Brandschutzhelfer und/oder Evakuierungshelfer?

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  • Hi,


    in der ASR 2.2, vds Schadenverhütung wird von einem Brandschutzhelfer gesprochen. Ist ein Brandschutzhelfer auch gleichzeitig ein Evakuierungshelfer?


    Bei uns werden jährlich Brandschutzschulungen durchgeführt. Sind diese Mitarbeiter Brandschutzhelfer? und/oder Evakuierungshelfer?


    Ich konnte noch nicht genau herausfinden wo es hier einen unterschied gibt, wenn überhaupt. ?(


    Kann mir hier einer weiterhelfen?


    Falls die Informationen zu dünn sind, bitte einfach nochmal nachhaken.


    Danke.


    Gruß
    Eranio

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  • Hallo Eranio,


    da immer eine genügende Anzahl von Brandschutz- und Evakurierungshelfern anwesend sein sollte, haben wir einfach alle Interessierten zu Brandschutzhelfern ausbilden lassen. In der Regel werden sie nur für die Räumung zuständig sein, denn entweder bekommen ein paar von ihnen mit Feuerlöschern einen Entstehungsbrand in den Griff, dann ist alles prima oder sie schaffen es nicht, dann sind sowieso wieder alle Räumungshelfer.


    Zusätzlich zu der Ausbildung zum Brandschutzhelfer, unterweisen wir alle dann nochmals hier in den jeweils zugeteilten Räumungsbereichen. Beispiel findest Du hier


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    Ist ein Brandschutzhelfer auch gleichzeitig ein Evakuierungshelfer?

    kann, muss aber nicht so sein. Wie und was, hängt im wesentlichen
    von der betrieblichen Brandschutzorganisation ab.

    Bei uns werden jährlich Brandschutzschulungen durchgeführt. Sind diese Mitarbeiter Brandschutzhelfer? und/oder Evakuierungshelfer?

    Wohl eher nicht, hier muss man unterscheiden zwischen alle
    Mitarbeiter (jährlich/ bei Berufsanfang/Wechsel) und
    Mitarbeitern mit einer Funktion. Was ein Brandschutzhelfer
    macht und wie er ausgebildet werden soll, siehe hier:


    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5182.pdf


    Siehe dazu auch die Forensuche, haben dieses Thema schon
    öfters besprochen.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,


    wichtig ist auch teilweise eine klare Trennung von Brandschutz und Evakuierungshelfern, weshalb es mitunter sinnvoll erscheint eine doppelte Unterweisung zu vermeiden.


    Beispiel Krankenhaus: Du hast einen Entstehungsbrand in einem Zimmer, 10 Gehbehinderte Personen, 2 Evakuierungshelfer und einen Brandschutzhelfer. Hier sollte keine Diskussion aufkommen wer löscht und wer evakuiert. Eine klare Rollenverteilung kann also mitunter Leben retten. Und gleichzeitig Evakuieren und Löschen kann keiner ;)


    Gruß Karl

    " Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken ist das seltenste Geschenk der Natur." Friedrich der Große

  • Hallo,


    ja, es muss aber auch immer die Mitarbeiterstärke
    hergeben....


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Moin,


    Simon nimmt es mir aus dem Mund. Ich kann so eine klare Trennung machen, wenn ich sicherstellen kann, dass ich unter Berücksichtigung von Teilzeit, Urlaub, Krankheit, Dienstreise etc. immer genug Helfer vor Ort habe. Das ist schon eine Menge an Helfern, die ich da vorhalten muss. In unserem Hauptgebäude (5 Stockwerke) haben wir ca. 120 Personen + Publikumsverkehr. Ich habe 22 Brandschutzhelfer, die alle auch als Räumungshelfer unterwiesen sind. Das hört sich erst einmal nach einer guten Quote an, aber ich gehe davon aus, dass in der Regel niemals alle 22 gleichzeitig anwesend sind.


    Wir arbeiten nach der Maßgabe: Die Brandschutzhelfer, die am nähesten an dem Entstehungsbrand dran sind, "halten drauf". Alle anderen räumen. Es gibt keine allgemeingültige Lösung. Um bei Deinem Krankenhausbeispiel zu bleiben: Brennt ein Mülleimer, kann es ausreichen, dass ein Brandschutzhelfer abdrückt und dem Feuer den Gar ausmacht. Steht da ein Wäscheberg in Flammen, sollten vielleicht lieber alle drei (sofern alle "bewaffnet") abdrücken. Ewig hält ein Feuerlöscher sowieso nicht. Nach ein paar Sekunden sehe ich ja, ob der Löschversuch von Erfolg gekrönt war oder nicht, dann heißt es eben für alle - räumen.


    Das gleiche Problem habe ich ja bei der Räumung. Wenn ich auf einem Stockwerk vier Brandschutzhelfer habe, aber an diesem Tag wegen einer Teamschulung das halbe Stockwerk leersteht, macht es keinen Sinn, dass dann alle vier die Räume kontrollieren. In diesem Fall sollen sie sich absprechen und Teile ihrer Kräfte für andere Bereiche zur Verfügung stellen. Das kann man nicht in einen Plan eintüten, das müssen die handelnden Personen unter sich abstimmen. Deswegen übt man ja regelmäßig. Wir werden ab sofort pro Jahr mindestens eine Übung abhalten, auch wenn wir kein hochgefährdeter Bereich sind. So etwas muss sich einspielen, und wie jemand dann im Ereignisfall reagiert, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das kann niemand vorhersagen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich kann so eine klare Trennung machen, wenn ich sicherstellen kann, dass ich unter Berücksichtigung von Teilzeit, Urlaub, Krankheit, Dienstreise etc. immer genug Helfer vor Ort habe.

    Moin, schon klar dass das schwierig ist, aber das muss ich so oder so sicher stellen oder? Wenn es auf Grund der MA-Stärke nicht anders geht, kann das eine Lösung sein, aber grundsätzlich kann ein löschender MA keine Person evakuieren und ein evakuierender MA nicht Löschen. Bei Möglichkeit würde ich es also trennen.



    So etwas muss sich einspielen, und wie jemand dann im Ereignisfall reagiert, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das kann niemand vorhersagen.

    Da hast du wohl recht...



    Gruß Karl

    " Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken ist das seltenste Geschenk der Natur." Friedrich der Große

  • Hallo,


    ja, es muss aber auch immer die Mitarbeiterstärke
    hergeben....

    ........und nicht nur das. Letztlich werden Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und auch Ersthelfer benötigt. Klasse, wenn das dann immer in einer Person zu finden ist (und davon dann bitte viele), doch meist, die Leute machen es ja freiwillig, ist die Interessenlage unterschiedlich. Der Ersthelfer mag dann nicht unbedingt einen Feuerlöscher nehmen. Oder wie auch immer. Dabei reden wir nicht über Kosten. Ausbildungszeit (=Arbeitszeit) und Ausbildungskosten werden ja getragen.


    Wir haben sehr viele Ersthelfer (klar, kann man immer gebrauchen, auch privat) und weniger Brandschutzhelfer und noch weniger Evakuierungshelfer.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Wir haben sehr viele Ersthelfer (klar, kann man immer gebrauchen, auch privat) und weniger Brandschutzhelfer und noch weniger Evakuierungshelfer.

    Und wie sieht es mit den Sicherheitsbeauftragen aus? Dies ist ja häufig auch nicht immer ein super posten.


    Persönlich würde ich auch bevorzugen, all diese Personen in einer zu verbinden.

    :bremse:

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  • Hallo,

    Moin, schon klar dass das schwierig ist, aber das muss ich so oder so sicher stellen oder? Wenn es auf Grund der MA-Stärke nicht anders geht, kann das eine Lösung sein, aber grundsätzlich kann ein löschender MA keine Person evakuieren und ein evakuierender MA nicht Löschen. Bei Möglichkeit würde ich es also trennen.

    Sicherlich, bleiben wir aber beim Krankenhaus oder schauen wir
    uns ein Altenheim an, was für Mitarbeiterstärken haben wir da?
    Ich kenne Krankenhäuser (mit Ausnahme Notaufnahme) und Altenheime,
    da ist gerade in den Nachtstunden die Mitarbeiterstärke bei 1 max.
    2. Trennung eigentlich nicht möglich.


    ........und nicht nur das. Letztlich werden Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und auch Ersthelfer benötigt. Klasse, wenn das dann immer in einer Person zu finden ist (und davon dann bitte viele), doch meist, die Leute machen es ja freiwillig, ist die Interessenlage unterschiedlich. Der Ersthelfer mag dann nicht unbedingt einen Feuerlöscher nehmen. Oder wie auch immer. Dabei reden wir nicht über Kosten. Ausbildungszeit (=Arbeitszeit) und Ausbildungskosten werden ja getragen.
    Wir haben sehr viele Ersthelfer (klar, kann man immer gebrauchen, auch privat) und weniger Brandschutzhelfer und noch weniger Evakuierungshelfer.

    Zustimmung, wobei ich den BS-Helfer nicht nur auf einen Erstangriff
    reduzieren würde. Hier kann das Aufgabengebiet deutlich umfassender
    sein.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Und wie sieht es mit den Sicherheitsbeauftragen aus? Dies ist ja häufig auch nicht immer ein super posten.

    .......... die gibt es Abteilungsweise auch, leider nicht so zahlreich.


    Im öD ist das Problem immer: freiwillige Arbeit ohne Extra-Bonbon, geht nicht.
    Da höre ich ständig: Muss ich das machen? Was kriege ich dafür? Steht nicht in meinem Vertrag? ...
    (Ich kann's schon nicht mehr hören.)

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Zustimmung, wobei ich den BS-Helfer nicht nur auf einen Erstangriffreduzieren würde. Hier kann das Aufgabengebiet deutlich umfassender
    sein.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Ok. Würde ich aber nicht pauschalieren. Die Wenigsten sind irgendwie handwerklich oder Feuerwehrmässig "gut drauf".
    Wir haben Verwaltungsmenschen. Die können oben und unten an einem Löscher erkennen und dann hört es schon auf.
    Letztlich sollen diese Laien auch keine Supermänner/-frauen sein. Dafür gibt es die Profis.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    Die Wenigsten sind irgendwie handwerklich oder Feuerwehrmässig "gut drauf".

    Das war damit auch nicht gemeint. Ein Brandschutzhelfer kann eine wertvolle
    Unterstützung bei Unterweisungen, Begehungen und vieles mehr sein. Ich sehe
    beim Brandschutzhelfer ein breites -mögliches- Aufgabengebiet, je nach Betrieb
    und BS-Organisation.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Im öD ist das Problem immer: freiwillige Arbeit ohne Extra-Bonbon, geht nicht.
    Da höre ich ständig: Muss ich das machen? Was kriege ich dafür? Steht nicht in meinem Vertrag? ...
    (Ich kann's schon nicht mehr hören.)

    Das ist glaube ich überall so...
    Alles nehmen ja, geben dann doch eher nicht
    Wobei der zusätzliche Zeitaufwand in den meisten Fällen gering ist und während der Arbeitszeit erledigt wird bzw. zusätzliche Arbeitszeit ist

    :bremse:

  • Sicherlich, bleiben wir aber beim Krankenhaus oder schauen wir
    uns ein Altenheim an, was für Mitarbeiterstärken haben wir da?
    Ich kenne Krankenhäuser (mit Ausnahme Notaufnahme) und Altenheime,
    da ist gerade in den Nachtstunden die Mitarbeiterstärke bei 1 max.
    2. Trennung eigentlich nicht möglich.

    Moin, da gebe ich Dir recht, aber dann müssen wir eben auch in der Gefährdungsanalyse ehrlich sein.


    Wenn eine Nachtschwester alleine im KH ist und ein Brand ausbricht und in dem Bereich der recht zügig verrauchen wird ca. 30 Menschen sind die nicht mobil sind, dann wird Sie die Menschen nicht innerhalb einer kurzen Zeit (Rauchausbreitung im gesamten Bereich) evakuieren können. Also muss ich dann auch reinschreiben und sagen, dass hier zu wenig Personal für eine Evakuierung in kurzer Zeit vorhanden ist. Dann kann man ja auch wieder mit anderen Mitteln arbeiten (Rauschschutztüren, kleinere Brandabschnitte, Sprinkleranlagen, usw.). Evtl. sinkt dadurch die Zahl der benötigten Evakuierungshelfer in dem Abschnitt drastisch.


    Gruß

    " Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken ist das seltenste Geschenk der Natur." Friedrich der Große

  • Hallo,
    bei uns werden alle ausgebildetet Brandschutzhelfer natürlich auch als Räumungshelfer (ist eine Aufgabe des BSH) eingesetzt.
    Evakuierungshelfer gibt es eigentlich nicht wirklich, weil eine Evakuierung i.d.R. eine länger geplante Maßnahme ist.


    Bei einem Brand ist ein schnelles In-Sicherheit-Bringen verlangt und dies wird begrifflich als Räumung bezeichnet.
    Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die beiden Begriffe oftmals vermischt.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,

    Hallo,
    bei uns werden alle ausgebildetet Brandschutzhelfer natürlich auch als Räumungshelfer (ist eine Aufgabe des BSH) eingesetzt.
    Evakuierungshelfer gibt es eigentlich nicht wirklich, weil eine Evakuierung i.d.R. eine länger geplante Maßnahme ist.


    Bei einem Brand ist ein schnelles In-Sicherheit-Bringen verlangt und dies wird begrifflich als Räumung bezeichnet.
    Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die beiden Begriffe oftmals vermischt.

    Zustimmung, hat sich irgendwie so eingebürgert.....auch bei mir :huh:


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,


    aber dann müssen wir eben auch in der Gefährdungsanalyse ehrlich sein.

    und genau da fangen meist die Probleme an...


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Team,


    vielen Dank für die unterschiedlichen Betrachtungsweisen. Bin um einiges weiter.
    Mein Verständnis jetzt ist,


    dass es einen Brandschutz- und Räumungshelfer gibt. Diese, je nach Gefährdungsbeurteilung ASR 2.2 - siehe unten, wird geschult und bestellt. Jährlich ?


    Es gibt keinen Evakuierungshelfer, da keine Evakuierung stattfinden wird (betrieblich).


    Die allgemeinen Brandschutzschulungen finden für Mitarbeiter allgemein statt und, so höre ich es immer bei uns, sollten jährlich 10% geschult werden, damit in 10 Jahren jeder mal was vom Brandschutz gehört hat, bei einer Belegschaft von 1000 Beschäftigten.



    6.2 Brandschutzhelfer
    (1)
    Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
    (2)
    Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
    (3)
    Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
    (4)
    Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions-und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
    (5)
    Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung.



    Gruß
    Eranio

  • Hallo,

    dass es einen Brandschutz- und Räumungshelfer gibt. Diese, je nach Gefährdungsbeurteilung ASR 2.2 - siehe unten, wird geschult und bestellt. Jährlich ?

    Eine Auffrischung soll alle 3 bis 5 Jahre stattfinden, nicht jährlich.
    Bei Änderungen kann auch früher eine Auffrischung erforderlich
    sein. Siehe hier: (Seite 12)


    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5182.pdf


    Die allgemeinen Brandschutzschulungen finden für Mitarbeiter allgemein statt und, so höre ich es immer bei uns, sollten jährlich 10% geschult werden, damit in 10 Jahren jeder mal was vom Brandschutz gehört hat, bei einer Belegschaft von 1000 Beschäftigten.

    Nein, siehe nochmals den Thread.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010