Arbeitskleidung im Ex-Bereich

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  • Hallo Menschenschützer,

    da die Firma die Versorgung der Mitarbeiter mit Arbeitskleidung (Hosen/Hemden/Sweatshirts usw.) jetzt auf Meitkleidung umstellen will, wurde die Frage an mich herangetragen, ob es nicht vorgeschrieben wäre, dass im Ex-Bereich nur Kleidung aus 100% Baumwolle vorgeschrieben ist. DIe Angebote/Aussagen der Anbieter gehen da ja weit auseinander.
    Ich habe dazu aber nichts konkretes gefunden.
    Hat da jemand Informationen?

    Bei der BGRCI habe ich einen Hinweis gefunden, dass "normale" Straßenkleidung sich im Normalfall, bei Benutzung geeigneter ableitfähiger Schuhe, nicht aufläd.
    Man dürfe die Kleinung nur nicht im Ex-Bereich wechseln. Komnet verweist nur auf § im Hinblick auf PSA.

    Normalerweise besteht Arbeitsbekleidung ja aus einem Baumwoll/Polyestergemisch mit 35 - 65% Baumwollanteil.
    Und im Labor werden bei uns 100% Baumwollkittel verwendet. Auch wegen der Flammenhemmung.
    Ebenso in einem sensiblen Bereich, wo es schon zu Verpuffungen gekommen ist (der Auslöser wurde nicht gefunden, Vermutlich aber geänderter Sackaufbau des Lieferanten in Kombination mit Schäden am Boden), tragen die Mitarbeiter jetzt ESD-Schuhe und ESD-Handschuhe, und Baumwollkleidung.

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • ...Bei der BGRCI habe ich einen Hinweis gefunden, dass "normale" Straßenkleidung sich im Normalfall, bei Benutzung geeigneter ableitfähiger Schuhe, nicht aufläd.
    Man dürfe die Kleinung nur nicht im Ex-Bereich wechseln. Komnet verweist nur auf § im Hinblick auf PSA. ...

    Warum gibt es extra T-Shirts, Kittel, Armbänder etc. für den EX-Bereich? Aus Marketinggründen?
    (Achtung: Die Fagen sind Suggestivfragen!)

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • In den Lackier-Bereichen unserer anderen Standorte wird normale Arbeitskleidung getragen welche eben diesen Anteil hat: Baumwoll/Polyestergemisch mit 35 - 65% Baumwollanteil
    Keine Extra 100% Baumwolle allerdings tragen diese in den Lackierkabinen oben drüber noch einen Overall. Ich habe leider hierzu keine Daten aus was dieser besteht. Bin allerdings auch zu faul um hinterher zu telefonieren. Hier bei mir am Standort gibt es keine Ex-Zonen, allenfalls auf dem Klo wenn es Bohnensuppe in der Kantine gab. :Lach:
    Gruß Martin

  • Hi,

    infos dazu gibt es Bspw. in der TRGS 727 unter Pkt. 7.3 Kleidung. Wie im Ex-Bereichen üblich ist das ESD-Thema ganz vorne mit dabei. Hierbei geht es dann häufig um das
    Gesamtsystem aus ableitfähigen Schuhen, Fussböden, Kleidung etc.

    Somit wäre eine pauschale Aussage, man muss nur 100% Baumwolle tragen hier auch falsch. Es gibt hier ggf. spezielle Kleidung mit eingearbeiteten leitfähigen Fäden.
    Am besten normale saubere Kleidung mit ableitfähigen Schuhen und Fussböden und eventl. noch über ESD-Armband mit dem Arbeitsmittel erden.

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  • Servus,

    TRGS 727 §7.1-7.6 stimmt schon. Hier http://www.bgrci.de/exinfode/ex-sc…e-1-zu-stellen/ steht's auf dem Punkt gebracht.

    Insbesondere:
    "In Bereichen der Zone 0 und in Bereichen, in denen mit einer Sauerstoffanreicherung oder mit dem Auftreten von Stoffen der Explosionsgruppe IIC zu rechnen ist, darf nur ableitfähige Kleidung getragen werden.
    Die ableitfähige Eigenschaft der Kleidung darf, z. B. durch Waschen, nicht beeinträchtigt werden. Gegebenenfalls ist die Kleidung wieder neu zu behandeln."

    Gruss, C.

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Genau Axel wobei dies auf Kleidung zutrifft. Im übertragenen Sinne auf die Ehe hätte ich hierbei allerdings bedenken ob dieser Anteil nicht doch zu einer gewaltigen Explosion führen könnte.
    Ehe ist immer eine EX-Zone
    Gruß Martin


    Spass muss sein. Muss mich ablenken. Arbeitsunlust auf Höchststand momentan

  • Insbesondere:
    "In Bereichen der Zone 0 und in Bereichen, in denen mit einer Sauerstoffanreicherung oder mit dem Auftreten von Stoffen der Explosionsgruppe IIC zu rechnen ist, darf nur ableitfähige Kleidung getragen werden.
    Die ableitfähige Eigenschaft der Kleidung darf, z. B. durch Waschen, nicht beeinträchtigt werden. Gegebenenfalls ist die Kleidung wieder neu zu behandeln."

    Wobei man sagenmuss, dass Arbeitsbereiche mit Zone 0 nun definitiv die Ausnahme sind!
    Klar ist: die Sachen sollten betriebsmäßig nicht zur Zündquelle werden!

    Aus meiner Zeit in der chemischen Industrie kann ich nur fo,.gende Erfahrung mit einbringen:
    Wie hatten damals Arbeitskleidung auf "Nomex" (Polyaramid-Faser) umgestellt mit dem Hintergedanken:
    Wenn es schon zum "Knall" kommen kann,wäre es gut,wenn die Arbeitskleidung ein Mindestmaß an Schutz bieten könnte.Sprich sie sollte nicht dirket mit in Flammen aufgehen, sondern im Gegenteil eher flammhemmend sein. Dabei sollte sie aber dennoch ein wenig komfortabel sein. Die Erfahrung später hat gezeigt, dass das tatsächlich funktioniert hat.
    Ob die Bekleidung als ESD zertifiziert war, weiß ich aus dem Kopf heraus aber nicht mehr.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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