Rutschhemmung von Fußböden

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  • Moin,

    für verschiedenste Arbeitsbereiche werden für die Fußböden unterschiedliche Grade der Rutschhemmung (R-Klassen) für Fußböden gefordert. Jetzt kann ich wunderbar in der ASR A1.5/1,2 und der DGUV Regel 100-003 in den Tabellen stöbern und finde für sehr viele Arbeitsbereiche die R-Klassen, welche Rutschhemmung diese Böden in den jeweiligen Arbeitsbereichen aufweisen müssen. So weit, so gut. Ich habe z.B. eine Werkstatt der Feuerwehr, in der Wartungsarbeiten und Instandhaltungsarbeiten an KFZ vorgenommen werden, mit allem, was so auf dem Boden landen kann (Fette, Öle, Kraftstoff, Wasser etc.).

    Also frisch ans Werk und nachgelesen:
    Werkstattbereich - R11
    Arbeitsgrube - R12

    Sehr schön. Jetzt kann ich in meine Gefährdungsbeurteilung reinschreiben, dass die Böden die entsprechenden R-Klassen aufweisen müssen, um den bestehenden Rutschgefahren entgegenzuwirken. Hurra, dieser Bereich der Gefährdungsbeurteilung iss ferddisch :thumbup:

    Ach nee, da war ja noch etwas. Rischdisch, Wirksamkeit prüfen. Also wieder in die ASR 1.5 reinschauen, wie ich prüfe, ob der Boden die entsprechende Rutschhemmung aufweist.

    ASR 1.5 Anhang 1 "Verfahren zur Prüfung der rutschhemmenden Eigenschaft und des Verdrängungsraums"

    Okay, was benötige ich?

    Eine Prüfperson mit Prüfschuhen
    Kein Problem. Die freundlichen Kollegen erklären sich alle bereit, als Testperson mit ihren Schuhen zu fungieren. |?

    Gleitmittel
    Die Kollegen schauen verschämt zum Boden. :44:

    So, ich püfe jetzt auf die Klasse R-11.

    Also, mal den Feuerwehrstützpunkt um mindestens 19° bis maximal 27° kippen, damit die Kollegen loslaufen können. ?( Klappt irgendwie nicht. ;(

    Gibt es irgendwo eine Übersicht, welche Böden welche R-Klassen aufweisen? Ich kann ja schlecht mit einem Gleitmessgerät durch alle Liegenschaften laufen. Wenn ich bei einem Neubau für den Fußboden die Klasse R-11 vorgebe, muss sich der Architekt ja an irgend etwas orientieren, so dass er dann z.B. festlegen kann "Betonboden mit Farbauftrag und Sandeintrag" oder etwas ähnliches. Wir leben in Deutschland. Da gibt es doch bestimmt eine Norm, die das definiert. Momentan bin ich etwas ratlos und bitte um Mithilfe.

    Danke

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (23. Februar 2017 um 08:39)

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  • Hallo Frank,
    vielleicht findest du dort etwas:
    https://www.ifa-handbuchdigital.de/ce/gepruefte-b…3Iw/detail.html

    Ist allerdings kostenpflichtig.
    Ansonsten haben wir immer die Firma verpflichtet, den Rutschfestigkeitgrad nachzuweisen. Einige Hersteller von Bodenbelägen geben das explizit an.

    Gruß
    ralph

    Die großen Tugenden machen einen Menschen bewundernswert, die kleinen Fehler machen ihn liebenswert. (Pearl S. Buck)

  • Ansonsten haben wir immer die Firma verpflichtet, den Rutschfestigkeitgrad nachzuweisen.

    Moin Ralph,

    bei der Neuerrichtung, Neuverlegung von Böden ist das ja auch machbar, aber bei Bestandgebäuden stehe ich vor dem Problem, dass ich eben nicht immer auf den Errichter zugreifen kann, da er entweder nicht bekannt ist oder nicht mehr existiert. Das IFA-Handbuch zielt leider nur auf die Rutschhemmung von Fußschutz auf Eis und Schnee ab.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (23. Februar 2017 um 10:22)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frank,

    Informationen hierzu bekommst du von Herstellern, Verbänden und Prüfstellen.

    Hier auf die Schnelle mal zwei Links:

    http://www.fliesenundplatten.de/liste-nb-aktualisiert/150/3685/
    https://www.bghw.de/arbeitsschuetz…ge-positivliste


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • aber bei Bestandgebäuden

    Es geht schlichtweg nicht
    Man müsste Teil des Bodens ausbauen und diesen entsprechend zu testen

    In einem Karton müsste ich noch Umfangreiche Unterlagen zu Thema Gleitsicherheit haben
    Ich werde mal schauen was ich davon so Preis geben kann

    :bremse:

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  • Man müsste Teil des Bodens ausbauen und diesen entsprechend zu testen

    Moin,

    nicht zwingend, denn mit einem Gleitmessgerät kann ich das ja durchaus verifizieren, aber irgendwo muss der Aufwand auch in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Ich hatte mir so etwas in der Art erhofft:

    "Bei einem ebenen, fest betonierten Boden, kann man von einer R-Klasse XYZ ausgehen, sofern dieser sauber ist." So eine Art Vermutungswirkung. Aber dann kommen ja noch so Sachen wie Bodenanstrich, Neigung etc. mit dazu. Insofern habe ich starke Zweifel, dass bei Bestandsbauten in die Gefährdungsbeurteilung geschrieben wird "Boden muss R-Klasse XYZ aufweisen", denn dann wäre ich ja auch in der Pflicht, diese Klasse nachzuweisen, und das sehe ich momentan nicht als realistisch und wirtschaftlich vertretbar, umsetzbar an.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hi Guudsje,

    einfach ein bischen Teer und da rutsch keiner mehr...

    Nee, Spass beiseite. Als Pragmatiker sag' ich hier einfach mal: "Schultere keinen Rucksack, den du nicht unbedingt tragen musst!" Du hast einen Bodenbelag, der jetzt wahrscheinlich nicht aus Teflon o.Ä. besteht, der also keine Rutschbahn für die Betroffenen darstellt. Allerdings kannst du Öllachen, Fette usw. auf dem Boden haben - was aus so ziemlich jedem Belag eine Rutschbahn macht.

    Also, fokussiere auf solche Situationen, triff Maßnahmen damit umzugehen oder besser sie zu vermeiden, und lass die Rutschhemmung Rutschhemmung sein. Das sollte Dir keine schlaflosen Nächte bereiten.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (23. Februar 2017 um 13:44)

  • Moin Frank,

    eine solche vergleichende Übersicht gibt es nicht. Und wenn Du doch mal eine finden solltest, kannst Du sie gleich wieder vergessen, sie taugt nichts. :D Es sind einfach zu viele Faktoren, die eine Rolle spielen.

    Was Du aber in Deiner GB aufnehmen kannst, ist die Befragung der Mitarbeiter sowie die Auswertung der Meldungen von Beinaheunfällen. Sind seit Jahren keine Vorkomnisse aufgeteten sind imo nicht zwingend Maßnahmen angezeigt. Somit lediglich regelmäßig Rückmeldung der unveränderten Qualität des Bodenbelages durch die Nutzer und wie von Michael bereits erwähnt, Maßnahmen zur Vermeidung, bzw. Umgang mit rutschigen Mitteln. Sind hingegen Vorfälle bekannt und Maßnahmen notwendig kann im Einzelfall geprüft werden. Bei einer notwendigen Sanierung unbedingt darauf achten, dass der Nachweis vorliegt.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin,

    ja so werden wir es wohl auch machen. Wir nehmen zwar in die Gefährdungsbeurteilung mit auf, dass die ASR eine bestimmte Klasse vorsieht, werden dann aber (sofern tatsächlich Realität) festhalten, dass von dem Boden für die zu verrichtenden Tätigkeiten keine erhöhte Rutschgefahr ausgeht, sofern die anderen Maßnahmen (Schuhwerk, umgehendes Aufnehmen ausgelaufener Flüssigkeiten etc.) eingehalten werden und eine Gleitmessprüfung unverhältnismäßig wäre. Damit haben wir dokumentiert, dass wir uns mit den Vorgaben auseinandergesetzt und eine sinnvolle und wirtschaftlich darstellbare Überprüfung bedacht haben und schlußendlich beides gegeneinander abgewogen haben.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Bei einer notwendigen Sanierung unbedingt darauf achten, dass der Nachweis vorliegt.

    Moin Stephan,

    da habe ich keine Bedenken. Mittlerweile habe ich die meisten wohl so sehr genervt, dass solche Dinge wie R-Klassen bei Bodenbelagsarbeiten mittlerweile Standard im Leistungsverzeichnis sind. :D Das mit dem Nachweis war ein guter Hinweis. |?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.