Terminus fehlt

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  • Moin,

    mir fehlt eine Bezeichnung. ?( Im Zuge eines Neubaus erstellt der SiGeKo doch auch eine Art "Verzeichnis der Tätigkeiten, die später durchzuführen sind". Ich nenne es jetzt einfach mal so. Beispiel: Das Gebäude erhält ein Flachdach und im Vorfeld wird bereits festgelegt, dass das Dach begangen werden muss zur Kontrolle der Abflüsse, des Bltzschutzes, der wartung der Photovoltaikanlage usw. usw. und ggfs. auch bereits die Intensität/Intervall festgelegt wird.

    Mir fällt aber leider die Bezeichnung nicht mehr ein. Ich bin mir sicher, dass jemand von Euch das aus der Hüfte schießen kann.

    Danke
    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin,

    möglicherweise meinst Du den Sige-plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) der die Schutzmaßnamen auf der Baustelle regeln soll, wenn mehrere Gewerke parallel arbeiten

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Nö,

    ich kann leider nur den Hinweis geben, dass es wohl ein Dokument ist, dass sich nicht direkt auf die Bauphase bezieht, sondern auf die Tätigkeiten, die später im realen Betrieb vorgenommen werden, so dass dies in die Planung mit einfließen kann. Wenn z.B. einen Intensivbegrünung des Flachdachs erfolgt, habe ich ganz andere Wartungsintervalle als bei einer Extensivbegrünung, dementsprechend auch ander Schutzmaßnahmen.

    Wenn die Abflüsse und die Blitzfangstangen, die gewartet werden müssen, nicht im Absturzbereich liegen und sonst keine Arbeiten im Absturzbereich vorgenommen werden müssen, benötige ich keine 1m hohe Attika, sondern kann mit Absperrungen (Pfosten und Ketten) arbeiten. Ist letztendlich auch planungs- und kostenrelevant.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • SiGe Plan:


    Die Unterlage kann zusätzlich weitere Angaben enthalten, um zum Beispiel eine erhöhte Planungssicherheit zu erreichen, dem Bauherrn weitere Hinweise zu den späteren Arbeiten zu geben und den Unternehmern, die mit den späteren Arbeiten beauftragt werden, die Durchführung dieser Arbeiten zu erleichtern.
    Weitere Angaben können zum Beispiel sein:

    • Häufigkeit der wiederkehrenden Arbeiten
    • Aufbewahrungsort von sicherheitstechnischen Einrichtungen
    • Anschlagpunkte für das Einhängen des Sicherheitsgeschirrs

    Gruß
    Wolfgang

  • BaustellV §3 Abs. 2 Satz 3

    (2) Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator
    ...
    3. eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zur Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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