... Achtung: Alles zu kompliziert!
Fakt ist: Behindertenwohngruppe hat einen Betreuer - der auch im Hause nächtigt. Alleine lässt man die nie. Einer ist mindestens auch Nachts da.
1. Somit Arbeitsplatz nach ASR! z.B. ASR 2.2 / 5.1 Branderkennung und Alarmierung - Somit erforderlich. (Bereitschaftraum / Ruheraum usw...
2. Die Versicherung fordert dies ebenfalls in der VdS 2226 Kapitel 8.1 Das heißt: z.Z kein Versicherungsschutz gegeben! -https://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2226_web.pdf (Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen zur Unterbringung oder Behandlung von Personen.)
3.Mein persönliches Vorgehen wäre: Im Begehungsbericht wird expliziet auf die Problematik hingewiesen, das dieses Verhalten und die Einstellung nicht tragbar ist, ich verpflichtet bin, dieses nun schriftlich zu dokumentieren, und das es um "Schutzbefohlene" geht. Termin zur erneuten Klärung anbieten. Der Bericht wird per Einschreiben mit Rückschein versandt. Rührt sich der Betreiber nicht, Meldung an alle Instanzen.
Ich bin meinem Gewissen verpflichtet und nicht einem Donald Duck weil er mich bezahlt!
Ich sche... mittlerweile auf solche Kunden - und helfe denen die sich nicht oder noch oder nicht mehr helfen können! Dann pfeife ich auf den Auftrag in Zukunft. Hier ist Angriff angesagt.
Sowar mir Gott helfe!
Canislupus