Regalprüfung

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  • Hallo Zusammen,
    Diese Mail ist im Umlauf, ich habe leider nichts in der BetrSichVo gefunden , die diese Forderung belegt!

    Habe ich was übersehen?

    Gruß

    Harald

    " Sehr geehrter Herr,


    Sie haben sich in dem Portal http://www.regalkontrolle.de/ als Regalprüfer registriert. In der Annahme, dass Sie Sie auch 2017 und später als Regalprüfer gefunden werden möchten, hatten wir Sie aufgrund der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung per Email vom Oktober 2016 gebeten zu prüfen, ob Ihre Registrierungsunterlagen noch den Qualitätsstandards entsprechen. Diese sind:
    - Nachweis der Fachkenntnisse (Grundausbildung),
    - Nachweis einer Fortbildungsmaßnahme, wenn die Grundausbildung bzw. letzte Fortbildung vor mehr als 3 Jahren erfolgte.


    Sie hatten die Möglichkeit, Ihrer Registrierung bis Ende 2016 entsprechende Nachweise zu hinterlegen. Leider ist dies nicht erfolgt. Infolge dessen, haben wir Sie aus dem Verzeichnis der Regalprüfer gelöscht. Sicher haben Sie hierfür Verständnis.


    Veranstaltungen zur Weiterbildung sind z. B. in dem Portal http://www.regalkontrolle.de/ unter „Veranstaltungen“ zu finden.


    Sollten Sie Fragen haben, bitten wir Sie, uns diese per Email zuzusenden.


    Mit freundlichen Grüßen
    Team Regalkontrolle

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

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  • Hallo Reinhard,
    Ich arbeite schon als Regalprüfer aber diese Anforderung ist mir neu, ich denke aber Du hast recht

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Moin Harald,

    du bist doch in dem Bereich unterwegs. Damit ist die Fachkenntnis positiv durch deine Altlasten erschlagen.

    Ein lieber Mensch vom T.V sagte mir in meiner Ausbildung: Nachweislich zwei bis drei Regale pro Jahr prüfen, damit man im Thema bleibt.
    Ansonsten, tausche dich aus (Erweitern der Fachkompetenz) machst du ja, lese Neuigkeiten und Info's der Hersteller, auch das machst du.
    Fertig.

    Es gibt keine einheitliche Ausbildung, keine einheitlichen Nachweise und Qualies und da soll es plötzlich einheitliche Fortbildungen geben? X(

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Danke für die Antworten.
    Ich sehe das auch so

    Gruß

    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

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  • Ich hab unseren Regalprüfer gefragt. Der kommt ganz frisch vom Lehrgang.
    Man muß sich Weiterbilden und Fachlich auf dem Laufenden halten. Eine Frist wie hier genannt ist ihm nicht bekannt.

    Laut Impressum handelt es sich bei "Regalkontrolle.de" um die Firma KRECKLER GmbH, Lieferant für Regale aller Art.

    Die Firma versucht halt über ihre Lehrgänge an das Geld anderer Leute zu kommen.
    Vielleicht sagt sie dann im Gegenzug den Regalkunden---die Frima xy ist eine sachkundige Firma für Regalprüfung.


    Mfg

    FS

  • So,
    ich habe mir gerade die Mühe gemacht und durch die DIN geschaut. Diese nehme ich als Grundlage für Prüfungen, dabei bin ich der Prüfer.
    Dort steht unter 9.4.2.3 etwas über eine Experteninspektion durch eine fachkundige Person. Mehr nicht. Die DIN ist da recht informationsgeizig. Wer jetzt fachkundig ist, aber das kennt ihr ja.

    Für den Besitzer/Arbeitgeber gilt die BetrSichVo. Regal = Arbeitsmittel = prüfpflichtig, auch bekannt.

    Das war es dann auch schon.

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,


    sehe ich auch so, wenn man Prüfungen macht bleibt man auch befähigt -Regalprüfungen sind ja auch keine Raketenwissenschaft, wobei die Aussage

    Regal = Arbeitsmittel = prüfpflichtig,

    etwas verkürzt ist.

    tatsächlich müsste es heißen "Regal = Arbeitsmittel = wiederkehrend prüfpflichtig, wenn Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt , die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können"


    bzw.


    "Regal = Arbeitsmittel = vor der ersten Verwendung prüfpflichtig, wenn dessen Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt"


    Die meisten unserer Regale sind keinen schädigenden Einflüssen ausgesetzt (weil indoor und manuell be- und entladen), also haben wir in der Gefährdungsbeurteilung keine wiederkehrende Prüfung festgelegt.
    Die Erstinbetriebnahmeprüfung macht der Monteur - das hält unseren Aufwand relativ klein, ohne dass irgendwelche Abstriche bei der Sicherheit gemacht werden.


    Eventuelle Mängel (sehr selten) fallen eh zuerst den Leuten auf, die damit täglich zu tun haben; das wird dann gemeldet und repariert.


    Im Regalprüfungsgeschäft sind nach meiner Erfahrung viele nicht unbedingt seriöse Anbieter am Markt, die aus der Unsicherheit der Leute Kapital schlagen wollen.

    Gruß

    Schmandhoff

  • Moin Schmandhoff,

    das war auch eine verkürzte Nachricht an Harald. Der ist in dem "Geschäft" tätig und weiss auch, was er da macht und zu einer kleinen Verunsicherung hat er eine Meinung abgefragt.
    Ich denke, er hat die auch so verstanden, wie ich sie be-/geschrieben habe.

    Nichts desto, danke für den Hinweiss. Wäre mir nie im Traum eingefallen. :thumbup:

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo zusammen,

    die Forderung, dass eine befähigte Person ihre Fachkenntnisse auf aktuellem Stand halten muss, gilt nicht nur für den Regalprüfer, sondern für jeden, der i. S. der Betriebssicherheitsverordnung als befähigte Person Arbeitsmittel prüft. Fundstelle ist § 2 (5) BetrSichV. Daher macht es wenig Sinn, diesbezüglich in der DIN EN 15635 zu suchen.

    Hinsichtlich der von Schmandhoff angesprochenen “schädigenden Einflüssen“ ist Folgendes anzumerken:
    Inwieweit ein Regal schädigenden Einflüssen ausgesetzt ist, muss der Betreiber im Rahmen seiner von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung selbst herausfinden.
    Zweifelsohne reduzieren sich schädigende Einflüsse, wenn das Regal in einem Gebäude steht und die Bedienung manuell und nicht durch Stapler erfolgt. Dennoch können Gefährdungen durch Überlastung, Verlust der Standsicherheit, Anfahren durch Flurförderzeuge, Rost oder herabfallende Waren nicht immer ausgeschlossen werden.
    Daher wäre ich vorsichtig zu sagen: es treten keine Gefährdungen auf. Es spricht nichts dagegen, die Prüffristen entsprechend dem Gefährdungspotential anzupassen.

    Viele Grüße
    Maurus

  • Es gibt KEINE gesetzlichen oder berufsgenossenschaftlichen Forderungen nach festen Fristen für Fortbildungen nach BetrSichV! Aktuell bedeutet im Zusammenhang mit der Tätigkeit als "Befähigte Person" z.B. bei Änderungen der Vorschriften, bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, bei neuen Erkenntnissen aus Unfällen, bei geänderten Herstellungsverfahren, etc.
    Natürlich wäre es gut, wenn endlich einmal feste Fristen vorgegeben würden. Dann fallen die ganzen Anbieter und Arbeitgeber raus, die sich nicht um regelmäßige Fortbildungen scheren. Eine wirkliche Lösung wäre das aber selbstverständlich nicht.
    Bei internen Regalprüfern sehe ich das eher unkritisch. Bei den Prüfungen ändert sich nichts, die Statik hat sich in den letzten 1000 Jahren nicht geändert ;) Da Dienstleister regelmäßig mit neuen Modellen konfrontiert werden sieht es da etwas anders aus.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • bauco,

    also ich für meinen Teil finde fehlende "Fortbildungsfristen" eher positiv. Wenn ich in meinem Bereich, nicht nur als "befähigte Person" tätig und aktiv bin, ist es i.d.R. mein ureigenes Anliegen auf Stand zu bleiben. Und eine "befähigte Person", die sich ausschließlich durch eine einmal pro Jahr stattfindende, wie auch immer geartete Fortbildung qualifiziert hat, möchte ich eher nicht in meinem Betrieb sehen. Aber das hat vielleicht auch etwas philosophisches...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hi,

    ich halte wie Michael nichts von festen Fristen für Fortbildungen für irgendwelche Betriebsbeauftragte. Das dient der Geldmacherei und die Kosten stehen i.d.R. in keinem Verhältnis zum Nutzen. Ich bin u.a. Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz und darf alle 2 Jahre auf eine Fortbildung, die meinen Arbeitgeber eine vierstellige Summe kostet. Die letzte Änderung im für mich relevanten Bereich des Immissionsschutzes war 2011 und weil ich in der Materie arbeite bekomme ich zwangsläufig mit, wenn sich etwas für mich relevantes ändert. Bei relevanten Änderungen macht eine Fortbildung Sinn. Wenn sich nichts im Regelwerk ändert macht eine Fortbildung keinen Sinn, aber weil es feste Fristen gibt muss die Fortbildung zwangsläufig besucht werden ohne dass ein Mehrwert durch die Fortbildungspflicht entsteht bzw. besteht.

    Am Beispiel Regalprüfer: i.d.R. stehen Regale Jahrzehnte im Betrieb und die klassischen Palettenregale sind zudem alle ähnlich aufgebaut (einzig beim Verschraubungsplan gibt's Unterschiede zwischen den Herstellern, aber bei neuen Regalen wird die Dokumentation mitgeliefert und der Regalprüfer weiß, dass ein Blick in die Unterlagen die Informationen für die Prüfung liefert). Der Regalprüfer wird im Rahmen einer Schulung ausgebildet, wie die im Betrieb vorhandenen Regale zu prüfen sind. Solange sich an den Regalen im Betrieb und dem zugehörigen Regelwerk nichts ändert, sehe ich keinen Grund, den Regalprüfer nochmal auf eine Schulung zu schicken. So kompliziert ist das nicht, damit er das regelmäßig vergisst und neu angelernt werden muss ;).

    Offtopic: beim Ersthelfer und beim Brandschutzhelfer sieht es anders aus. Da diese das im Rahmen der Schulung vermittelte Wissen in der Regel nicht anwenden (müssen), ist eine regelmäßige Schulung dieser Personen zwingend erforderlich, damit sie nicht alles vergessen und im Ernstfall auf das Erlernte zurückgreifen können.

    schöne Grüße

  • Man sollte halt dranbleiben.

    Jede Prüfung ist doch wieder ein Befassen mit der Materie (siehe Post 4).

    Eine spezielle Fortbildung? Was bringt die?
    Ein Austausch mit Kollegen und Herstellern und Lageristen und eine aktive Arbeit bringt schon mehr.

    Regale sind nicht mein Geschäft. Im letzten Jahr habe ich knapp 80 Stück durchgesehen und dokumentiert. Damit bilde ich mir ein, hier etwas getan zu haben. Klar, ein Tag mit Kaffee und einer PowerPoint für 450 Teuro's, das hat auch was (für den Veranstalter).

    Duck und wech.................

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)