Schallschutzmaßnahmen in Therapeutenbüros / Besprechungsräumen

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  • Hallo,

    auch hier noch einmal. Alles alles Gute, viel Erfolg und Gesundheit für das Neue Jahr.

    Unser Baudezernat hat uns eine neue REHA-Klinik gebaut. Ein Teil des neuen Bettenhauses auch als Therapiebereich genutzt. Die dort zur Verfügung stehenden Therapeutenbüros, Gruppensprechräume und auch die Flure besitzen eine furchtbare Akustik. Dadurch baut sich bei einem Gepräch echt Lärm auf. Subjektiv betrachtet. Aber hörbar.
    Therapeutenbüros werden entweder als Büros (Bildschirmarbeit vom T.) oder auch bei Einzelgesprächen mit Rehabilitanden genutzt. Gruppenräume als Gruppengesprächsraum für bis zu 16 Personen

    Der Leiter der Klinik hat jetzt die BG ins Haus geholt und hat die TAP den Lärm mit einem normalen Schalldruckpegelmessgerät messen lassen.

    Hierzu nachfolgend ein paar Aussagen meinerseits zu diesem Fall:
    1. Das Messgerät misst nur die Schallpegelspitzen in dB(A) bezogen auf die Hörkurve des Menschen (A) und gibt keine Auskunft über die wirkliche Belastung über einen 8-Stundentag. Kann ich hier ein einfaches Schalldruckpegelmessgerät einsetzen und die angezeigten Werte nutzen? Gemessen von der TAP wurden teilweise über 70 dB(A) --> bei einem simulierten Therapiegespräch.
    2. Durch den Nachhall addiert sich der Schallpegel auf. Müsste ich hier nicht ein Messgerät einsetzen, welches einen Mittelwert misst und nicht nur die Spitzen?
    3. Speziell in diesem Fall, muss unbedingt auch die Nachhallzeit durch eine akustische Messung gemessen werden, um einen verwertbaren Schalldruckpegel für den Zeitraum des Gespräches ermitteln zu können?
    4. Die Ausstattung des Büros bildet eine wesentliche Grundlage für effektiven Schallschutz. Bilder, Teppichböden und auch Lamellenstores könnten hier schon eine gute Maßnahme zum Schallschutz darstellen. Zusätzlich schalldämmende Decken- oder Wandpaneele.
    Diese Maßnahmen sind bekannt.

    Stimmen diese Aussagen?

    Das eigentliche Problem kommt hier aus einer anderen Richtung. Die Klinikleitung will jetzt mit den von der TAP gemessenen Werten (m. M. n. fehlgemessenen Werten) den Bauherrn zwingen, Schallschutzmaßnahmen durchzuführen. Dieser stellt sich auf die Hinterbeine und sagt: "Gebaut wurde nach den baulichen und gesetzlichen Anforderungen" und diese wurden eingehalten. Also sind die Schallschutzmaßnahmen durch die Klinik selbst zu tragen. Eine Einigung beider Parteien ist nicht möglich.
    Ich könnte natürlich jetzt sagen, dass die Zustände in den Räumen nicht hinnehmbar sind und Schallschutzmaßnahmen empfehlen (Kosten liegen bei mehreren 10T Euro). Dann kommt einer und misst mit der richtigen technik und stellt fest, dass die Werte innerhalb der erlaubten Werte und Toleranzen liegen.

    Am Ende werde ich eine Akustikmessung empfehlen. Mir fehlt nur noch die aussagekräftige Begründung.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo Mick,

    was Du brauchst ist der "Tageslärmexpositionspegel", also quasi die Schalldosis, die man über 8 Stunden aufnimmt. Aus Einzelmessungen des Pegel kann man das nicht so ohne weiteres rauskriegen, man braucht den Pegel zu jedem Zeitpunkt des Beobachtungszeitraums..

    Mathematisch gesprochen muss man aus der diskreten Verteilung der einzelnen Messpunkte eine Funktion erzeugen, die wird dann integriert und man hat die Schalldosis (den Pegel über den Zeitraum).

    Moderne Meßgeräte machen das automatisch, meistens über einen einstellbaren Zeitraum (z.B. 5 Min). Wenn man diese 5-Min. Messungen dann als repräsentativ für ein Expositionsszenario annimmt und sich den ganzen 8h Zeitraum anschaut (also z.B. 4 h bei 70 dB(A) 2h bei 50dB(A)und 2h bei 55dB(A) kann man (z.B. mit Online Rechnern) den Tageslärmexpositionspegel ("Lex,8h") berechnen.

    Wenn die BG Messungen macht, wird normalerweise immer dieser Wert angegeben.

    Ich würde noch mal an die BG herantreten und mir die 5-Minuten-Pegel bei bestimmten Gesprächssituationen geben lassen und davon ausgehend argumentieren.

    Rein formal muss nach ArbStättV der Schalldruckpegel "so niedrig wie nach Art des Betriebs möglich" sein.
    Insofern hätte man hier immer einen Ansatz, um im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine Reduktion anzustreben. Die Gefährdungsbeurteilung wäre dann auch das entscheidende Dokument, aus der sich die "Pflicht" zu Maßnahmen ergibt.
    Zumal hier ja nicht die gesundheitliche Belastung des Therapeuten im Vordergrund steht sondern die Störung des Therapiegesprächs/ der Konzentrationsfähigkeit der Beteiligten.

    Das (und besonders die Investitionen zur Reduktion) wird aber vermutlich eher Sache des Betreibers sein wenn der Vermieter/Bauherr nicht bestimmte Eigenschaften explizit zugesichert hat.

    Gruß

    Schmandhoff

  • Moderne Meßgeräte machen das automatisch, meistens über einen einstellbaren Zeitraum (z.B. 5 Min). Wenn man diese 5-Min. Messungen dann als repräsentativ für ein Expositionsszenario annimmt und sich den ganzen 8h Zeitraum anschaut (also z.B. 4 h bei 70 dB(A) 2h bei 50dB(A)und 2h bei 55dB(A) kann man (z.B. mit Online Rechnern) den Tageslärmexpositionspegel ("Lex,8h") berechnen.


    Wenn die BG Messungen macht, wird normalerweise immer dieser Wert angegeben.

    Ja, wenn man die Messtruppe der BG anfragt. Aber nicht, wenn die TAP (auch noch eine Psychologin :* ) mit einem normalen Handmessgerät (Vielfachmessgerät) daherkommt.


    Rein formal muss nach ArbStättV der Schalldruckpegel "so niedrig wie nach Art des Betriebs möglich" sein.

    Insofern hätte man hier immer einen Ansatz, um im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine Reduktion anzustreben. Die Gefährdungsbeurteilung wäre dann auch das entscheidende Dokument, aus der sich die "Pflicht" zu Maßnahmen ergibt.
    Zumal hier ja nicht die gesundheitliche Belastung des Therapeuten im Vordergrund steht sondern die Störung des Therapiegesprächs/ der Konzentrationsfähigkeit der Beteiligten.

    Genau richtig. Für die GBU benötige ich aber auch die genauen Messwerte oder Berechnungen. Nur der reine subjektive Eindruck wird hier nicht reichen.


    Das (und besonders die Investitionen zur Reduktion) wird aber vermutlich eher Sache des Betreibers sein wenn der Vermieter/Bauherr nicht bestimmte Eigenschaften explizit zugesichert hat.

    Ist alles eine Person (AG) mit unterschiedlichen Verantwortlichen. Es streiten sich also die Bereichsleitungen.


    Super Antwort. Bin sehr zufrieden. Das hilft mir, Danke. :thumbup:

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo Mick, für eine erste Messung benutze ich mein Handy mit der App "Decibel Ultra". Diese gibt es kostenlos, dafür erscheint beim Start Werbung.
    Es wird Lp A und LCpeak gemessen. Eine Aufzeichnung ist auch möglich.
    Je nach Ergebnis sollte dann eine Fachfirma mit passendem Meßgeräten herangezogen werden. Bei macht das dann die BG.

    Einen Lärmrechner findest Du hier:

    http://www.institut-aser.de/out.php?idart=273

    Mfg

    FS

  • Hallo Mick, für eine erste Messung benutze ich mein Handy mit der App "Decibel Ultra". Diese gibt es kostenlos, dafür erscheint beim Start Werbung.
    Es wird Lp A und LCpeak gemessen. Eine Aufzeichnung ist auch möglich.
    Je nach Ergebnis sollte dann eine Fachfirma mit passendem Meßgeräten herangezogen werden. Bei macht das dann die BG.

    Einen Lärmrechner findest Du hier:

    http://www.institut-aser.de/out.php?idart=273

    Mfg

    Hallo FS,

    aber die BG (TAP) war bei uns im Haus und hat gemessen. Aber falsch! Lp(A) [Maschinenbezogener Schallemissionswert) und LP(peak) nutzen mir in diesem Fall nichts.
    Beleuchtungs- und Lärmmessungen mit einer kostenlosen APP auf dem Handy kann ich als nicht mal ansatzweise anerkennen, geschweige denn irgendetwas damit anfangen.
    Aber verbessert mich, wenn ich auf dem Holzweg bin. Ich lerne gern dazu.

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  • Du sollst die Ergebnisse ja auch nicht anerkennen, aber dann weißt Du zumindest die Richtung.
    Für eine erste Messung ist das o.K..
    Den Bereich Lp(A,B,...) kann man umschalten.
    Bei einer Vergleichsmessung mit einem kalibrierten Gerät der BG lagen wir bei 108 db um 1 db auseinander.


    Mfg

    FS

  • Die Klinikleitung will jetzt mit den von der TAP gemessenen Werten (m. M. n. fehlgemessenen Werten) den Bauherrn zwingen, Schallschutzmaßnahmen durchzuführen. Dieser stellt sich auf die Hinterbeine und sagt: "Gebaut wurde nach den baulichen und gesetzlichen Anforderungen" und diese wurden eingehalten.

    Welche Vorgaben hat denn die Klinikleitung dem Bauherren bzw. dem ausführenden Unternehmen gemacht?

    Ich vermute einmal: keine oder einfach nur Therapieraum.

    Dann kann der Erbauer fast alles bauen. Hier hätten klare Vorgaben gemacht werden müssen und wahrscheinlich wurden diese, wie so oft, nicht gemacht.
    Neben dem Pegel ist auch die Nachhallzeit relevant. Diese stört bei Gesprächen gewaltig.
    Gibt es ein Pflichten/Lastenheft? Wenn ja, was steht da zum Lärmschutz drin?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Welche Vorgaben hat denn die Klinikleitung dem Bauherren bzw. dem ausführenden Unternehmen gemacht?
    Ich vermute einmal: keine oder einfach nur Therapieraum.

    Dann kann der Erbauer fast alles bauen. Hier hätten klare Vorgaben gemacht werden müssen und wahrscheinlich wurden diese, wie so oft, nicht gemacht.
    Neben dem Pegel ist auch die Nachhallzeit relevant. Diese stört bei Gesprächen gewaltig.
    Gibt es ein Pflichten/Lastenheft? Wenn ja, was steht da zum Lärmschutz drin?

    Guten Morgen,

    die Vorgaben sind mir leider nicht bekannt. Die genau Vorgehensweise bei uns im Haus ist mir da leider nicht so bekannt. Ich denke, die Klinikleitung konnte im Vorfeld darlegen, wieviele Räume, zu welchem Zweck und wie und was. Unser Bausdezernat baut dann nach den Anforderungen aus dem Baurecht. Arbeitsschutz --> Ergonomie, Lärmschutz, Fallschutz auf Dächern etc. kommt da eher zweitrangig rüber. Dieses hier genau aufzuführen und zu erklären dauert da zu lange und ist hier kaum darstellbar. Bei uns im Haus ist jeder Bereich ein kleines Fürstentum mit einem fürsten vorn dran....... allles klar?
    Planer, Zeichner und Betreuung ist alles bei uns im Haus untergebracht. Für Dinge, die man nicht kennt, nicht weis, wird ein "Fachberater" hinzugezogen. Schwierig zu beschreiben. Aber letztendlich kenne ich das Pflichtenheft nicht. Da wird der Arbeitsschutz nicht beteiligt.

    Das mit der Nachhallzeit habe ich versucht in meiner Diskussionsanfrage auszudrücken. habe das Kind aber nicht beim Namen genannt. Im Raum ist es bei einem Gespräch gar nicht so laut. Durch den Nachhall wird es dann aber laut und unangenehm. Schlechte Einrichtung, wenig Einrichtungsgegenstände, schallharte Oberflächen sorgen für eine schlechte Akustik. Der Rest ist oben beschrieben.

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  • Du sollst die Ergebnisse ja auch nicht anerkennen, aber dann weißt Du zumindest die Richtung.
    Für eine erste Messung ist das o.K..
    Den Bereich Lp(A,B,...) kann man umschalten.
    Bei einer Vergleichsmessung mit einem kalibrierten Gerät der BG lagen wir bei 108 db um 1 db auseinander.


    Mfg

    ja vierlen Dank für den Hinweis. Ich habe hier aber keinen gleichmäßigen Lärm. Hier geht es "Gesprächslärm" mit wechselnden Pegeln und Frequenzen. Hier hätte anders gemessen werden müssen. Ich habe das gestern
    dem Abteilungsleiter in einem Gespräch mit einem Schallpegelmessgerät demonstriert. Die Pegel sprangen zwischen 45 und teilweise 70 dB hin und her. Hier brauche ich einen über einen bestimmten Zeitraum gemittelten Pegel.
    Keine Impulsmessungen.

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    Gruß Mick

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  • Hier brauche ich einen über einen bestimmten Zeitraum gemittelten Pegel.

    Was soll der Wert bringen?

    Die gesetzlichen Grenzwerte werden doch beim Gespräch nie erreicht, somit muss man versuchen das Beste aus der Situation zu machen und für die Zukunft zu lernen, auch wenn es momentan Kosten verursacht.

    Ich kenne das zu gut mit den "Fürstentümern". Jeder verteidigt sein Revier, alle wollen mitreden, aber keiner zuständig sein und die Verantwortung tragen. Am Ende kommt dann unbrauchbarer Murks heraus.
    Wir haben hier auch einen schönen Besprechungsraum, der von den "Helden des Fachs" geplant und ausgeführt wurde. Viel Sichtbeton und Glas. An der Wand ein riesiger Flachbildschirm und in der Mitte ein repräsentativer ovaler Tisch. Optisch toll, nur für Besprechungen und Präsentationen ist der Raum völlig ungeeignet, da die Akustik schrecklich ist. Starker Hall, man hat das Gefühl, das gesprochene Wort "schaukelt sich auf" und die Verständlichkeit für die Zuhörer ist nicht vorhanden. Eine Qual in dem Raum eine Besprechung abzuhalten. Bautechnisch ist der Raum allerdings normgerecht erstellt, man kann also dem Erbauer keinen Vorwurf machen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich kenne das zu gut mit den "Fürstentümern". Jeder verteidigt sein Revier, alle wollen mitreden, aber keiner zuständig sein und die Verantwortung tragen. Am Ende kommt dann unbrauchbarer Murks heraus.
    Wir haben hier auch einen schönen Besprechungsraum, der von den "Helden des Fachs" geplant und ausgeführt wurde.

    ..kann ich nur bestätigen.
    Da "das Kind nun im Brunnen liegt" was für einfache Maßnahmen/Lösungen könnt ihr empfehlen?

    VG Reinhard

  • Was soll der Wert bringen?
    Die gesetzlichen Grenzwerte werden doch beim Gespräch nie erreicht, somit muss man versuchen das Beste aus der Situation zu machen und für die Zukunft zu lernen, auch wenn es momentan Kosten verursacht.

    Das habe ich versucht oben zu beschreiben. Die TAP hat aufgrund ihrer falschen Messergebnisse behauptet, dass zusätzlich zum langen Nachhall, der Raum zu laut ist. Auch wenn nur gesprochen wird. In ihrem Begehungsbericht stuft die TAP das Therapeutenbüro als einen Arbeitsplatz mit hoher Konzentrationserfordernis ein. Also 55 dB. Das ist auch mit Schallschutz bei Gesprächen nicht zu erreichen. Ein normales Gepräch ist somit gar nicht möglich, weil der Mensch lauter als 55 dB spricht.
    Die Klinikleitung besteht jetzt aber darauf, diese Werte einzuhalten. Das heißt bauseits muss nachgerüstet werden.

    Ich sage der Raum ist leise genug, wenn entsprechend eingerichtet ist --> Vorhänge, Bilder und entsprechendes Mobiliar. Im Moment sind nur Möbel vorhanden, mit schallharten Oberflächen. Jetzt muss man den Raum akustisch entzerren. Wenn es jetzt immer noch hallt, dann kann man einen akustische Messung nachschieben um den Nachhall zu messen. Sofern immer noch zu lang --> Schallschutzmaßnahmen

    Die Räume haben keine vernünftige Decke wie normale Büros. Wie beu Euch Sichtbeton aber weiß´gestrichen. Selbst Schuld.

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    Gruß Mick

  • ..kann ich nur bestätigen.Da "das Kind nun im Brunnen liegt" was für einfache Maßnahmen/Lösungen könnt ihr empfehlen?

    VG Reinhard

    Guten Morgen Reinhard,

    "weiches Möbel" --> also keine schallharten Oberflächen. Teppichboden, Bilder an den Wänden und schalldämmende Laamellenvorhänge zum Beispiel. Es gibt auch sogenennte Schallschutzpanele an den Wänden oder als Trennwände im Raum aufzustellen.

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  • ...also heißt das jetzt, ich darf meinen Therapeuten aus Sicht der Arbeitssicherheit und mit Rücksicht auf einzuhaltende Grenzwerte nicht mehr anbrüllen?!?!?!?!?!

    Ich bin grad' in einem Anti-Agressions-Training - DAS wird aber ein hartes Brot!!!


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Die Klinikleitung besteht jetzt aber darauf, diese Werte einzuhalten. Das heißt bauseits muss nachgerüstet werden.

    Schön, wenn sie darauf besteht, nur den Bauherren wird sie damit nicht belasten können. Möglicherweise kann man auf dem Kulanzwege die Kosten für die Nachrüstungen ein wenig splitten, aber mehr Möglichkeiten sehe ich da nicht. Nächstes Mal also ein Pflichtenheft erstellen in dem die Parameter für die Räume entsprechend vorgegeben werden.

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  • Moin

    auch bei uns gibt es oft das Problem von schlechter Raumakustik v.a in unserem Neubau.
    Wie schon beschrieben, wurde wohl oft nicht präzise beschrieben, was benötigt wird.

    Inzwischen haben wir ein eigenes recht teures Messgerät, mit dem wir Nachhall messen können (dazu wird dann unter einem bestimmten Messmodus ein Luftballon im Raum zum Platzen gebracht).
    Auch können mit dem Gerät Langzeitmessungen durchgeführt werden.

    Wenn man vernünftig gegenüber dem Bauherren agumentieren möchte, sollte schon ein Messung mit einem geeigneten Gerät durchgeführt werden.
    In einem Fall in dem es auch um Sprachverständlichkeit ging, habe ich u. a. auch mit der der DIN "Hörsamkeit in Räumen" argumentiert.
    Wenns interessiert was ich geschrieben habe, könnte ich nächste Woche noch einmal in meinen Unterlagen sehen.


    2. Durch den Nachhall addiert sich der Schallpegel auf. Müsste ich hier nicht ein Messgerät einsetzen, welches einen Mittelwert misst und nicht nur die Spitzen?

    Kann ich nur zustimmen. Wenn einer im Raum niest, wäre man sicher über 85 dB -> daraus wäre ja sonst die Konsequenz eines verpflichteten Gehörschutz, wenn man nur eine Spitze von 85 dB verwendet.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Schön, wenn sie darauf besteht, nur den Bauherren wird sie damit nicht belasten können. Möglicherweise kann man auf dem Kulanzwege die Kosten für die Nachrüstungen ein wenig splitten, aber mehr Möglichkeiten sehe ich da nicht. Nächstes Mal also ein Pflichtenheft erstellen in dem die Parameter für die Räume entsprechend vorgegeben werden.

    Wie oben schon beschrieben.....alles in einem Haus. Wir haben ein eigenes Baudezernat. Anscheinend (bekam gestern morgen einen Anruf vom Direktor unseres Hauses) ist das Pflichtenheft nicht ausreichend. Und so etwas passiert, wenn man den Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht präventiv mit einbezieht.

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    Gruß Mick

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  • ...also heißt das jetzt, ich darf meinen Therapeuten aus Sicht der Arbeitssicherheit und mit Rücksicht auf einzuhaltende Grenzwerte nicht mehr anbrüllen?!?!?!?!?!

    Ich bin grad' in einem Anti-Agressions-Training - DAS wird aber ein hartes Brot!!!


    In diesem Sinne
    Der Michael

    Auf gar keinen Fall. Der muss jederzeit hochkonzentriert Deinem Gespräch folgen können. Bei mehr als 55 dB(A) kann er das nicht mehr und Du wirst dadurch nicht oder falsch therapiert.
    Du wärst dann für die Menschheit nicht mehr zu gebrauchen. Weil kaputt.....

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    Gruß Mick

  • Hallo Mick,

    mögliche Schallbremsen wären doch (müssen aber alle Berechnet werden, zu viel Schallbremse ist auch nicht gut)
    - an der Decke Stoffbahnen zu plazieren, bricht den Schall und ihr könnt noch die Therapheutische (aggressionsmindernde ;( ) rote Farbe plazieren.

    - Schallschutzwürfel (auch an der Decke) funktoniert bei uns hervorragend. Sieht nur nicht mehr so schön aus.

    - Oder sogenannte Lochtafeln mit Dämmmaterial dahinter. Können überall montiert werden und auch angestrichen werden.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau (6. Januar 2017 um 10:22)

  • Hallo RaBau,

    schicke doch bitte ein paar Fotos. Es macht sich in der Argumentation besser nicht "nur das Bauteil aus einem Katalog " zu sehen sondern auch in der Anwendung.
    Ich möchte im Berufsbildungsbereich ein Projekt initiieren, indem die Beschäftigten sowohl ihre Räume gestalten, als auch die Akustik verbessern. Und nicht zum Schluss motiviert das Selbermachen auch dazu die Einrichtung schonender zu nutzen.

    Schönes WE Reinhard