Musikveranstaltung in einem Speisesaal

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,
    wir wollen im Herbst eine Musikveranstaltung in unserem Speisesaal in einer Wfbm durchführen.
    Auf was müssen wir achten bezüglich Brand- und Arbeitsschutz, Anzahl der Notausgänge. Es wird mit ca. 250 Besuchern gerechnet.
    Wie muss die minimale Größe bei so vielen Besuchern sein? Was gibt es für Vorschriften?

    Vorab schon vielen Dank

    FK

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    Hallo zusammen,
    wir wollen im Herbst eine Musikveranstaltung in unserem Speisesaal in einer Wfbm durchführen.
    Auf was müssen wir achten bezüglich Brand- und Arbeitsschutz, Anzahl der Notausgänge. Es wird mit ca. 250 Besuchern gerechnet.
    Wie muss die minimale Größe bei so vielen Besuchern sein? Was gibt es für Vorschriften?

    Vorab schon vielen Dank

    siehe dazu u.a. die Versammlungsstättenverordnung.
    Zum Beispiel für Baden-Württemberg:
    http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsess…%C3%A4ttVBWV3P1

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo kiefi1964,

    ich habe regelmäßig Bauchschmerzen wenn in unserer WfbM so eine Veranstaltung ansteht. Und jedes Mal gibt es Nachbesserungsbedarf meinerseits. Da gibt es mit Deko zugehängte RWA, eine mobile Bühne vor dem Notausgang, Leute die im Haus herum irren und auch mal eine Schüler AG die das Catering übernehmen will.

    Wenn du es nicht umgehen kannst oder im Urlaub bist :/
    versuche die Bewirtung und den Fahrdienst durch einen Externen machen zu lassen.
    Hier gibt es auch interessantes Material: klick

    VG Reinhard

  • ANZEIGE
  • Ach wie schön, mein Fachgebiet... Dazu gibt es reichlich Vorschriften, angefangen bei der bereits erwähnten Versammlungsstättenverordnung. Dabei stellt sich die Frage, ob der Speisesaal als Versammlungsstätte zugelassen ist. Wenn nicht, ab zum Bauamt und nachfragen. Im schlimmsten Fall (der der realistische ist) Nutzungsänderung beantragen unter Einreichung der notwendigen Unterlagen.

    Da die oben verlinkten Dateien schon reichlich alt sind, verlinke ich die auf aktuellere Quellen. Ganz vorne ist die VBG, die einen eigenen Fachbereich "Bühnen und Studios" unterhält, der die relevanten Schriften herausbringt. Neben der DGUV Vorschrift 17(18 für UK) empfehle ich einen Blick auf die DGUV Information 215-310 (die alte BGI 810) auf der verlinkten Seite unter "Leitfaden" zu finden: http://www.vbg.de/DE/3_Praeventi…udios_node.html

    Bei der Unfallkasse NRW gibt es die aktualisierte Schrift zu den Bürgerhäusern: https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/serv…tion_nrw_07.pdf

    Zuguterletzt kann ich gerne Kollegen Meister der Veranstaltungstechnik in allen Bundesländern empfehlen, die sich mit der Materie auskennen und unterstützen können bei Fragen und Genehmigungsverfahren.

    VG, Falco