Vorgehensweise nach einem Arbeitsunfall gegenüber einem Kunden?

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  • Arztbericht hab ich jetzt erfahren darf mann nicht rausgeben Datenschutz!

    Viel interessanter ist das sie auf ein Sicherheitsdatenblatt bestehen, aber es gibt ja keins!

    Zum Arztbericht ....das dachte ich mir
    und beim Sicherheitsdatenblatt würde ich einfach im Bericht erwähnen das es bei dieser Arbeit keines gibt.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Hallo,

    ich werde das so im Bericht erwähnen das es kein Sicherheitsdatenblatt gibt und mal sehen was passiert.

    Schriftlich (E-Mail) und mündlich (Telefon) haben sie immer wieder auf das Sicherheitsdatenblatt bestanden,
    vielleicht wenn ich den Bericht Schreibe und es so wie du sagst erwähne geben sie vielleicht ruhe.

    Gruß Robert

  • Handelt es sich bei dem Rohrabschneider um das verlinkte Modell?

    Dieses gefällt mir nämlich überhaupt nicht, da der integrierte Entgrater meiner Meinung nach ein erhebliches Verletzungspotential bietet. Da muss man sich ja nicht wundern, wenn sich jemand bei der Anwendung die Hand aufschlitzt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wozu dann einen Rohrabschneider mit Entgrater, wenn letzterer nicht benutzt werden soll?

    Was von vornherein nicht da ist, kann auch nicht missbräuchlich verwendet werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • hmmmh,

    der Auftragnehmer (Handwerker) führt seine beauftragte Arbeit durch. Der Kunde der jetzt nichts mit der aktiven Durchführung zu tun hat, greift selbstständig ein und bringt sich dadurch persönlich in Gefahr?

    Das ist für mich p.P. (persönliches Pech). Der Handwerker hat sicherlich hier nicht mit Vorsatz gearbeitet und konnte auch mit dem Eingreifen des Kunden in seinen Gefahrenbereich nicht rechnen. Seine Risikoabschätzung sah so aus, dass das abgetrennte Endstück zu Boden fällt und das war für ihn in dieser Situation auch ok. Es wäre nichts weiter passiert. Das konnte er aufgrund seiner Fachkenntnis und Erfahrung so absehen. Mußte er mit der plötzlich hervorschnellenden Hand des Kunden rechnen?
    Bei aller Spitzfindigkeit ist das dann wieder ein gefundenes Fressen für die Rechtssprechung.

    Hallo Waldmann

    in den meisten großen Firmen sind Unfälle mit Ausfallzeiten ein Problem für die Führungskräfte (Tantiemen). In den meisten Fällen sind nicht nur die eigenen Mitarbeiter im Fokus sondern auch die Fremdfirmen.

    Wie Michael schon schrieb. Große Firmen wollen Unfälle vermeiden. Daher kommt es zur Unfallaufarbeitung.
    Robertbraun kann sich glücklich schätzen wenn nur eine E-Mail kommt mit der Bitte gebe mir die Gefährdungsbeurteilung für diese Tätigkeit und zeige mir die BA oder eine andere Anweisung in der die Tätigkeit mit Handwerkzeugen geregelt ist.

    Fragen alla wie konnte er sich schneiden sind rechtens. Positiv gesehen: vielleicht wollen Sie schauen ob sie einen ähnlichen Unfall vermeiden können.

    @robertbraun75 Es gibt enganliegende schnittfeste Handschuhe.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Moin zusammen,

    grundsätzlich habe ich Verständnis für ein Unternehmen, wenn es wissen will wie ein Arbeitsunfall - auch bei einem Nachunternehmer - in seinen Räumlichkeiten geschehen ist. Und wenn mir das passiert wäre an Stelle von robertbraun75, dann würde auch ich mit diesem Unternehmen zusammenarbeiten um den Unfall auf zu klären.

    In diesem Fall habe ich aber den Eindruck, dass einige Mitarbeiter dieses Unternehmens in ihren eigenen Regelungen nicht so ganz sattelfest sind.

    Man kann doch nicht ein Sicherheitsdatenblatt verlangen, wenn es gar kein SDB gibt (höchstens die Betriebsanleitung der Maschine). Soviel ist aus dem Unfallablauf - zumindest für mich - doch ablesbar.

    Ich habe den Eindruck, dass hier irgendeine amerikanisch angehauchte Checkliste, die alle Eventualitäten abdeckt, mit deutscher Gründlichkeit abgearbeitet wird, ohne dass der GMV bzw. die BGV A0 (oder wie heißt die jetzt aktuell ;) ) angewendet werden.

    Manchmal ist es sehr schwer solchen Schubladendenkern etwas zu erklären.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • In diesem Fall habe ich aber den Eindruck, dass einige Mitarbeiter dieses Unternehmens in ihren eigenen Regelungen nicht so ganz sattelfest sind.

    Man kann doch nicht ein Sicherheitsdatenblatt verlangen, wenn es gar kein SDB gibt (höchstens die Betriebsanleitung der Maschine). Soviel ist aus dem Unfallablauf - zumindest für mich - doch ablesbar.

    Ich habe den Eindruck, dass hier irgendeine amerikanisch angehauchte Checkliste, die alle Eventualitäten abdeckt, mit deutscher Gründlichkeit abgearbeitet wird, ohne dass der GMV bzw. die BGV A0 (oder wie heißt die jetzt aktuell ) angewendet werden.

    so ähnlich sehe ich das auch....

    Deshalb bin ich der Meinung...alles was von dem Unternehmen gefordert wird zumindest mit aufzulisten und dazu schreiben "bei dieser Tätigkeit gibt es kein Sicherheitsdatenblatt".

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Wenn ich lese "Deutsch/Amerikanisch" dann ist das schon ein Grund sich mit dem Arbeitsschutzsystem von Übersee zu beschäftigen weil dort ist alles anders als wo anders. Die haben keine Unfallversicherung und wenn sind die weit aus teurer als hier. Die müssen dort befürchten dass sie von ihren Mitarbeiter verklagt werden wenn man ihnen nachweisen kann dass sie fahrlässig oder nicht mit gebührender Sorgfalt vorgegangen sind.

    Aus diesem Grund werden dort alle Ereignisse die in Firmen vorkommen, auch Beinahe Unfälle aufs penibelste Untersucht. Zum einen um noch mehr Schutzmaßnahmen zu finden, und zum andern um vor einem Richter sauber darstellen zu können "der Dummi war selber schuld".

    Bin grad selber bei einem Kunden mit der Konstellation im Einsatz und die meisten (Betrieb war mal rein Deutsch bis er von einem Ami gekauft wurde) die hier arbeiten blicken da noch nicht so ganz durch. Die Unfallhäufigkeit von absolut vermeidbaren Unfällen ist hier sehr hoch. Daher ist ein Audit angekündigt von Ami-Seite her, und ich versuche hier denen beizupuhlen worauf sie gefasst sein müssen. Sisifusarbeit oder sooo

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  • Hallo und guten Morgen zusammen,

    auf die Frage von AxelS:
    Alle namhaften Hersteller wie auch Rothenberger, Rems usw. haben nur qualitative hochwertige Rohrabschneider mit integrierte Entgrater,

    die alle im Gehäuse versenkt sind und keine Verlezungsgefahr darstellen.
    Auserdem werden die wegen der umständlichen Handhabung gar nicht benutz.


    Ich habe den Eindruck, dass hier irgendeine amerikanisch angehauchte Checkliste, die alle Eventualitäten abdeckt, mit deutscher Gründlichkeit abgearbeitet wird, ohne dass der GMV bzw. die BGV A0 (oder wie heißt die jetzt aktuell ) angewendet werden.


    Dieser Meinung bin ich auch und werde in meinem Bericht alles was von dem Unternehmen gefordert wird angeben und auch erwähnen das es kein
    SDB für Rohrabschneider gibt!

    Gruß Robert

  • Bin grad selber bei einem Kunden mit der Konstellation im Einsatz und die meisten (Betrieb war mal rein Deutsch bis er von einem Ami gekauft wurde) die hier arbeiten blicken da noch nicht so ganz durch. Die Unfallhäufigkeit von absolut vermeidbaren Unfällen ist hier sehr hoch. Daher ist ein Audit angekündigt von Ami-Seite her, und ich versuche hier denen beizupuhlen worauf sie gefasst sein müssen. Sisifusarbeit oder sooo

    Na da wünsch ich dir doch viel Spaß wenn die Amis kommen oder bist du da dann nicht mehr dabei.

    Gruß Robert

  • Verstehe ich das richtig, dass das Unternehmen, in dem der Verunfallte arbeitet, einen Werkvertrag mit dem "Kunden" eingegangen ist?

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • ganz normale Auftragserteilung von einem Kunden an die Auszuführenede Heizungsfirma eine reparatur auszuführen!

    Damit wären wir im Werkvertrag und § 8 des Arbeitsschutzgesetzes und die BGI 865 wären fällig. Vermutlich haben beide Vertragsparteien nicht wirklich das erfüllt, was eigentlich gefordert ist....

    (Ich weiß, Theorie und Praxis...) ;)

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Hallo,

    Ich glaube auch das Wir und der Kunde sich keine größeren Gedanken gemacht haben das bei der kleinen reparatur was passieren wird.

    Aber hätten wir mal vorher .... hätte hätte Fahrradkette ^^

    Gruß Robert