Hallo Elmi,
ich bin ebenfalls noch in der Ausbildung zur SIFA - habe die P3.1 abgeschlossen und habe bereits eine Ausnahmegenehmigung durch die Stafa (staatliches Amt für Arbeitsschutz - früher Gewerbeaufsicht) für die vorzeitige Ausübung als FASI in meinem jetzigen Betrieb erhalten.
Aber von Anfang an:
mit Abschluß der P3.2 (genau genommen innerhalb der P3.2) hast Du die Befähigung, als interne SIFA tätig zu werden. Vorraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit ist die Erteilung der Ausnahmegenehmigung durch die Stafa, welche für Euren Betrieb zuständig ist! Du kannst bereits jetzt schon den Antrag an Deine zuständige Stafa richten - ich habe dazu (was auch beim einem vorher stattgefundenen Telefonat mit einem Mitarbeiter der Stafa "gewünscht" wurde) folgende Dinge zusammengestellt:
- ein förmliches Anschreiben
- einen kurzen Lebenslauf (die Stafa will wissen wer Du bist)
- einen Tätigkeitsbericht über Deine jetzige Arbeit (... was Du bisher gemacht hast)
- und Kopien der Durchbuchungsbestätigungen Deiner BG (hast Du ja bestimmt)
Bitte nicht vergessen den Unternehmer bzw. dessen Vertreter UND den Betriebsrat unterschreiben zu lassen - und ab geht die Post.
14 Tage später lag die Ausnahmegenehmigung dann vor, welche jedoch für die Dauer der Ausbildungszeit begrenzt ist - nach der Ausbildung brauchst Du ja keine Ausnahemgehemigung mehr
Den genauen Text mit der Begründung der Stafa kann ich Dir noch gerne zusenden, wenn Du es willst - ist aber eigentlich "unwichtig"
Die Stafa informiert dann schriftlich Deine BG, welche gar nichts dagegen einzuwenden hat!
Also viel Erfolg dabei und wie gesagt, wenn noch Fragen sind kannst Du gerne mailen.
Gruß
Justin