Hallo Zusammen,
Diese Mail ist im Umlauf, ich habe leider nichts in der BetrSichVo gefunden , die diese Forderung belegt!
Habe ich was übersehen?
Gruß
Harald
" Sehr geehrter Herr,
Sie haben sich in dem Portal http://www.regalkontrolle.de/ als Regalprüfer registriert. In der Annahme, dass Sie Sie auch 2017 und später als Regalprüfer gefunden werden möchten, hatten wir Sie aufgrund der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung per Email vom Oktober 2016 gebeten zu prüfen, ob Ihre Registrierungsunterlagen noch den Qualitätsstandards entsprechen. Diese sind:
- Nachweis der Fachkenntnisse (Grundausbildung),
- Nachweis einer Fortbildungsmaßnahme, wenn die Grundausbildung bzw. letzte Fortbildung vor mehr als 3 Jahren erfolgte.
Sie hatten die Möglichkeit, Ihrer Registrierung bis Ende 2016 entsprechende Nachweise zu hinterlegen. Leider ist dies nicht erfolgt. Infolge dessen, haben wir Sie aus dem Verzeichnis der Regalprüfer gelöscht. Sicher haben Sie hierfür Verständnis.
Veranstaltungen zur Weiterbildung sind z. B. in dem Portal http://www.regalkontrolle.de/ unter „Veranstaltungen“ zu finden.
Sollten Sie Fragen haben, bitten wir Sie, uns diese per Email zuzusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Team Regalkontrolle