt. Durch die DIN VDE V 0827 besteht weiterhin keine Pflicht, Notfall- und Gefahren-Systeme einzusetzen. Sollen diese Systeme allerdings eingesetzt werden, müssen die anerkannten Regeln der Technik angewendet werden."
War das deine Frage?
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Hallo,
Letztendlich möchte ich nur wissen, was in der DIN steht.
Hab sie nicht zur Hand. Kleiner Tipp aber dazu, man sollte
das Normentwurfsportal immer im Auge behandeln. Durch die
Möglichkeit der kostenfreie Einsichtnahme/ Einspruch kann
man sich über die geplanten Änderungen immer gut informieren.Gruß
Simon Schmeisser