Hallo Kollegen,
was gibt es hinsichtlich der GB von Polycarbonatscheiben an Maschinen/Werkzeugmaschinen zu sagen?
Die DGUV hat ein Infoblatt herausgegeben, dass mir relativ alt zu sein scheint. Gibt es neuere Erkenntnisse?
VG Reinhard
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Kollegen,
was gibt es hinsichtlich der GB von Polycarbonatscheiben an Maschinen/Werkzeugmaschinen zu sagen?
Die DGUV hat ein Infoblatt herausgegeben, dass mir relativ alt zu sein scheint. Gibt es neuere Erkenntnisse?
VG Reinhard
Hallo Reinhard,
gibt keinen neuen Erkenntnisse - Hinweise zum Einbau und den Scheibenbemessungen (Dicke) findest du in den entsprechenden C-Normen.
mfg.
Hallo Reinhard,
musste mich gerade in einem anderen Zusammenhang mit der Dicke von Polycarbonatscheiben beschäftigen. Es gibt einen aktuellen Entwurf einer DGUV-I zu Hydraulischen Prüfständen. Dort gibt es eine Reihe von Informationen zu Polycarbonatscheiben.
Vielleicht findest Du dort die Info, die Du brauchst. Habe die Datei mal angefügt.
Gruß
Andreas
...vielleicht kannste hiervon was gebrauchen! Mehr hab ich auch nicht...
Gruß Canislupus
Hallo Kollegen,
vielen Dank für eure Hinweise und die angehängten Dateien. Es ist sehr gutes Material und ich werde es morgen bei der Begehung verwenden.
VG Reinhard
Hallo zusammen,
ich hoffe in meinem ersten Beitrag hier breche ich nicht direkt etliche Forenregeln.
Ich finde es bei Begehungen oder der Erstellung von GBs immer hilfreich wenn man auch alternative Lösungsansätze präsentieren kann.
Sind euch andere erlaubte Schutzmaßnahmen bekannt um einen Austausch der Scheiben zu verhindern?
Wo denke ich dran mit alternativen Schutzmaßnahmen.
Eigentlich erfüllt die PC-Scheibe in meinen Augen zwei Eigenschaften.
1. Keiner möchte, dass das Kühlschmiermittel durch den ganzen Betrieb/Werkstatt fliegt, läuft und so weiter.
2. Es sollen Werkstücke, auf Abwegen, aufgehalten werden (Schutz gegen Durchschlagen).
Meine Sicht ist, dass auch spröde Scheiben Kühlschmiermittel zurückhalten können.
Also muss nur der Schutz gegen Durchschlagen hergestellt werden.
Nimmt man nun an, dass ausschließlich Teile mit einem Durchmesser >5cm gefertigt werden, könnte man natürlich eine Stabgittermatte mit einer Maschenweite von 5cm von innen vor der Scheibe befestigen.
Somit wäre ein Schutz gegen Durchschlagen auch gewährleistet.
Zwar ist dadurch die Sicht etwas eingeschränkt, aber das muss der Unternehmer für sich dann halt entscheiden.
Ich hoffe, mein Gedankengang ist nicht zu abwegig oder unverständlich?!
Gruß
CaPe
Hallo CaPe,
deine Gedanken sind m. E. nicht so verkehrt - beinhalten aber den Flaschenhals der festzulegenden Größe von den Teilen, die sich auf nicht festgelegten Bahnen bewegen.
Es müssen ja außer den Werkstücken ja auch noch ggf. Bruchstücke von Werkzeugen zurück gehalten werden.
Als etwas Älterer kenne ich noch die ersten Mazak-CNC-Drehmaschinen, die dieses Welldrahtgitter zu der Arbeitsraumseite hatten; nur hat man da noch Glasscheiben eingesetzt.
Wenn man gedanklich auf den Begriff "in den Bearbeitungsraum sehen" fixiert ist, bleibt kein Freiraum für den Gedanken "den Bearbeitungsprozess beobachten", was nicht unbedingt
mit der Sicht durch eine Scheibe - je nach KSS-Durchsatz sieht man sowieso nichts - erfolgen muss.
So hat man mir erzählt, dass es von Werkzeugherstellern für Messen ein Übertragungssystem zur Darstellung des Bearbeitungsvorganges auf einen LED-Monitor gibt , damit halt nicht
so ein familiäres Gedränge vor den Sichtscheiben stattfindet.
Warum denn nicht die Türen als fangende und trennende Schutzeinrichtung aus Vollblech gestalten, ein Übertragungssystem installieren und außen auf die Tür den Monitor (oder die Monitore) installieren?
Ggf. kann man darauf ja auch die nächste Fußball-WM gucken.
mfg
Nimmt man nun an, dass ausschließlich Teile mit einem Durchmesser >5cm gefertigt werden, könnte man natürlich eine Stabgittermatte mit einer Maschenweite von 5cm von innen vor der Scheibe befestigen.
Halte ich für keine so gute Idee.
Ist wirklich immer gewährleistet, dass nur Teile >5cm durch die Gegend fliegen? Das wird schon mal nicht so einfach möglich sein. Dann ist noch festzustellen, wie die Matte befestigt ist, ob dies den auftretenden Kräften genügend entgegenzusetzen hat. Sicher, dass die Maschen nicht durch aufprallende Teile aufgeweitet werden und dann trotzdem Teile durchkommen, evt. gebremst, aber immer noch gefährlich? Ist die Änderung der Schutzvorrichtung dann noch konform mit der ursprünglichen? Wenn nein, wird noch das gleiche Schutzniveau erreicht? Formal dürfte somit eine neue Konformitätsbewertung fällig werden. Lohnt sich dieser Aufwand wegen einer einfachen Schutzscheibe?