Hallo Team,
bei uns sind die unterschiedlichsten Fremdfirmen in den Gebäuden bzw. auf dem Betriebsgelände.
Fremdfirmen die einmal im Jahr Wartungsarbeiten tätigen und ebenso Fremdfirmen die täglich an unterschiedlichsten Orten sind.
Als Prozess haben wir folgenden Ablauf im Managementhandbuch definiert und was nicht selbstverständlich ist wird, sage ich mal salopp zum 90% eingehalten.
Nun zum Prozess selber:
Mitarbeiter, die Fremdfirmen beauftragen, werden bei uns Koordinatoren genannt.
Diese bekommen jährlich eine Schulung, die durch die SiFa aus der Stabsabteilung durchgeführt wird.
In dieser Schulung wird den Koordinatoren mitgeteilt, dass Fremdfirmen zu unterweisen sind.
Unterweisungsmaterial und Checklisten sind vorhanden. Unterweisung Fremdfirmen Formular (Checkliste). Nachweis per Unterschrift. Erlaubnisscheine enge Räume, Heißarbeiten, etc.
Unser Koordinator aus der IT bemängelt aber, dass es für Ihn unmöglich sei die IT-Spezifische Fremdfirma (Kabelnverlegen, Leiter Benutzung, etc.) zu unterweisen.
Begründung:
1. bin nicht ausgebildet fachspezifisch dem Elektriker (Fremdfirma) einzuweisen UVV etc.
2. die Fremdfirma ist an unterschiedlichsten Gebäuden und Orten. Woher weiß ich wo welche Gefährdungen (gegenseitige Gefährdungen vorhanden sind)?
3. Die Unterweisung dieser Firmen obliegt der EH&S Abteilung (Arbeitssicherheitsabteilung, also SiFa), den sie haben die fachspezifische know-how
Tja (_)?
Ich würde ihm gerne wie folgt antworten:
Gemäss §8 ArbSchG, §§ 5, 6 DGUV V1 und §3 BauStellV ist der Unternehmer dazu verpflichtet gegenseitige Gefährdungen (Fremdfirma - Belegschaft) innerhalb der Tätigkeiten zu beurteilen und geeignete Maßnahme einzuleiten...
zu 1. es handelt sich nicht hier um eine UVV Unterweisung. Die Unterlagen, Unterweisung Fremdfirmen kann hier verwendet werden.
zu 2. Wenn in unterschiedlichen Gebäude und Orte, dann Rücksprache mit der jeweiligen Abteilung auf gemeinsame Unterweisung. Oder Alternative: Unterweisung FremdfirmenMeister, der dann seine Leute unterweist (allerdings fehlt hier der örtliche Bezug, also - vor Ort)
zu 3. die Unterweisung obliegt dem Unternehmer bzw. deren Mitarbeiter mit den Übertragungen der Unternehmerpflichten. SiFas unterstützen.
Wie ist euere Meinung dazu?
Grüße
Eranio