Beiträge von Gottlieb_Oliver

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    Hatte einmal so einen Fall.
    Ergebnis: Einem Mitarbeiter steht bei Klimatisch bedingter Hize nichts zu. Nur bei technischer Hitze... z.B. Hochofen. Maschinen. Öfen usw.

    Finde ich total bescheuert und widerspricht meinem Verständnis vom Arbeitsschutz.

    Fazit: Die Sifa muss mit Hilfe der genannten, sehr guten Argumente die GL überzeugen. Wie so oft.....

    Hallo,
    ich nutze die Software der BG ETEM. Gibt es für 10€.
    Damit lassen sich die Gefährdungsbeurteilung erstellen und für Standardgeräte sind die BA auch dabei.
    Ansonsten reicht Word vollkommen aus. Ich muss die BA ja an die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten anpassen.

    Gruß
    Oliver

    Hallo!

    Der Transport ist kein Problem, da es sich um Kleinstmengen handelt. Info's siehe Anhang.

    Zu beachten ist:
    - Ladungssicherung
    - Richtige Behälter (Verschliesbar, Auslaufsicher, usw.)
    aber das kann im Rahmen einer kurzen Gefährdungsbeurteilung mit entsprechend festgelegten Maßnahmen erledigt werden.

    Eine Checkliste ist im Anhang ebenfalls enthalten.

    Hallo!
    Sorry dass die Auditoren nicht in der Lage waren, zwischen einem Einzelfehler und einem Systematischen Fehler zu Unterscheiden.

    Ich handhabe es so, dass ich das Gefahrstoffmanagement systematisiere.
    Im Gefahrstoffkataster ist eine Spalte mit dem Datum des Sicherheitsdatenblattes hinterlegt.
    Im Prozess Gefahrstoffmanagement ist vorgesehen, dass bei Zusendung eines SDB das Datum geprüft wird und bei Neuerscheinung die Betriebsanweisung aktualisiert wird. (Unterweisung der MA dabei nicht vergessen!)
    Je nach Menge der Gefahrstoffe könnte das Unternehmen natürlich nachprüfen ob ein neues vorliegt. Aber eigentlich nur notwendig, für Gefahrstoffe die ich seit über 12 Monaten nicht mehr gekauft habe.

    Denn Gemäß Artikel 31 Absatz 9 der REACH-Verordnung muss ein Lieferant sein Sicherheitsdatenblatt unverzüglich aktualisieren, sobald neue Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben könnten, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden. Ein Expositionsszenarium wird als eine solche Information angesehen, die normalerweise die Notwendigkeit zur Aktualisierung eines Sicherheitsdatenblattes bedingt, sobald sie verfügbar wird. Das Sicherheitsdatenblatt mit angehängtem Expositionsszenarium als Ergebnis dieser Aktualisierung muss unverzüglich allen Kunden bereitgestellt werden, die in den letzten zwölf Monaten mit dem entsprechenden Stoff oder dem entsprechenden Gemisch beliefert wurden. Die allgemeine Bestimmung zur Aktualisierung des Sicherheitsdatenblattes gilt seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung und unabhängig davon, ob die Stoffe registriert sind oder nicht.
    Wenn die Informationen in einem Expositionsszenariums, das neu verfügbar wird, keine Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben und das Expositionsszenarium keine neuen Informationen zu Gefährdungen enthält, muss das Sicherheitsdatenblatt natürlich nicht aktualisiert werden.

    Leider besteht die Verpflichtung nicht, wenn nur die Struktur des SDB an REACH angepasst wurde und inhaltlich keine Änderungen erfolgt sind.

    Durch die Systematisierung und den Hinweis auf Artikel 31 Absatz 9 der REACH-Verordnung dürfte es keine Abweichung geben.

    Gruß
    Oliver Gottlieb

    Hallo,

    eine Möglichkeit ist, dass ihr eine Matrix BA Mitarbeiter erstellt und festlegt, welcher Mitarbeiter mit welchem Gefahrstoff arbeitet. (Meine Erfahrung daraus ist, dass es sich pro MA auf wenige reduziert.)
    Jährlich müssen sich die MA die Betriebsanweisungen "Ihrer" Gefahrstoffe durchlesen und dafür Unterschreiben. Ich sage immer, merkt euch auf jeden Fall: 1. Wie schütze ich mich (PSA) und 2. was mache ich wenn was passiert.

    Zusätzlich gibt es eine Allgemeine jährliche Unterweisung im Umgang mit Gefahrstoffen.

    Da ich es ja mit Facharbeitern zu tun habe, kann ich erwarten, dass er sich die BA einmal jährlich anschaut und dies wird dokumentiert.

    Das ganze wird nicht bei Auszubilden, Neuzugängen oder MA die eine geringe Ausbildung gemacht haben durchgeführt.

    Habe ein Beispiel angehängt: (Sind auch Unterweisungen anhand BA für Maschinen mit dabei.)

    Oliver

    Hallo,

    es macht erstmal Grundsätzlich keinen Unterschied ob du die Gefährdungsbeurteilung für eine Maschine mit oder ohne CE Kennzeichen erstellst.

    Ich habe Gefährdungsbeurteilungen von neu erstellten Maschinen mit CE gemacht und dort eklatante Mängel Festgestellt. Antwort der Herstellerfirma: "Danke, daran haben wir gar nicht gedacht. Wir werden es in der Konstruktion berücksichtigen". Da frage ich mich, welche Risikoanalyse im Entwicklungsprozess durchgeführt wurde?

    Meine Lehre daraus: Auf das CE sollte man sich nicht verlassen!

    Fazit: Mach die Gefährdungsbeurteilung vollumfänglich und lass dich durch das fehlende CE nicht verunsichern. Das ist bei alten Maschinen normal. So eine alte Fräsmaschine, die guten alten grünen :D haben das auch nicht.

    Oliver

    Hallo!

    Ich bin auch gerade dabei mich als Sicherheitsingenieur selbstständig zu machen.

    Das die Arbeit als SiFa eine Freiberufliche Tätigkeit ist, haben viele ja schon gesagt. Ich habe mich heute vom Institut für freie Berufe beraten lassen. (Ist am Telefon kostenlos) und die haben mir folgende Information gegeben: (http://www.ifb-gruendung.de/)

    1. Ich muss an mein Finanzamt einen kurzen Brief schreiben in dem mich meine neue Tätigkeit mitteile. Da ich Dipl. Ing und SiFa bin habe ich mit der Freiberuflichkeit überhaupt kein Problem. (Ingenieursmäßige Tätigkeit gem. §18 EStG) Als Techniker muss man die Beratende Tätigkeit unterstreichen siehe VDSI Papier (Link in einem Beitrag)

    2. Als Freiberufler ist man Gewerbesteuerfrei, aber nur wenn der Jahresumsatz im 1. Jahr 17.000 € und im 2. Jahr 50.000 € nicht übersteigt. Sollte es mehr werden, muss im darauffolgendem Steuerjahr Gewerbesteuer erhoben werden.

    Ein Anruf bei dem Institut lohnt sich, auch Beraten die über Mögliche Gründerzuschüsse... :D

    Ich hoffe das hat geholfen und ich wünsche dir sehr viel Erfolg!

    Gruß

    Oliver Gottlieb

    3. Eine förmliche Anerkennung vom Finanzamt gibt es nicht.