Moin zusammen, ich kriege mal wieder ne Krise. Diesmal Thema Gefahrstoffe.
Wir haben als Dienstleistungsunternehmen mit ca. 300 Gefahrstoffen zu tun, bei etwa 1500 Produkten (Produktmarke hängt oft vom Kunden ab und ist für uns nicht substituierbar...). Deshalb die große Menge. Die Verwendung liegt bei handwerkerüblichen Gebinden auf Serviceautos bis hin zu Stoffe Gebäude zu betreiben (Kältemittel, Heizöl, Löschgase, Biozide für Klimaanlagen usw.). Die Sicherheitsdatenblätter, GB und BA werden seit Jahren in einem Gefahrstoffkataster zusammen gestellt. War nie ein Thema. Unsere neuen Auditoren eines großen Zertifizierers haben ihren Schwerpunkt im Gefahrstoffrecht, was uns tatsächlich eine Abweichung zur ISO 14001 einbrachte.
Im Zuge der Auditorenforderungen, dass dieSicherheitsdatenblätter in unserem Gefahrstoffverzeichnis immer den aktuellen Stand erfüllen müssen, haben die Herrschaften meine Argumentation, dass wir unsere Lieferanten dazu verpflichten uns jeweils ihre aktuellen DB zu liefern, nicht akzeptiert. Sie nahmen Stichproben mit 2 Datenblätter mit dem Erstellerdatum 2009. Alte Symbolik und Zack, das wars. Keine Konformität mit der GefStoffV 2015, heißt es im Bericht. Ich habe unseren zentralen Facheinkauf aufgefordert alle Lieferanten dazu zu verdonnern, uns aktuellste Datenblätter zu übermitteln und selber auch schon mal Stichproben gemacht, mir die neuesten SDB zuzusenden. Und jetzt kommt es: Siehe da, bei den beiden Stoffen ist es genau der Stand, den wir auch in unserem Bestand haben. Heißt: Die Hersteller kommen scheinbar ihrer Verpflichtung nicht nach, ihre Datenblätter zu aktualisieren, obwohl alleine schon die GHS Symbolik es erfordert. Ich will die damit nicht alle über einen Kamm scheren, vielleicht war es ja nur der glückliche "Auditorenfinger". Überraschendes Stichproben- Ergebnis: Es gibt für die beiden Stoffe keine neuen SDB die Abweichung war, zumindest "theoretisch", nicht korrekt, zumal die Änderungen der GHS Symbolik keine Auswirkungen auf die physikalisch- chemischen Gefährdungen des Stoffes hatten. Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung waren von mir längst auf die Erfordernisse der neuen GefStoffV aktualisiert worden. Aber das SDB kann ich nun mal nicht verändern.
Ich habe nun weder Zeit noch Lust hunderte von SDB ständig dahingehend zu prüfen, ob es sich hier nur um die „Spitze des Eisbergs“ handelt, oder um Ausnahmen. Wäre ein Fass ohne Boden, weil die Hersteller nun einmal autonome Unternehmen sind und die Daten bereits einen Tag nach der Prüfung wieder„alt“ sein können. Vielleicht prüfen wir ja bald bei neuen Auditoren mit Schwerpunkt BetrSichV auch noch den Inhalt der CE Konformität der Produkte ... Sorry, aber manchmal nervt es mich, dass wir immer kleinteiliger unterwegs sind und der gesunde Menschenverstand wohl immer mehr weichen muss. Meine Frage: Wie geht ihr damit um? Gibt es hier jemanden der ein Ähnliches Problem hatte oder hat?
Sollte ich mich beugen müssen: Wir organisiert ihr die "ständige" Prüfung der SDB im Prozess und wie überwacht ihr diese?
Gruß Sifuzzi