Bestellung zur Sifa

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  • Hallo,
    vielleicht kann mir einer von Euch weiterhelfen!
    Ab wann kann ich mich zur Sifa bestellen lassen.
    Ich habe gerade PII abgeschlossen.
    Dort sagten einige Kollegen, dass man sich nach der LEK 1 bestellen lassen kann!
    Steht das irgendwo???

    Viele Grüße

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  • Hi Elmi30,

    ...das steht nirgendo so wirklich...aber das ASiG läßt hier im § 18 die Bestellung auch vor Abschluß der Ausbildung zu. Eine solche Bestellung muß lediglich von der zuständigen Behörde genehmigt werden - dies muß sie allerdings immer, wenn die ausreichende Fachkunde nocht nicht nachgewiesen vorliegt.
    Am besten setzt Du Dich da mal mit eurem TAB zusammen, führst ein nettes kleines Gespräch beim Kaffee und klärst die Angelegenheit. Mal nebenbei, Du sagst, Du möchtest Dich bestellen lassen, was sagt denn Dein Chef dazu?!?

    Schönen Tag und Schöne Grüße
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Michael!

    Mein Chef will das natürlich auch, weil wir zur Zeit noch eine externe Sifa haben. Da kann man ja wieder Geld sparen!!!

    Viele Grüße
    Sandra

    • Offizieller Beitrag

    hallo elmi30

    mit einer antragstellung bei der zuständigen behörde (also Gewerbeaufsicht ), die eine entsprechende begründung enthält, den bezug zur laufenden SIFA-ausbildung herstellt und bis zum erfolgreichen ausbildungsabschluss eine regelmäßige betreuung durch eine fertig, ausgebildete sicherheitsfachkraft nachweist, ist es nicht nur einmal gelungen, vorzeitig im betrieb als SIFA tätig zu werden. Wenn die BG da mitmacht, dürfte das im allgemeinen kein problem sein.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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  • Hallo Elmi,

    ich bin ebenfalls noch in der Ausbildung zur SIFA - habe die P3.1 abgeschlossen und habe bereits eine Ausnahmegenehmigung durch die Stafa (staatliches Amt für Arbeitsschutz - früher Gewerbeaufsicht) für die vorzeitige Ausübung als FASI in meinem jetzigen Betrieb erhalten.

    Aber von Anfang an:

    mit Abschluß der P3.2 (genau genommen innerhalb der P3.2) hast Du die Befähigung, als interne SIFA tätig zu werden. Vorraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit ist die Erteilung der Ausnahmegenehmigung durch die Stafa, welche für Euren Betrieb zuständig ist! Du kannst bereits jetzt schon den Antrag an Deine zuständige Stafa richten - ich habe dazu (was auch beim einem vorher stattgefundenen Telefonat mit einem Mitarbeiter der Stafa "gewünscht" wurde) folgende Dinge zusammengestellt:
    - ein förmliches Anschreiben
    - einen kurzen Lebenslauf (die Stafa will wissen wer Du bist)
    - einen Tätigkeitsbericht über Deine jetzige Arbeit (... was Du bisher gemacht hast)
    - und Kopien der Durchbuchungsbestätigungen Deiner BG (hast Du ja bestimmt)

    Bitte nicht vergessen den Unternehmer bzw. dessen Vertreter UND den Betriebsrat unterschreiben zu lassen - und ab geht die Post.

    14 Tage später lag die Ausnahmegenehmigung dann vor, welche jedoch für die Dauer der Ausbildungszeit begrenzt ist - nach der Ausbildung brauchst Du ja keine Ausnahemgehemigung mehr ;)

    Den genauen Text mit der Begründung der Stafa kann ich Dir noch gerne zusenden, wenn Du es willst - ist aber eigentlich "unwichtig"

    Die Stafa informiert dann schriftlich Deine BG, welche gar nichts dagegen einzuwenden hat!

    Also viel Erfolg dabei und wie gesagt, wenn noch Fragen sind kannst Du gerne mailen.

    Gruß

    Justin :D :P