Hallo Lothar,
hier die gewünschte BV.
Sehhilfen am Arbeitsplatz
- gemäß Bildschirmarbeitsverordnung -
In speziellen Fällen sind aus arbeitsmedizinischer Sicht besondere Sehhilfen am Arbeitsplatz erforderlich. In diesen speziellen Fällen sind folgende Bedingungen als Voraussetzungen unabdingbar:
Erstuntersuchung durch das Werkarztzentrum nach G 37. Der Werkarzt muss die Notwendigkeit dieser speziellen Sehhilfe gemäß Formular (Anlage 1) bestätigen.
Bei Bestätigung des Werkarztes ist das Formular an die Personalabteilung weiterzuleiten, zwecks Auslösung einer Bestellung für den Einkauf.
Die spezielle Sehhilfe kann nur bei dem von HAVER& BOECKER festgelegten Optiker bezogen werden. Kosten für die spezielle Sehhilfe können gemäß konkreter Rechnungslegung im Normalfall bis maximal 200 EUR betragen.
Anlage 1:
Antrag auf Unterstützung für eine Arbeitsplatzbrille
Name, Vorname: geboren am :
beschäftigt als : seit :
Bestätigung durch das Werkarztzentrum:
Wir bestätigen, dass die Arbeitsplatzbrille erforderlich ist.
Das Gutachten ist dieser Bestätigung beigefügt.
Sonstige Bemerkungen:
Datum Unterschrift
Grüße Axel