Eine Frage zur StVO und die Sicherung von Arbeitsstellen im Straßenverkehr

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  • Ich bin im Internet über das hier gestolpert:

    Stimmt das? Mir ist keine entsprechende Regelung bekannt. Kann das "grundlose" Tragen einer Warnweste tatsächlich mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung belegt werden? Das kommt mir reichlich unglaubwürdig vor.

    Weiß hier jemand Genaueres?


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Urban legend.

    Die Vermutung habe ich auch, aber eine Regel zu finden die es gibt ist einfach im Vergleich zum Nachweis, dass es eine Regel nicht gibt. Deshalb frage ich hier, um das geballte kollektive Wissen zu nutzen!


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Wenn das so stimmen würde, dann dürften wohl sämtliche Fahrschulen für ihre auszubildenden Motorradfahrer ein Dauerabo für das Verwarngeld abgeschlossen haben.

    Mir ist nur bekannt, dass Fahrzeuge nicht einfach so mit selbstleuchtender Farbe lackiert werden dürfen, das ist in der Regel den Rettungsdiensten und Einsatzfahrzeugen vorbehalten.
    Häufiges Tragen und Waschen von Warnkleidung kann dazu führen, dass z.B. die Reflektorstreifen nicht mehr ihre Aufgabe erfüllen. Spätestens dann ist ein Austausch notwendig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Da werden doch die Erstklässler zum Schulbeginn mit Warnkleidung beschenkt, hoffentlich haben die alle Geld dabei.

    Die Vorschrift mag es sicher geben, ist aber den wenigsten Polizisten bekannt.


    Kann das "grundlose" Tragen einer Warnweste

    Wann trage ich die Warnweste "grundlos"?
    Mein Grund: Ich möchte besser gesehen und nicht übersehen werden.

    Mfg

    FS

  • Die Vermutung habe ich auch, aber eine Regel zu finden die es gibt ist einfach im Vergleich zum Nachweis, dass es eine Regel nicht gibt. Deshalb frage ich hier, um das geballte kollektive Wissen zu nutzen!

    Ich habe diese Geschichte das erste Mal in den achtziger Jahren gehört (in Zusammenhang mit Warnkollern an Einsatzkleidung).
    Den Schriftverkehr (u.a. mit dem damaligen Bundesverkehrsministerium) habe ich heute nicht mehr.
    Aber die Geschichte taucht immer mal wieder aus dem unergründlichen Legenden-Nirwana auf, zuletzt verstärkt im Zusammenhang mit der Einführung der Warnwestenpflicht 2014.

    Fakt:
    Es gibt in Deutschland keine Regelung, die verbietet, Warnschutzkleidung oder andere fluoreszierende oder reflektierende Bekleidung (auch dauerhaft) zu tragen.

    Hingegen ist das "Nichttragen" von Warnschutzkleidung, bzw. das Tragen von Warnschutzkleidung ohne ausreichende Warnwirkung bei Unterhaltungs-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten außerhalb von Absperrungen und Gehwegen (§ 35 Abs. 6 Satz 4 StVO i.V.m. VwV-StVO zu § 35 Nr. 16 bis 20) tatsächlich mit einem Bußgeld belegt (TBNR 135100 "Sie trugen bei Arbeiten außerhalb von Gehwegen und Absperrungen keine auffällige Warnkleidung." § 35 Abs. 6, § 49 StVO; § 24 StVG; 127 BKat, (B 1) 5,00 € ).

    Übrigens, nach § 53a StVZO Abs. 1 Nr. 3 ist zwar das Mitführen einer Warnweste in bestimmten Kraftfahrzeugen vorgeschrieben, aber nicht auch das Tragen derselben.
    (Nicht Mitführen: TBNR 353106 "Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen eine Vorschrift **) über Warndreieck, Warnleuchte bzw. Warnblinkanlage, Warnweste." § 53a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 222.6 BKat, (B - 1) 15,00 €)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Die Vermutung habe ich auch, aber eine Regel zu finden die es gibt ist einfach im Vergleich zum Nachweis, dass es eine Regel nicht gibt. Deshalb frage ich hier, um das geballte kollektive Wissen zu nutzen!

    ...wieso soll ich einen Nachweis darüber führen, dass eine Regel nicht existiert?!?!? Unmöglich!!! Im Multiversum existiert IMMER eine Realität in der dieser Fall eintritt!!!!


    Junge, Junge, Dir ist schon manchmal langweilig, oder?!?!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Und hey, wie so oft: Alles augenzwinkernd... :)

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Jawohl, starker Leserbrief der in Motorradforen die Runde macht und "BMW-Fahrer" auf den Arm nimmt
    Inhaltlich schön aufbereitet für die Kategorie Humbug.

    Insbesondere Motorradfahrern wird so etwas leuchtendes empfohlen zur besseren Erkennbarkeit.
    Eine Vorschrift zum Tragen gibt es (Mopped) Gott sei Dank noch nicht.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Moin,

    Stimmt das?

    nein -ich betreue einige Betriebe, auf deren Betriebsgelände (u.a. Ziegeleien) eine Warnweste getragen werden muss.
    Wer das verbieten will, bekommt mit den Vorgaben einer Gefährdungsbeurteilung ein Problem ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)