Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmittel

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  • Hallo zusammen,

    weis nun nicht ob ich das Thema richtig hier angeordnet habe.

    Wir haben hier folgendes Problem mit Anschlagmittel.
    Wir haben 2 Werke und 7 Montagefahrzeuge mit jeweils sehr vielen unterschiedlichen Anschlagmitteln.
    Ich wurde beauftragt das die Anschlagmittel jährlich zur Prüfung gehen. Bisher ist immer eine Firma vorbei gekommen und hat die Anschlagmittel für teures Geld geprüft.
    Mit den Teilen in der Halle ist das kein Problem, nur diese Montagefahrzeuge, da fehlt uns die Flexibilität die immer zum Termin im Hause zu haben, wenn man die dann zu denen schicken würde, sind die meist immer 1 Woche unterwegs.
    Ich habe wäre bereit die Befähigte Person zu machen und damit dann die Flexibilität zu schaffen das selber durchführen zu können.

    Jetzt will meine GL vorab wissen was ich dazu alles brauche und ob ich dann auch Kettenzüge/ Flaschenzüge ( Hebezeuge ) prüfen darf und was man dafür brauchen würde (Prüfstand, etc. ), rein nur als Überblick was da für kosten aufkommen würden?
    Bin noch ganz am Anfang mit der Infosammlung. Und mein Freund Google lässt mich da etwas im Stich. Ich hoffe hier kann mir jemand weiter helfen.

    Vielen Dank schon mal im Voraus

    Viele Grüße Andreas

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  • Alternativ Vorschlag

    wir haben für unsere Monteure 1 AT Satz auf Halde, somit kann der im Fahrzeug in ruhe geprüft werden und ein "Frischer" ist immer vorhanden
    Alles was an Schäkel usw. in den Fahrzeugen herum fliegt und unter ~10to liegt geht eh in Schrott nach 12 Monaten da die Prüfung teurer wird als ein Neuteil inkl Prüfzeugnis.
    und da man diese auch gleich , z.B farblich lackiert für die gültige Jahreszahl kaufen kann reicht eine Sichtkontrolle um zu erkennen was raus muss

    Zu dem Rest kann ich so nichts beitragen da wir dies von vornherein ausgeschlossen haben

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Bei uns ist das so geregelt:
    Wir haben 5 Fahrzeuge die sind fest einem Fahrer zugeteilt, die anderen 3 Fahrzeuge sind sogenannte Springer Fahrzeuge.

    Das blöde an der Geschichte ist, das in allen Fahrzeugen nichts festgeschrieben ist was er dabei haben muss, der eine von dem einen 3 Teile drin der andere 5.
    Aus dem Grund ist alles raus und den Ersatz rein bei uns nicht möglich. Jeder hat das im Auto was er auch denkt was er auf den Baustellen brauch.
    Meiner Meinung nach vollkommener Unfug aber solange das von der GL nicht anders geregelt wird, bleibt das ein Chaos

  • Hallo zusammen,


    Aufgaben und Bestellung einer befähigten Person (Sachkundiger) siehe : Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Personen

    Für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel wird der „Sachkundige“ wird u.a in der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ alt BGR 500 jetzt DGUV Regel 100-500 beschrieben.

    "Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse für die Beurteilung der verschiedenen Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-EN-Normen, DIN-Normen, ISO-Normen) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Anschlagmitteln bzw. Lastaufnahmemitteln beurteilen kann. Als Sachkundige können für die Prüfung neben den Sachverständigen für Krane (siehe BGV D 6 § 28), die auch häufig die Sachkunde für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel haben, auch Betriebsingenieure, Maschinenmeister, Kranmeister oder hierfür besonders ausgebildetes Fachpersonal herangezogen werden, sofern sie Erfahrungen und ausreichende Kenntnisse haben"

    Gruß

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Charly,

    ersetze in dem Beitrag von Tanzderhexen Sachverständiger mit befähigte Person und füge noch die zeitnahe berufliche Tätigkeit hinzu. Die TRBS ist leider immer noch nicht aktualisiert.
    Hast Du vorher in eurem Betrieb als IT-Kaufmann gearbeitet, wäre ein Seminar nicht ausreichend.
    Für die Prüfung von Ketten, Flaschenzügen, etc. benötigst Du Röntgengeräte, Rot-Weiß-Prüfungen, Gewichte, usw. Oftmals kannst Du die Kenntnisse und die notwendigen Prüfgeräte direkt beim Hersteller erwerben. Leider haben diese die regelmäßige Schulung ihrer befähigten Prüfer als gute Geldeinnahmequelle für sich gefunden.
    Für Hebebänder lohnt es sich überhaupt nicht Prüfungen durchzuführen. Ketten und Hebezeuge würde ich, wenn nicht sowieso schon Prüfungen im Betrieb durchgeführt werden, beim Hersteller prüfen lassen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Hallo Zusammen,

    ich kann Bauco nur zustimmen. Da wir nicht die benötigten Prüfmittel haben werden unsere Ketten und Hebezeuge vom Hersteller geprüft. Hebebänder werden vor der Nutzung sichtgeprüft und regelmäßig gegen neue getauscht.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Auf Grund der Flexibilität will ich die Ketten usw. nicht vom Hersteller prüfen lassen. Aus dem Grund würde ich mir das ja gerne machen.

    Ich würde halt nur gerne wissen was ich für Prüf und Messmittel ich dazu brauchen würde.