Moin,
hatte heute eine Betriebsbesichtigung durch unsere TA der BGW.
Dabei hat er mich über folgenden tödlichen Arbeitsunfall informiert:
Eine Raumpflegerin putzt in einem Therapieraum. Die Threapieliege ist in hochgefahrenen Zustand, Bedienung per Fußschalter.
Um darunter zu wischen zwängt sie sich zwischen Liegefläche und Gestänge, kommt mit dem Knie auf den Fußschalter. Die Liege fährt runter und quetscht ein, dass sie dadurch zu Tode kommt.
Ich gebe das hier deshalb weiter, weil ich in meiner GBU nicht auf die Idee gekommen wäre, eine derartige Möglichkeit zu bedenken.
Lösungsvorschlag: Liege muss vor unbeabsichtigter Bedienung geschützt sein.
Hardy