Vorgehensweise nach einem Arbeitsunfall gegenüber einem Kunden?

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  • Hallo zusammen,


    wir hatten Letztens einen Arbeitsunfall (kleine Schnittwunde an der Hand) in einem größeren Konzern (Deutsch-Amerikanisch), jetzt fordern sie uns auf einige Fragen zu beantworten.


    Wie z. B. Unfallhergang, Wurde eine Gefährdungsbeurteilung zu den ausführenden Tätigkeiten durchgeführt? (Der Bedienung des Rohrabschneiders), Gibt es eine Betriebsanweisung zu den ausführenden Tätigkeiten?


    Und wollten den Unfallbericht und Arzt Bericht haben.


    Des Weiteren wollten sie ein Sicherheitsdatenblatt des Rohrabschneiders (Meinten bestimmt Betriebsanleitung) aber so was gibt es für einen Rohrabschneider nicht.

    http://www.rothenberger.com/de/produits/-/…7-mm-(14-2.58)/


    Wie ist bei dieser Sachlage die Vorgehensweise gegenüber dem Kunden?


    Ganz kurz der Unfallhergang:

    Herr :saint: trennte ein Edelstahlrohr (15 mm Durchmesser) mit dem hierfür zugelassenen Werkzeug (Rohrabschneider). Nach dem Trennen der Rohrleitung griff Herr :saint: in einer Reflexbewegung nach dem abgetrennten Rohrstück. Hierbei kam er versehentlich mit seiner linken Hand an das vorhandene Rohrstückende und verletzte sich.

    Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen :45:

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  • Hallo,

    gar nicht.

    Arbeitsschutz regelt das Verhältnis von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Alles was jetzt dazwischen ist, also Geräte, Verfahren, Gefahren, Vorsorge, etc. wird beleuchtet.

    Das Verhältnis Kunde und Dienstleister ist da außen vor. Hier geht es höchsten Haftungsrechtlich weiter. Doch wo ist hier ein Vorsatz? Die Dösigkeit, sorry, der Reflex des Kunden, ist seine eigene Sache.

    So würde ich es sehen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hierbei kam er versehentlich mit seiner linken Hand an das vorhandene Rohrstückende und verletzte sich.

    Warum trug er keine geeigneten Handschuhe um eine solche Schnittverletzung zu vermeiden?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Irrtum Waldmann,

    als Auftraggeber, in diesem Fall Kunde, habe ich ein sehr berechtigtes Interesse daran zu wissen, was in meinem Haus passiert - egal wem oder durch was. Die Verpflichtung zur Zusammenarbeit in solchen Fallen ist in der Regel bei solchen Konzernen problemlos in den Vertragsbestandteilen zu finden. Weiterhin haben solche Unternehmen ganz andere Möglichkeiten und einen ganz anderen Antrieb Ereignisse zu bearbeiten. (Eine Aussage wie "[...] Dösigkeit des Kunden [...]" spricht im Übrigen in meinen Augen nicht für eine erforderliche Ernsthaftigkeit im Hinblick auf Unfalloanalytik).

    Anyway, hier kann und sollte ich in meinem eigenen Interesse als Auftragnehmer eine gute und vollständige Zusammenarbeit anstreben, da ich meist am Ende selbst am meisten davon habe. Ich kanns aber auch lassen und darf mich dann nicht wundern, wenn ich keine Aufträge mehr bekomme.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo

    weil es für diese Art von Arbeit keine Vorschrift gibt Handschuhe zu tragen.

    Es ist auch sehr umständlich mit Handschuhen diese drehbewegung auszuführen.

    Da es ja auch nicht bei dem Arbeitsablauf an sich zu dieser Verletzung kam sondern durch die Unaufmerksamkeit des Mitarbeiter.
    Man müsste evtl. eine Betriebsanweisung über den Rohrabschneider erstellen und als PSA Handschuhe mit aufnehmen.

    Dan müssten halt wieder die anderen Mitarbeiter leiden die Ihre Arbeit Aufmerksam ausführen.

    Gruß Robert

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  • hmmmh,

    der Auftragnehmer (Handwerker) führt seine beauftragte Arbeit durch. Der Kunde der jetzt nichts mit der aktiven Durchführung zu tun hat, greift selbstständig ein und bringt sich dadurch persönlich in Gefahr?

    Das ist für mich p.P. (persönliches Pech). Der Handwerker hat sicherlich hier nicht mit Vorsatz gearbeitet und konnte auch mit dem Eingreifen des Kunden in seinen Gefahrenbereich nicht rechnen. Seine Risikoabschätzung sah so aus, dass das abgetrennte Endstück zu Boden fällt und das war für ihn in dieser Situation auch ok. Es wäre nichts weiter passiert. Das konnte er aufgrund seiner Fachkenntnis und Erfahrung so absehen. Mußte er mit der plötzlich hervorschnellenden Hand des Kunden rechnen?
    Bei aller Spitzfindigkeit ist das dann wieder ein gefundenes Fressen für die Rechtssprechung.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • weil es für diese Art von Arbeit keine Vorschrift gibt Handschuhe zu tragen.

    Es ist auch sehr umständlich mit Handschuhen diese drehbewegung auszuführen.

    Schon der "gesunde Menschenverstand" zeigt, dass von den abgeschnittenen Rohrteilen eine Schnittgefahr ausgeht, solange diese nicht entgratet sind.
    Mit geeigneten Handschuhen ist dies kein Problem. Bei diesem Anwendungsfall dürfte ein Handschuh, der nach der EN 388 im Bereich Schnittschutz die Klasse 1 oder 2 erreicht problemlos genügen. Diese Handschuhe sind relativ bequem zu tragen und stören bei der Anwendung in der Regel nicht, sie schützen sogar das Material vor Kontaminationen durch Schweiß und Hautfett.

    Nachtrag: @Waldmann, so wie ich das sehe hat der Handwerker, der das Rohr abgeschnitten hat, sich selbst mit dem abgetrennten Rohr verletzt, nicht irgendeine dritte Person.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    2 Mal editiert, zuletzt von AxelS (30. November 2016 um 12:48)

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  • Hallo

    weil es für diese Art von Arbeit keine Vorschrift gibt Handschuhe zu tragen.

    Es ist auch sehr umständlich mit Handschuhen diese drehbewegung auszuführen.

    Moin,

    beim Bau unseres Rechenzentrums, hat sich ein externer Monteur die komplette Hand aufgeschnitten. Wahrscheinlich war es ihm auch zu umständlich, Handschuhe zu benutzen. Außerdem gibt es ja keine Vorschrift. :whistling:

    Umständlicher war es sicher, dass ein anderer Kollege ihn dann ins Krankenhaus fahren musste und da die Kollegen nur zu zweit gearbeitet haben, währenddessen die Arbeit ruhte. Bei mehr als 100km Anfahrtsweg war Ersatz nicht so schnell beschafft, so dass der verbliebene Monteur einige Arbeiten erst dann weiterführen konnte, als sie wieder zu zweit waren.

    Aber mit Sicherheit nicht so umständlich wie das Benutzen der Handschuhe. :whistling:

    Gruß Frank

    P.S. Sorry fürs off-topic

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    Das ist für mich p.P. (persönliches Pech). Der Handwerker hat sicherlich hier nicht mit Vorsatz gearbeitet und konnte auch mit dem Eingreifen des Kunden in seinen Gefahrenbereich nicht rechnen.

    Nicht der Kunde hat nach dem herabfallenden Rohrstück gegriffen sondern er selber!

    Gruß Robert

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  • zu erst mal finde ich es gut wenn der Auftraggeber nachfragt wie es zu diesen Unfall in seiner Firma kommen konnte.

    Und es ist auch kein Hexenwerk was hier gefordert wird:
    - Unfallhergang ...(Ist ja schon beschrieben worden)
    - Gefährdungsbeurteilung Ja / Nein
    - Betriebsanweisung Ja / Nein
    - Arztbericht ....(hmmm ...,da bin ich mir nicht sicher ob ich diesen einfach so raus geben würde)

    Und fertig ...einfach und kurz und er bleibt vielleicht als Kunde erhalten.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo,

    die Sache mit den Handschuhen stimmt, ich muss AxelS recht geben der gesunde Menschenverstand müsste einem das schon sagen das da eine Gefahr ausgeht.

    Auch wenn es dafür keine Vorschrift gibt (da hat Frank auch recht) ist der Aufwand bei einer Verletzung höher als Handschuhe zu tragen.

    Das heist ich müsste jetzt eine Betriebsanweisung über den Rohrabschneider erstellen mit den Schutzmassnahmen Handschuhe tragen.

    Eine Unterweisung der Mitarbeiter und vielleicht in der jährlich Sicherheitsunterweisung nochmal ansprechen?

    Gruß Robert

  • Das heist ich müsste jetzt eine Betriebsanweisung über den Rohrabschneider erstellen mit den Schutzmassnahmen Handschuhe tragen.

    Eine Unterweisung der Mitarbeiter und vielleicht in der jährlich Sicherheitsunterweisung nochmal ansprechen?

    Das wären die Maßnahmen bei euch im Betrieb...
    Aber eigentlich gar nicht Deine Frage

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ... dann wird es rund.

    Aber bedenke: Der Handwerker hat viele viele Werkzeuge zum arbeiten. Vielleicht kannst du die ja zusammenfassen, dann wird's einfacher: Handwerkzeuge, elektrische Handwerkzeuge/Kleinwerkzeuge.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • - Betriebsanweisung Ja / Nein
    - Arztbericht ....(hmmm ...,da bin ich mir nicht sicher ob ich diesen einfach so raus geben würde)

    Hallo,

    Betriebsanweisung haben wir keine ist aber kein Problem kann man ja erstellen und die Mitarbeiter einweisen.

    Arztbericht hab ich jetzt erfahren darf mann nicht rausgeben Datenschutz!

    Viel interessanter ist das sie auf ein Sicherheitsdatenblatt bestehen, aber es gibt ja keins!

    Gruß Robert