Beiträge von Eranio

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    Hallo Community,

    das Thema hat zwar mit unserem täglichen Brot zu tun, konnte es aber leider nur hier in diesem Bereich platzieren.

    Mich würde es interessieren, wie Ihr eure Ordnerstruktur auf eurem Laufwerk in Bezug auf Arbeits- und Umweltschutz gestaltet habt (mit Konzerntopics)?

    Mir ist selbstverständlich klar, dass es nicht DIE Ordnerstruktur gibt, da es betriebsspezifisch ist.

    Dennoch würde es mich interessieren, wie Ihr hierfür eine Aufteilung gemacht habt:

    - Arbeits- und Umweltschutz Sachgebieten (Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe, Brandschutz, etc.)
    - Abteilungen
    - Aufgaben
    ?

    Die Ordnerstruktur nach der 7x7 Regel (maximal 7 Ordner, 7 Unterordner und 7 fach tief verschachtelt)?
    Benennung der Dateien?

    Wäre interessant.

    Danke euch.

    Gruß
    Eranio

    Einspruch Euer Ehren!

    Sollte ein Unternehmen die Anforderungen gem. DGUV 2 erfüllen und keinen "offiziellen Bedarf" an weiteren SiFa's haben, oder ein Abteilungsleiter mit entsprechenden Personalführungskompetenzen, aus welchen Gründen auch immer, einem Mitarbeiter die Aufgabe einer "Abteilungsfachkraft" zuschustern, und die "Unternehmensphilosophie" nicht dagegen sprechen, dann kann es natürlich auch abteilungsinterne Sicherheitsfachleute geben. Nur halt nicht gem. DGUV 2...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Hallo MichaelD,

    diese "Abteilungsfachkraft" meine ich.
    Die Stabsabteilungen hat bestellte SiFas, wo einer leitend ist. Die "Abteilungsfachkraft" würde dazu kommen.

    Ist dennoch möglich "bestellt" aber nicht gem. DGUV V2? Mit anderer Bezeichnung?

    Gruß
    Eranio

    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

    D.h. Obwohl der Mitarbeiter nicht der Arbeitschutzabteilung angehört aber fachlich ausgebildet ist und organisatorisch in eine produzierende Abteilung zuzurechnen ist, ist dieser zu bestellen.
    Zusätzlich wird dieser Mitarbeiter auch in die DGUV Vorschrift 2 "miteinfließen"?
    Richtig?

    Gruß
    Eranio

    Hallo Sifaboard Community,

    ist es möglich, dass eine Abteilung eine SiFa (bereits ausgebildet) als SiFa abteilungsintern (Fertigung) arbeiten zu lassen ohne ihn zu bestellen.
    Eine separate Arbeitssicherheitsabteilung (Stabsfunktion) besteht bereits mit bestellten SiFas.

    Gruß
    Eranio

    Hallo,

    hätte ich noch sagen sollen: Es handelt sich nicht um einen SiGeKo (Baustelle), sondern ein Mitarbeiter bestellt eine Fremdfirma für Umbauarbeiten, Montage, Reinigung, etc. Dieser wird bei uns Koordinator genannt.

    @ Schmandhoff und MichaelD: Ja, die primäre Pflicht die Mitarbeiter zu unterweisen, liegt beim Auftragnehmer (Fremdfirma). Bin bei Dir.

    bob181: Bin ebenfalls bei Dir. Der IT-Koordinator sollte es wissen.

    Was ist passiert:

    Ich als SiFa habe angeboten mit den Vorarbeitern (2 Personen) und IT-Kollegen die Einweisung durchzuführen.
    Meine Intention war, dass der IT-Mitarbeiter einfach mal sieht, wie sowas abläuft und das kein "Hexenwerk" ist.
    In der ASA werden die Koordinatorenschulungen zwar immer wieder erwähnt, die IT wird auch immer zur ASA eingeladen, nehmen aber leider nicht teil. Das ist aber eine andere Geschichte ||
    Bei der Einweisung habe ich unsere "Sicherheitsrichtlinien" und das "Koordinatorenblatt-Checkliste mitgenommen". Habe alle unterschreiben lassen.
    Danach die einzelnen Gebäude gemeinsam mit den Arbeitsplätzen begangen und Tätigkeiten besprochen (soweit es ging).
    Dauer 1,5 Stunden. Einweisung gültig 1 Jahr.
    Geplant, punktuelle Kontrollgänge zu unterschiedlichsten Zeiten. smile-squared

    Gruß
    Eranio

    Hallo Team,

    vielen Dank für die unterschiedlichen Betrachtungsweisen. Bin um einiges weiter.
    Mein Verständnis jetzt ist,

    dass es einen Brandschutz- und Räumungshelfer gibt. Diese, je nach Gefährdungsbeurteilung ASR 2.2 - siehe unten, wird geschult und bestellt. Jährlich ?

    Es gibt keinen Evakuierungshelfer, da keine Evakuierung stattfinden wird (betrieblich).

    Die allgemeinen Brandschutzschulungen finden für Mitarbeiter allgemein statt und, so höre ich es immer bei uns, sollten jährlich 10% geschult werden, damit in 10 Jahren jeder mal was vom Brandschutz gehört hat, bei einer Belegschaft von 1000 Beschäftigten.


    6.2 Brandschutzhelfer
    (1)
    Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
    (2)
    Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
    (3)
    Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
    (4)
    Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions-und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
    (5)
    Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung.


    Gruß
    Eranio

    Hallo Team,

    bei uns sind die unterschiedlichsten Fremdfirmen in den Gebäuden bzw. auf dem Betriebsgelände.
    Fremdfirmen die einmal im Jahr Wartungsarbeiten tätigen und ebenso Fremdfirmen die täglich an unterschiedlichsten Orten sind.

    Als Prozess haben wir folgenden Ablauf im Managementhandbuch definiert und was nicht selbstverständlich ist :whistling: wird, sage ich mal salopp zum 90% eingehalten.

    Nun zum Prozess selber:
    Mitarbeiter, die Fremdfirmen beauftragen, werden bei uns Koordinatoren genannt.
    Diese bekommen jährlich eine Schulung, die durch die SiFa aus der Stabsabteilung durchgeführt wird.

    In dieser Schulung wird den Koordinatoren mitgeteilt, dass Fremdfirmen zu unterweisen sind.
    Unterweisungsmaterial und Checklisten sind vorhanden. Unterweisung Fremdfirmen Formular (Checkliste). Nachweis per Unterschrift. Erlaubnisscheine enge Räume, Heißarbeiten, etc.

    Unser Koordinator aus der IT bemängelt aber, dass es für Ihn unmöglich sei die IT-Spezifische Fremdfirma (Kabelnverlegen, Leiter Benutzung, etc.) zu unterweisen.
    Begründung:
    1. bin nicht ausgebildet fachspezifisch dem Elektriker (Fremdfirma) einzuweisen UVV etc.
    2. die Fremdfirma ist an unterschiedlichsten Gebäuden und Orten. Woher weiß ich wo welche Gefährdungen (gegenseitige Gefährdungen vorhanden sind)?
    3. Die Unterweisung dieser Firmen obliegt der EH&S Abteilung (Arbeitssicherheitsabteilung, also SiFa), den sie haben die fachspezifische know-how

    :cursing::cursing::cursing::cursing:

    Tja (_)?

    Ich würde ihm gerne wie folgt antworten:
    Gemäss §8 ArbSchG, §§ 5, 6 DGUV V1 und §3 BauStellV ist der Unternehmer dazu verpflichtet gegenseitige Gefährdungen (Fremdfirma - Belegschaft) innerhalb der Tätigkeiten zu beurteilen und geeignete Maßnahme einzuleiten...
    zu 1. es handelt sich nicht hier um eine UVV Unterweisung. Die Unterlagen, Unterweisung Fremdfirmen kann hier verwendet werden.
    zu 2. Wenn in unterschiedlichen Gebäude und Orte, dann Rücksprache mit der jeweiligen Abteilung auf gemeinsame Unterweisung. Oder Alternative: Unterweisung FremdfirmenMeister, der dann seine Leute unterweist (allerdings fehlt hier der örtliche Bezug, also - vor Ort)
    zu 3. die Unterweisung obliegt dem Unternehmer bzw. deren Mitarbeiter mit den Übertragungen der Unternehmerpflichten. SiFas unterstützen.

    :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

    Wie ist euere Meinung dazu?

    Grüße
    Eranio

    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

    nach einen Vorfall (Leitersturz) kam die Frage auf, ob die Mitarbeiter hinsichtlich medizinische Vorsorgeuntersuchung die G41 beim Betriebsarzt gemacht werden muss.
    Ich denke nicht.
    Wie wird das bei euch gehandhabt?

    Grundsätzlich Absturzgefahr unabhängig von der Absturzhöhe an
    - Arbeitsplätzen an und über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann,
    - Verkehrswegen über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann.

    Aber was ist auf der Leiter? Benötigt jeder, der eine Leiter benützt, die G41 ? :/

    Grüße
    Eranio

    Hi,

    in der ASR 2.2, vds Schadenverhütung wird von einem Brandschutzhelfer gesprochen. Ist ein Brandschutzhelfer auch gleichzeitig ein Evakuierungshelfer?

    Bei uns werden jährlich Brandschutzschulungen durchgeführt. Sind diese Mitarbeiter Brandschutzhelfer? und/oder Evakuierungshelfer?

    Ich konnte noch nicht genau herausfinden wo es hier einen unterschied gibt, wenn überhaupt. ?(

    Kann mir hier einer weiterhelfen?

    Falls die Informationen zu dünn sind, bitte einfach nochmal nachhaken.

    Danke.

    Gruß
    Eranio

    Hallo SiFa's,

    Ab welcher Öffnungshöhe ist z.B. bei einem Stanzwerkzeug
    keine Schutzvorrichtung notwendig.

    Ich habe noch die 8mm in Erinnerung.

    Oder andersrum gefragt: Ab welcher Öffnungsweite in mm ist
    eine Öffnung keine Quetschstelle mehr für den Finger (keine Gefährdung) und
    muss somit nicht umzäunt, umhaust, etc. werden.

    Ich habe die Normen DIN EN 13857 und DIN 349 mal angeschaut.
    Diese sind aber nicht relevant für mein Anliegen, meine ich.

    Gibt es bei uns im Forum eine/einen der mir hier auf die
    Sprünge helfen kann?

    Vielen Dank für die Hilfe

    Gruß
    Eranio

    Hallo Liebe SiFas und die es noch werden wollen,

    ich befinde mich momentan in der Ausbildung und nun steht ein Praktikum an.

    Als Thema habe ich eher, wie ich finde, die schwierigere Variente gewählt.
    Also nicht etwas aus dem Arbeitssystemgestaltung sondern aus dem Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS).

    Unser Betrieb hat bereits ein AMS. Diese wird, da wir eine ausländische Konzernmutter (USA) haben und wir nach dem Toyoto Productions System arbeiten, quasi überlagert.

    Viele Dinge sind visualisiert und werden händisch eingetragen. Es finden unterschiedlichste Begehungen statt. Übertragungen von guten Ideen bzw. ein Lernen von anderen Abteilungen oder Werken ist erwünscht. So auch im Bereich Arbeitssicherheit. Hierfür gibt es unterschiedlichste Tools, Vorgehensweisen, etc.

    Handlungsanlass wäre dies noch zu verfeinern: Übertragung guter Ideen, Standardisierung von Vorgaben, Checklisten zur Überprüfung unterschiedlichster arbeitssicherheitstechn. Maßnahmen, Kontrollen, etc. - Wie führe ich es durch (Mail, Tafel, Aufschrieb)?

    Wie würde nach eurer Meinung nach so eine Inhaltsangabe aussehen? Betrifft es, wie ich es sehe, den Arbeitsschutzmanagementsystem?

    Für Anregungen wäre ich euch dankbar.

    Gruß
    Eranio