Rauchmelderpflicht auch in Wohngruppen für Behinderte

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  • ... Achtung: Alles zu kompliziert!

    Fakt ist: Behindertenwohngruppe hat einen Betreuer - der auch im Hause nächtigt. Alleine lässt man die nie. Einer ist mindestens auch Nachts da.

    1. Somit Arbeitsplatz nach ASR! z.B. ASR 2.2 / 5.1 Branderkennung und Alarmierung - Somit erforderlich. (Bereitschaftraum / Ruheraum usw...

    2. Die Versicherung fordert dies ebenfalls in der VdS 2226 Kapitel 8.1 Das heißt: z.Z kein Versicherungsschutz gegeben! -https://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2226_web.pdf (Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen zur Unterbringung oder Behandlung von Personen.)


    3.Mein persönliches Vorgehen wäre: Im Begehungsbericht wird expliziet auf die Problematik hingewiesen, das dieses Verhalten und die Einstellung nicht tragbar ist, ich verpflichtet bin, dieses nun schriftlich zu dokumentieren, und das es um "Schutzbefohlene" geht. Termin zur erneuten Klärung anbieten. Der Bericht wird per Einschreiben mit Rückschein versandt. Rührt sich der Betreiber nicht, Meldung an alle Instanzen.

    Ich bin meinem Gewissen verpflichtet und nicht einem Donald Duck weil er mich bezahlt!

    Ich sche... mittlerweile auf solche Kunden - und helfe denen die sich nicht oder noch oder nicht mehr helfen können! Dann pfeife ich auf den Auftrag in Zukunft. Hier ist Angriff angesagt.

    Sowar mir Gott helfe!

    Canislupus

    Gruß Canislupus

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  • Fakt ist: Behindertenwohngruppe hat einen Betreuer - der auch im Hause nächtigt. Alleine lässt man die nie. Einer ist mindestens auch Nachts da.

    1. Somit Arbeitsplatz nach ASR! z.B. ASR 2.2 / 5.1 Branderkennung und Alarmierung - Somit erforderlich. (Bereitschaftraum / Ruheraum usw...

    Das stimmt leider nicht immer. Ich habe eine Weile solche Objekte betreut und da lief diese Überlegung ins Leere - auch wenn dort dann unter Anwendung des gesunden Menschenverstandes wegen der damals bereits geplanten Pflicht freiwillig schon Rauchmelder montiert wurden.

    Bei vielen dieser Häuser handelt es sich bei den Räumlichkeiten schlicht um privat angemietete Räume, die wie jede andere Mietwohnung zu behandeln sind. Die müssen in NRW seit Januar 2017 mit Rauchmeldern ausgerüstet sein und das ist seit 5 Jahren bekannt.

    Oft sind bei diesen Häusern die Träger EIgentümer, die in der Pflicht stehen, sind die Gebäude im Eigentum eines Dritten, etwa der örtlichen Kommune, dann ist eben dieser Eigentümer in der Pflicht, Rauchmelder zu installieren.

    Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber meines Wissens ist in allen Landesbauordnungen die Rauchmelderpflicht inzwischen aufgenommen worden, lediglich in Sachsen und im Saarland gilt diese bisher nur für Neubauten. Mehr über die Rauchmelderpflicht, also welche Räume ausgerüstet werden müssen etc. findet sich in der DIN 14676.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Hallo,

    Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber meines Wissens ist in allen Landesbauordnungen die Rauchmelderpflicht inzwischen aufgenommen worden, lediglich in Sachsen und im Saarland gilt diese bisher nur für Neubauten. Mehr über die Rauchmelderpflicht, also welche Räume ausgerüstet werden müssen etc. findet sich in der DIN 14676.

    Ja, die DIN 14676 ist hier aber nicht maßgeblich, sondern ausschließlich
    die LBO.

    Bei vielen dieser Häuser handelt es sich bei den Räumlichkeiten schlicht um privat angemietete Räume, die wie jede andere Mietwohnung zu behandeln sind. Die müssen in NRW seit Januar 2017 mit Rauchmeldern ausgerüstet sein und das ist seit 5 Jahren bekannt.

    Genau das ist die Frage und je nach Ausgestaltung würde ich das so
    nicht sehen.

    Fakt ist: Behindertenwohngruppe hat einen Betreuer - der auch im Hause nächtigt. Alleine lässt man die nie. Einer ist mindestens auch Nachts da.

    Immer? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Mir sind Einrichtungen bekannt, da erfolgt
    während der normalen Arbeitszeit die Betreuung und ansonsten sind die Bewohner alleine.
    Sicherlich spielt hier natürlich auch der Grad der Behinderung eine Rolle.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Genau das ist die Frage und je nach Ausgestaltung würde ich das so nicht sehen.


    Eben, das ist doch meine Rede. Das trifft nicht immer zu. Aber manchmal eben doch. Ich wollte damit deutlich machen, dass Canislupus Ansatz nicht immer funktioniert.

    Eine Wohngruppe für Behinderte kann unter unterschiedliche Definitionen fallen. Entsprechend habe ich es mit unterschiedlichen Regelwerken zu tun. Meiner Ansicht nach ist die Diskussion darüber aber müßig, denn sie führt nicht zu einem vernünftigen Ergebnis. Ich halte es für klüger, sich gar nicht auf die Diskussion einzulassen ob es sich nun um vom Bewohner gemieteten Wohnraum oder um einen Arbeitsplatz handelt. Zum Schutz von Leben und Gesundheit der sich dort regelmäßig aufhaltenen Personen ist der Einbau von Rauchmeldern in jedem Falle geboten. Dabei ist es egal, ob ich aufgrund einer Regel den Bewohner schütze und der Mitarbeiter davon auch profitiert oder ich umgekehrt den Mitarbeiter schütze und der Bewohner davon auch profitiert. Die Rauchmelder werden so oder so alle Personen in den Räumen schützen. Schutzziel erreicht.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Hallo,

    Zustimmung, man wird aber eine solche Diskussion nicht vermeiden können.
    Insbesondere dann wenn Rauchmelder nicht gewollt werden und die Rechtslage
    nicht klar ist, zumindest hier aus der Ferne.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moinsen,

    habe im Moment noch eine Anfrage an die Brandschutzabteilung der Stadt laufen. Antwort steht noch aus, entweder da rauchen die Köpfe oder die halten die Füße still und melden sich nicht.
    Der Widersinn ist ja, für die Neuerrichtung einer solchen Wohngruppe (ist im Moment der Trend, weg von der Heimstruktur, hin zu kleinen Wohngruppen) ist "Vollschutz" gefordert.
    Für die Altbestände ist "nichts" gefordert, wie kann es bei einem solchen Unterschied noch Bestandsschutz geben?

    Gruß Tommy

  • Lass doch einfach die verantwortlichen Entscheider und anscheinend Verweigerer erklären, wie sie bei einer Wohngruppe darauf kommen, dass dort gegenüber einem gewöhnlichen privaten Schlafzimmer auf den Rauchmelder verzichtet werden kann. Wenn schon der Gesetzgeber jeder Privatperson in seinen Schlafräumen einen Rauchmelder vorschreibt, warum sollte man diesen dann gerade in so einer Wohngruppe nicht installieren?
    Übrigens vermute ich, dass dies auch die Fragen eines Richters wären, wenn es irgendwann einmal zu einem entsprechenden Schadensfall kommt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,

    Übrigens vermute ich, dass dies auch die Fragen eines Richters wären, wenn es irgendwann einmal zu einem entsprechenden Schadensfall kommt.

    Sicherlich, wenn die Rechtslage auch zur Anwendung kommt.
    Und darum dreht sich ja die ganze Fragestellung.

    Bin mal auf die Antwort gespannt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • noch mal:

    2. Die Versicherung fordert dies ebenfalls in der VdS 2226 Kapitel 8.1 Das heißt: z.Z kein Versicherungsschutz gegeben! -vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2226_web.pdf (Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen zur Unterbringung oder Behandlung von Personen.)


    ...spätestens hier muss er doch wach werden...ich schlage dann immer vor: Kündigen Sie ihre Versicherungen - zahlen werden die aus diesem Grunde sowieso nicht...und, haben Sie ihr Haus schon auf ihre Frau überschrieben? Man wird sich das bei Ihnen holen...
    Darüber wird er nachdenken... hoffe ich... manchmal muss man andere Wege gehen...

    Gruß Canislupus

    Gruß Canislupus

  • Hallo,

    die Rechtswirkung nicht vernachlässigen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,

    So, wollte kurz Meldung machen.
    Bauordnungsamt, Abt. Brandschutz sagt: Wohngruppen haben den "Wohn" Charakter und fallen daher eindeutig unter die Rauchmelderpflicht, Ende und aus.

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Tach liebe Brandschützer,
    ich brauche mal eure Hilfe.
    Wie sieht es mit der Rauchmelderpflicht bei kleinen Wohngruppen für behinderte Menschen z.B. in Einfamilienhäusern aus. Es geht hier nur um Altbestände. Bei Neubauten ist das volle Programm gefordert,
    bei den Alteinrichtungen war bisher nichts gefordert und obwohl unlogisch möchte der Betreiber auch weiterhin auf die Installation von Rauchmeldern verzichten und beruft sich auf die Sonderbauverordnung.
    Gibt es einen verbindlichen Gesetzesverweis, aus dem man entnehmen kann, dass auf Rauchmelder verzichtet werden kann oder das Rauchmelder verpflichtend sind?
    Danke euch in Voraus

    Gruß Tommy

    Eine allgemein gültige Pflicht in allen Bundesländern und in allen Häusern gibt es laut http://rauchwarnmelderpflichten.de/news/ leider nicht. Es gibt Ausnahmen für Altbauten und Hochhäuser aus Beton. So wurde in Berlin erst 2017 eine bedingte Pflicht eingeführt. Andere Bundesländer haben bereits 2004 reagiert....Doch eine Pflicht für solche Wohngruppen, wie von Tommy ist verpflichtend.

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