Moin,
wir haben ein Büro mit einer Grundfläche 42m², in dem sieben(!) Arbeitsplätze untergebracht sind (sh. Dateianhang). Jetzt soll ein weiterer Arbeitsplatz dort eingerichtet werden. Die Teamleitung hat mich gebeten, eine Planung vorzulegen, die den Arbeitsstättenrichtlinien entspricht. Nichts einfacher als das. Gesagt getan und einen Plan gezaubert (sh. zweiter Dateianhang). Die Kollegen arbeiten in drei-Schichtbetrieb und überlappen sich zeitlich nur unwesentlich. Deswegen mein Vorschlag, auf vier Arbeitsplätze zu reduzieren. Jeder bekommt seinen eigenen Rollcontainer für seine Arbeitsuntensilien und Privatkram.
Jetzt ist das Gejammer groß, denn jeder möchte seinen eigenen Schreibtisch. Aus meiner Sicht ist die Sache klar. Die vier Arbeitsplätze sind okay, aber darüber hinaus sehe ich fast keine Möglichkeit, dort weitere Arbeitsplätze vorzuhalten. Nach der ASR 2.1 Ziffer 5 (4) sind für Bildschirmarbeitsplätze 8m² bis 10m² einschließlich Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen im Raum notwendig, also maximal fünf Arbeitsplätze.
Jetzt zu meiner Frage: Die leichte räumliche Ausbuchtung auf der linken Seite ist ein Bereich, in dem Spinde an der Wand stehen. Dort ziehen sich die Kollegen um. Diesen Bereich würde ich eigentlich nicht in die Grundfläche für die eigentlichen Arbeitsflächen einrechnen, denn zu den Bildschirmarbeitsplätzen gehört dieser Bereich eigentlich nicht. Es handelt sich um die Kollegen der Hilfspolizei. Mit Umziehen ist gemeint, dass die Kollegen dort ihre Jacken für den Außendienst anziehen, Winterpulli, Warnschutzjacke, Warnschutzweste und das ganze Gedöns, was man so für den Job benötigt. Würdet Ihr diesen Bereich in die Grundfläche der Bildschirmarbeitsplätze mit einbeziehen?
Gruß Frank