Hallo liebe Sifa-Community,
welche Personen müssen das Ex-Schutzdokument unterschreiben?
Gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage, die das fordert bzw. definiert.
Für eure Hilfe, besten Dank.
Gruß
Eranio
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo liebe Sifa-Community,
welche Personen müssen das Ex-Schutzdokument unterschreiben?
Gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage, die das fordert bzw. definiert.
Für eure Hilfe, besten Dank.
Gruß
Eranio
Gegenfrage, wer unterzeichnet eine Gefährdungsbeurteilung?
siehe Betriebssicherheitsverordnung, der Unternehmer hat......
Mfg
Gegenfrage, wer unterzeichnet eine Gefährdungsbeurteilung?
Bei uns ist es so geregelt: Der Ersteller, Prüfer und Betreiber.
Bei uns ist es so geregelt: Der Ersteller, Prüfer und Betreiber.
Warum sollte es dann beim Ex-Schutz-Dokument anders sein? Es ist ja nichts anderes als eine Gefährdungsbeurteilung bezogen auf die Brand- und Explosionsgefahren.
Eine Gefährdungsbeurteilung muss nicht unterschrieben werden.
Moin.
Sorry dass ich das hier nochmal hochhole. Ich bräuchte mal eure Meinung.
Ein Kunde will dass ich ihm die Ex-Schutzdokumente erstelle. Das "Gefahrstofflager" ist aus meiner Sicht gänzlich ungeeignet. Ein dunkles Loch, ohne Absaugung, unklare Lagerung, keine Brandschutzwände etc. Das hat er mit nicht geglaubt. Also habe ich eine Abhandlung geschrieben, Mengen und Grenzen berechnet und komme nun zu dem Schluss dass das "unterste" was er braucht, um alleine den Luftwechsel zu gewährleisten eine Abluftanlage braucht die MINDESTENS den achtfachen Luftwechsel sicherstellt. (Die rechtlichen Voraussetzungen was Brandschutz, Zusammenlagerung etc. angeht habe ich auch in die Mail gepackt, das sprengt aber hier den Rahmen...)
Das habe ich so festgehalten und ihm geschickt. 10 min später kommt die Mail zurück..
Es ist ihm egal was ich da so zurechschreibe. Er baut eine Anlage ein, die den fünffachen Luftumschlag hinbekommt. Er hat das nachgelesen. Das ist für aktive Lagerung völlig ausreichend.
Wir sprechen hier von ca. 1200l brennbare Flüssigkeiten von Aceton (300l), Styrol (300l), Lacken etc. auf einem 26qm³ Raum.
Jetzt will er das Ex-Schutzdokument sofort haben, weil ihm die Gewerbeaufsicht im Nacken sitzt.
Was würdet ihr tun? Gänzlich verweigern, soll sich einen anderen Deppen suchen? Oder das Ex-Schutzdokument erstellen und reinschreiben, dass die Lüftung nicht ausreicht?
Ich bin momentan auf dem Weg dass er sich einen anderen für das Ex-Schutzdokument suchen soll.
Mein Chef fällt mir mal wieder in den Rücken... der Kunde soll gehalten werden. Ich hätte ihn schon längst abgeschossen. Deswegen brauche ich etwas "Munition". Zur Not unterschreibt er das selbst.
Mike
Ich würde der Firma erst einmal raten, das Lager aufzuräumen und die alten Gebinde zu entsorgen.
Die offenen Behälter gehören geschlossen, also Deckel drauf.
Achtfachen Luftwechsel halte ich für überzogen, da müsste man mit deutlich geringeren Luftwechseln auch zu Rande kommen, zumindest für die Lagerung.
Beim Abfüllen und Anmischen, dann Quellenabsaugung.
Für mich wäre der Raum Zone 2 und somit muss die elektrische Einrichtung entsprechend ausgeführt sein.
Was würdet ihr tun? Gänzlich verweigern, soll sich einen anderen Deppen suchen? Oder das Ex-Schutzdokument erstellen und reinschreiben, dass die Lüftung nicht ausreicht?
ich habe mich nicht mit deinen angegebenen Werte beschäftigt und gehe davon aus das deine Beurteilung so stimmt.... ich würde das Dokument erstellen und ist und soll Zustand reinschreiben
Ich würde der Firma erst einmal raten, das Lager aufzuräumen und die alten Gebinde zu entsorgen.
Das rate ich denen schon seit Jahren.... Aber irgendwie wollen die das nicht. Oder sie verstehen mich nicht.
... eine Abluftanlage braucht die MINDESTENS den achtfachen Luftwechsel sicherstellt.
Das habe ich so festgehalten und ihm geschickt. 10 min später kommt die Mail zurück..
Es ist ihm egal was ich da so zurechschreibe. Er baut eine Anlage ein, die den fünffachen Luftumschlag hinbekommt. Er hat das nachgelesen. Das ist für aktive Lagerung völlig ausreichend.
Das darf er gerne machen. Du berätst ja nur. - ER ist in der Haftung.
Jetzt will er das Ex-Schutzdokument sofort haben, weil ihm die Gewerbeaufsicht im Nacken sitzt.
Und dann mag er ein unausgegorenes Konzept? (Ja, ist besser als garkeins)
Was würdet ihr tun? Gänzlich verweigern, soll sich einen anderen Deppen suchen? Oder das Ex-Schutzdokument erstellen und reinschreiben, dass die Lüftung nicht ausreicht?
Das Dokument kann meiner Meinung nach doch nur für den IST-Zustand erstellt werden und muß angepasst werden, wenn die Maßnahmen durchgeführt/umgesetzt wurden.
Ich bin momentan auf dem Weg dass er sich einen anderen für das Ex-Schutzdokument suchen soll.
Mein Chef fällt mir mal wieder in den Rücken... der Kunde soll gehalten werden. Ich hätte ihn schon längst abgeschossen. Deswegen brauche ich etwas "Munition". Zur Not unterschreibt er das selbst.
Dein Chef hat Dir mit dem letzten Satz doch die Entscheidung abgenommen.
Ich würde, ohne die genauen Umstände jetzt zu kennen, meinen Namen nicht darunter setzen.
Dein Chef will den Kunden unbedingt halten, dann soll er dieses "fragwürdige" (mir fällt grade kein besseres Wort ein) Dokument auch unterzeichnen ... und dafür geradestehen.
JM2C
Liebe Grüße
Michae
Achtfachen Luftwechsel halte ich für überzogen,
Ich hab das Ganze mal GROB durchgerechnet und mit meinem Chef besprochen. Der ist Dipl. Chemiker. Der kam zu einem ähnlichen Schluss. Wir haben beide noch gleich "Sicherheitsreserve" eingeplant, weil wir den Laden beide kennen und wissen, was da drin noch so alles lagert, was auf keiner Liste angegeben ist.
Und mal ehrlich... wenn du sowieso eine Abluftanlage einbauen musst (Es gibt dort GAR nichts); dann macht eine Luftanlage mit fünffach oder achtfachem Wechsel den Bock auch nicht fett).
Achso... Die Tür im Hintergrund ist der Weg nach außen.
Ergänze einfach Dein Dokument um die Höchstmengen, die er bei einem 5-fachen Luftwechsel haben darf. Dann habt ihr beide Euren Willen: Der Kunde bekommt seine gewünschte Luftwechselrate und räumt vielleicht sein Lager auf. Er darf sich dann auch entsprechende Angebote bzgl. Belüftungsanlage einholen und dann anhand der Kosten (nicht nur Anschaffung sondern auch Betriebskosten) entscheiden, welchen Weg er geht.
Bei so einem Beratungsresidenten Kunden würde ich das Ding auf keinen Fall unterschreiben oder er soll sich jemanden anderes holen.
Grüße Christian
Meine Entscheidung ist über den Morgen gereift und gefallen. Ich unterschreib das Ding auf keinen Fall. Und ich werde es auch nicht weiter bearbeiten. Das Ding bleibt liegen, soll sich die Gewerbeaufsicht drum kümmern.
War gerade bei meiner GF und habe das so mitgeteilt.
Danke für eure Meinungen.
Hätte ich auch nicht gemacht. Du bist für Deine Beratungsleistung verantwortlich und wenn es als Bummerang zurückkommt... :wacko:
Wie gesagt... ich hab ne Mail vom Kunden in der er mir schreibt dass er es anders macht als ich vorgeschlagen hab. Es ist ihm dahingehend egal.
Meine Entscheidung ist über den Morgen gereift und gefallen. Ich unterschreib das Ding auf keinen Fall. Und ich werde es auch nicht weiter bearbeiten. Das Ding bleibt liegen, soll sich die Gewerbeaufsicht drum kümmern.
War gerade bei meiner GF und habe das so mitgeteilt.
Danke für eure Meinung
KEIN Kunde ist es Wert, seine persönlichen Grundsätze oder seine berufliche Würde aufzugeben. Respekt Mike!
Ich hab das Ganze mal GROB durchgerechnet und mit meinem Chef besprochen. Der ist Dipl. Chemiker. Der kam zu einem ähnlichen Schluss. Wir haben beide noch gleich "Sicherheitsreserve" eingeplant, .... wenn du sowieso eine Abluftanlage einbauen musst (Es gibt dort GAR nichts); dann macht eine Luftanlage mit fünffach oder achtfachem Wechsel den Bock auch nicht fett).
Achso... Die Tür im Hintergrund ist der Weg nach außen.
Die Berechnung würde mich interessieren.
Bewegte Luft kostet Geld, erst recht wenn sie 365 Tage zu 24h bewegt werden muss.
Ich wäre abgeschätzt bei 2-3 fachem Luftwechsel und zusätzlich Quellenabsaugung für den Mischbetrieb gekommen.
Natürlich dürfen dann keine offenen Gebinde im Raum stehen.