Wiederkehrende Prüfung der Krananlagen

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  • Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage bzgl. Krane.

    Wir haben unsere jährliche Wartung durchgeführt und ich habe jetzt die Berichte von der Wartungsfima erhalten. Einige Positionen wurden als „Sicherheitsrelevanter Mangel“ kategorisiert.

    Klar schicke ich die an die GF, aber muss ich den GF aufmerksam machen, dass einige Positionen „Sicherheitsrelevanter Mangel“ kategorisiert sind?
    Er liest ja (hoffe ich) den Bericht, aber muss ich den GF schreiben, dass er die Mängel beheben muss?

    Ich wäre für jeden Tipp dankbar und bedanke mich im voraus.

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

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  • Hi,

    ich würde es machen.

    Wahrscheinlich ist der GF auch der Betreiber? Also der Verantwortliche?
    Er sollte wissen wofür er die Verantwortung hat, denn rein formal hat er "seine" Entscheidungen ja auch zu tragen. Vielleicht sind die Mängel auch so groß, das kein sicherer Betrieb mehr möglich ist? Also Kranbetrieb einstellen. Auch das sollte er wissen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Wahrscheinlich ist der GF auch der Betreiber? Also der Verantwortliche?

    Hallo Waldmann,

    ja er ist auch der Betreiber dieser Krananlagen.

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    Einmal editiert, zuletzt von MeDi (2. Februar 2017 um 13:36)

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  • Werde ich machen. Danke für Euer Feedback.

    Hatten gestern auch überraschend Besuch vom Gewerbeaufsichtsamt.
    Wie ist es eigentlich. Kommt das Gewerbeaufsichtsamt auch so vorbei oder kommen die, wenn die von irgendwo einen Tipp erhalten haben???
    Mein GF hat mich nämlich gefragt ob ich wüsste warum einer von der Gewerbeaufsicht bei uns aufschlägt.

    sorry das ich soviel frage, aber das ist alles Neuland für mich :D

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  • Hi...

    also
    1. Kran:
    Wie schon meine Vorredner sagten: unbedingt GF darauf aufmerksam machen. Ggf. noch mal genauer in den Bericht schauen, ob ein Weiterbetrieb bis zur Abstellung der wesentlichen Mängel überhaupt bzw. unter welchen Bedingungen möglich ist.

    2. Amt: Mehrere Möglichkeiten, warum die Kollegen zu Besuch kommen:
    - Unfall (Meldungen an die BG gehen in der Regel in Kopie an das Amt für Arbeitsschutz. Je nach Unfallherrgang nehmen die das schon mal als Anlass)
    - neuer Sachbearbeiter, der sich die Betriebe in seinem Zuständigkeitsbereich anschauen will (schon so in der Form gehabt)
    - Routinebesuch (vor allem auch für die GDA - Fragebögen)
    - Hinweis von Außen (Nachbarn, [Ex]-Mitarbeiter oder, oder, oder)

    In jedem Fall gilt, nicht Bange machen lassen. Wenn man Glück hat, sind die Herrschaften einigermaßen aus der Praxis und wissen, dass es 1000% ige Konformität mit allen Regelwerken praktisch nirgends gibt.
    Manchmal gibt es sogar gute Hinweise, was man wo und wie noch verbessern kann.
    Man kann natürlich auch Pech haben und wird von einem "Rosinenpupser" besucht, der nur seine Paragraphen kennt...

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Wir haben unsere jährliche Wartung durchgeführt und ich habe jetzt die Berichte von der Wartungsfima erhalten. Einige Positionen wurden als „Sicherheitsrelevanter Mangel“ kategorisiert.

    Warum wurden diese sicherheitsrelevanten Mängel nicht im Zuge der Wartung beseitigt?
    Irgendwie verstehe ich nicht, was für unsinnige Wartungsverträge manche Firmen abschließen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Warum wurden diese sicherheitsrelevanten Mängel nicht im Zuge der Wartung beseitigt?
    Irgendwie verstehe ich nicht, was für unsinnige Wartungsverträge manche Firmen abschließen.

    Unser GF hat mit der Firma vereinbart, dass er erstmal über die Mängel informiert werden möchte, bevor was beseitigt wird. Warum er das so macht, weiß ich nicht. Bin zum ersten mal mit diesem Thema konfrontiert worden.

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  • dass er erstmal über die Mängel informiert werden möchte, bevor was beseitigt wird. Warum er das so macht, weiß ich nicht.

    Ist für mich nachvollziehbar, mache ich mit meiner Autowerkstatt genau so. Bei festgestelltem sicherheitstechnischem Mangel erfolgt dann ein Anruf mit Kostenschätzung. Von mir gibt es dann ein "ok" oder "lass es sein". Bei ok wird es behoben, bei lass es sein erscheint es als Hinweis auf der Rechnung. Dann muss ich selbst sehen, wie der Mangel beseitigt wird. In der Regel werde ich allerdings ein ok erteilen, im Zweifelsfall die Sache erst einmal selbst begutachten nach dem Motto "traue keinem Handwerker, dem Du nicht ab und zu auf die Finger schaust".
    So eine Vorgehensweise könnte ja die GF problemlos etablieren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Warum wurden diese sicherheitsrelevanten Mängel nicht im Zuge der Wartung beseitigt?Irgendwie verstehe ich nicht, was für unsinnige Wartungsverträge manche Firmen abschließen.

    Wir machen es nicht anders..

    -Erst prüfen und Mängelliste, evtl Instandsetzung mit Kleinteilen die ich auf Lager habe
    -Dann Angebot und Kontrolle der aufgeführten Mängel
    -Mängel die wir selbst beheben können streichen wir, ebenso überzogene Dinge bzw nicht plausible Dinge
    -Angebot wird freigegeben und Mängel beseitigt

    Wenn Anlagen während der Zeit still gelegt werden müssen wird es u.u abgekürzt.
    Das ganze muss sich natürlich in einem gesunden Zeitrahmen abspielen und net erst kurz vor der nächsten Prüfung was sicher auch vor kommt

    So kann man sich evtl teure Aushänge, Aufkleber sparen und z.B unnütze AT von Bedienteilen die wir z.B intern rep. und auf Lager haben


    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Ist für mich nachvollziehbar, mache ich mit meiner Autowerkstatt genau so. Bei festgestelltem sicherheitstechnischem Mangel erfolgt dann ein Anruf mit Kostenschätzung. Von mir gibt es dann ein "ok" oder "lass es sein". Bei ok wird es behoben, bei lass es sein erscheint es als Hinweis auf der Rechnung. Dann muss ich selbst sehen, wie der Mangel beseitigt wird. In der Regel werde ich allerdings ein ok erteilen, im Zweifelsfall die Sache erst einmal selbst begutachten nach dem Motto "traue keinem Handwerker, dem Du nicht ab und zu auf die Finger schaust".
    So eine Vorgehensweise könnte ja die GF problemlos etablieren.

    Ach jetzt kann ich dir folgen. Klar, kleinigkeiten werden gleich beseitigt. Aber in dem Fall geht es schon um verschlissene, bzw. Umlenkrollen usw. Da wird erst nach einem Angebot gefragt.

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