Unterweisung von Gefarhstoffen nach TRGS 555

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  • Hallo Gefahrstoffexperten,

    über die Suche bin ich leider nicht fündig geworden, obwohl ich mir sicher bin, dass dieses Thema schon mal behandelt wurde....

    Wir haben bei uns in der Metallverarbeitung circa 150 verschiedene Gefahrstoffe im Einsatz. Bisher haben wir jährlich eine "Allgemeine Unterweisung zu Gefahrstoffen" durchgeführt (Kennzeichnung, Besonderheiten, Neuheiten usw.) und sind auf 1-3 Gefahrstoffen je nach Bereich besonders eingegangen (Betriebsanweisung erläutert, Gefährdungsbeurteilung usw.).
    Unser Zertifizierer hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass dies nicht ausreicht. "Jeder Gefahrstoff muss Unterwiesen werden (gleichartige können zusammengefasst werden)".

    Kann mir jemand sagen auf was sich diese Forderung stützt? aus der TRGS 555 lese ich dies nicht heraus.

    Wie macht Ihr das in der Praxis bei vielen verschiedenen Gefahrstoffen? Selbst wenn ich geschickt zusammenfasse kommen da 20-30 Unterweisungen heraus...
    Risikobasiert würde ich nur die "gefährlichsten" unterweisen.

    Vielen Dank und Gruß
    Kenny

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  • Hi Kenny,

    der Blick in die Grfahrstoffverordnung, hilft dir weiter. Im §14 steht alles, was für die Betriebsanweisung und die Unterweisung relevant ist.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo Thorsten,

    danke für die schnelle Antwort, habe ich bereits gelesen.

    "Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden."

    Da kann ich nicht rauslesen, dass ich alle Gefarhstoffe jährlich unterweisen muss.
    Übersehe ich was???

    Gruß
    Kenny

  • Wenn man es genau nimmt steht dort das Du alle Gefahrstoff-Betriebsanweisungen schulen musst.

    "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebs-anweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden."

    Wenn du also alle Gefahrstoffe in einer Betriebsanweisung zusammenfassen kannst...reicht es aus, diese zu schulen!

    Wir haben ca. 450 Gefahrstoffe und ich habe diese in 20 Betriebsanweisungen zusammengefasst.

    Gruß
    Chester

  • Unser Zertifizierer hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass dies nicht ausreicht. "Jeder Gefahrstoff muss Unterwiesen werden (gleichartige können zusammengefasst werden)".

    Theoretisch hat er recht, praktisch umsetzbar ist dies allerdings kaum. Frag doch mal den Zertifizierer, wann er zuletzt von seinem Arbeitgeber über die Gefahren von Dieselkraftstoff unterwiesen wurde? :D

    Wir haben in den Arbeitsbereichen für die dort vorhandenen Stoffe entsprechende Betriebsanweisungen (BA) und teilweise auch Sammelbetriebsanweisungen. Die Vorgesetzten unterweisen die Mitarbeiter zunächst einmal allgemein, also über Kennzeichnung, allgemeine Umgangsregelungen usw. Dann noch über einzelne Stoffe anhand der BA. Da nimmt man eben die kritischen Stoffe oder neue/geänderte BA bzw. eben Stoffe, die einem in letzter Zeit negativ aufgefallen sind. Weiterhin dann der Hinweis, wo die Mitarbeiter die BA vorfinden und sich selbständig informieren können. Bei Rückfragen können sie ja jederzeit zum Vorgesetzten. Über jede einzelne BA wird bei uns nicht unterwiesen, das wäre auch völlig praxisfremd. Dass sich ein Mitarbeiter anhand der vor Ort vorhandenen Dokumente selbst informiert kann ich zumindest von Fachkräften erwarten, bei Hilfskräften muss man eben ein wenig mehr unterweisen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ich unterstütze die Vorgesetzten, in dem ich eine allgemeine jährliche Sicherheitsunterweisung mache. Hier unterweise ich auch nicht über jede denkbare mögliche Gefährdung.

    Theoretisch hat er recht, praktisch umsetzbar ist dies allerdings kaum. Frag doch mal den Zertifizierer, wann er zuletzt von seinem Arbeitgeber über die Gefahren von Dieselkraftstoff unterwiesen wurde

    *Kaef* Gruß Martin

  • Hallo,

    eine Möglichkeit ist, dass ihr eine Matrix BA Mitarbeiter erstellt und festlegt, welcher Mitarbeiter mit welchem Gefahrstoff arbeitet. (Meine Erfahrung daraus ist, dass es sich pro MA auf wenige reduziert.)
    Jährlich müssen sich die MA die Betriebsanweisungen "Ihrer" Gefahrstoffe durchlesen und dafür Unterschreiben. Ich sage immer, merkt euch auf jeden Fall: 1. Wie schütze ich mich (PSA) und 2. was mache ich wenn was passiert.

    Zusätzlich gibt es eine Allgemeine jährliche Unterweisung im Umgang mit Gefahrstoffen.

    Da ich es ja mit Facharbeitern zu tun habe, kann ich erwarten, dass er sich die BA einmal jährlich anschaut und dies wird dokumentiert.

    Das ganze wird nicht bei Auszubilden, Neuzugängen oder MA die eine geringe Ausbildung gemacht haben durchgeführt.

    Habe ein Beispiel angehängt: (Sind auch Unterweisungen anhand BA für Maschinen mit dabei.)

    Oliver

  • Guten Morgen,

    ich hole den hier aus gegebenen Anlass nach oben:
    Die TRGS 555 als gesetzliche Grundlage für die Betriebsanweisung ist aktualisiert worden.
    Schön vor allem, dass einige Punkte, die früher schwammig formuliert waren, jetzt eindeutiger beschrieben wurden.

    So heisst es beispielsweise jetzt, dass die Anweisung in einer für den Beschäftigten verständlichen Sprache geschrieben sein muss, sich daraus aber keine Notwendigkeit der Erstelleung in der jeweiligen Muttersprache der Beschäftigten ergibt.

    Die BAUA stellt die TRGs wie üblich zur Vefügung: TRGS 555

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • Hallo,

    Danke nochmals für eure Anregungen.

    Wir haben jetzt alle unsere Stoffe in 9 übergeordnete Kategorien eingruppiert.
    Die Mitarbeiter werden jetzt in den verschiedenen Kategorien unterwiesen. Die 10 Gefahrstoffe die in keine Kategorie passen, werden einzeln unterwiesen.

    Aus unserer Sicht haben wir damit den Unterweisungsaufwand reduziert und den Nutzen für die Mitarbeiter erhöht (kompakte Informationen).

    Gruß
    Kenny

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