Sehr geehrte Kollegen/ Kolleginnen,
wie verhält es sich.
Ma. verunfallt auf der Arbeit und geht unmittelbar zum D-Arzt. Dieser schreibt den Ma. 2 Tage AUB. Nach dem 2. Tag geht der Ma zu seinem Hausarzt, dieser schreibt 6 weitere Tage AUB als Folgebescheinigung und ein Kreuz bei "dem Durchgangsarzt zugewiesen".
6 Tage später geht der Ma. wieder zum Hausarzt, dieser bescheinigt erneut weitere 4 Tage AUB und wieder mit dem Kreuz bei"dem Durchgangsarzt zugewiesen".
Hier stellt sich die Frage:
1) Muss ich zum D-Arzt, wenn der Hausarzt dem D-Arzt zugewiesen ankreuzt?
2) Welche konsequenz hat das wenn ich nicht zum D-Arzt gehe?
3) Gilt hier generell die Regel "Frei Ärztewahl?
Bitte um Aufklärung.
Lieben Gruß