Sifa nicht mehr der Geschäftsleitung unterstellt

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  • Hallo zusammen,

    eine Sifa festangestellt in einen Unternehmen ist als Stabsstelle direkt der Geschäftsleitung unterstellt.
    Jetzt soll die Struktur im Unternehmen geändert werden und die Sifa in die Abteilung Umwelt und Qualität unter einen Abteilungsleiter gesetzt werden.

    Was das ASIG sagt braucht Ihr nicht schreiben das ist bekannt.

    Wie soll sich die Sifa nun Verhalten, was für Möglichkeiten gibt es?
    Was sagt Ihr dazu?


    Viele Grüße aus Mittelfranken

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Hallo Zusammen,

    wir haben das bei uns im Unternehmen so geregelt, dass in der Bestellung zur Sicherheitsfachkraft drin steht, dass sie weisungsfrei ist und direkt der Geschäftleitung unterstellt ist.
    Für die disziplinarischen Angelegenheiten (wie Urlaub, Leistungsbewertung und ähnliches ) ist die Sifa einem Abteilungsleiter (bei mir ist es die Leitung Personalwesen) zugeordnet.

    liebe Grüsse Safetyqueen

  • Hallo
    Ausser reden nicht viel.

    Mein Vorgänger und ich sind schon immer einem Abteilungsleiter angegliedert.
    Der Nachweis einer Regelkommunikation mit der Geschäftsführung war für die Aufsichtsbehörden ausreichend.

    Welche Probleme sich daraus für die Arbeit einer SIFA ergeben, ist ein anderes Thema.

    Grüße
    Claus

  • Hallo,

    schon mal Danke für Eure Antworten.

    Meine persönliche Meinung ist das die Fa. gegen geltendes Recht verstößt und das das die Aufsichtsbehörden so hinnehmen verstehe ich nicht.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Hallo zusammen,

    es gibt ein Urteil vom BAG dort hat eine Sifa im öffentlichen Dienst geklagt, die durch Strukturierungsmaßnahmen nicht mehr direkt dem Oberbürgermeister zugeordnet werden sollte sondern einem Beigeordneteten. Dies ist Analog in der Privatwirtschaft anzuwenden.

    (BAG, Urteil vom 15.12.2009, Az. 9 AZR 769/08).

  • Ich würde behaupten (ohne es sicher zu wissen) dass die Sifa dann die Beratung nur noch für die betroffene Abteilung durchführen muss.
    Daraus würde sich ableiten dass jede andere Abteilung eine eigene Sifa braucht die dem jeweiligen Abteilungsleiter berät.

    Tatsächlich kenne ich so einen fall da berät die Sifa nicht die Geschäftsführung sondern einen Bereichsleiter. Die Sifa kann dann nur seinen Bereich beraten...
    wäre mal interessant wie das rechlitch abgesichert ist.

  • Ist doch übliche Praxis :S . UK und BZ haben dem bei uns nicht widersprochen. Gab nur den Hinweis auf die schrifliche Pflichtenübertragung und die Kontrollpflicht.

    Landrat
    Beauftragter für Arbeitssicherheit (Amtseiter 99)
    Koordinator für Arbeitssicherheit (Abteilungsleiter 99-1)
    Sicherheitsingenieur (Beschäftigter in Abteilung 99-1)

    Gruß Roland

    Einmal editiert, zuletzt von RKKV (28. November 2018 um 12:25)

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  • Ist doch übliche Praxis . UK und BZ haben dem bei uns nicht wiedersprochen. Gab nur den Hinweis auf die schrifliche Pflichtenübertragung und die Kontrollpflicht.

    Das dachte ich jetzt echt nicht das es so üblich ist.....

    Da bin ich froh das mich das nicht betrifft und ich meinen Platz direkt unter der GL habe.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo Zusammen,

    bei mir ist es so geregelt das ich im Organigramm in einer Stabstelle neben der Geschäftsführung geführt werde.

    Da die Geschäftsführung nicht bei uns im Hause angesiedelt ist bin ich dem Operationsmanager (Werksleiter) unterstellt und berichte ihm für die gesamten Abteilungen.

    Die BG und Gewerbeaufsicht haben keine Einwände gehabt.
    Da ich in einen amerikanischen Unternehmen arbeite habe ich keine Weisungsbefugnis aber es wird gemacht was ich sage.:-)

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Hallo,

    Stabsstelle neben dem Geschäftsführer, wie es eigentlich sein sollte.

    Ich habe eine Stellung in einem amerikanisch geführten Unternehmen. Da wird immer von einer Firmen DNA geredet und Safety ist der erste Punkt, also heilig.
    Selbst wenn das Budget irgendwo verbraucht ist, Ausgaben für Safety gehen immer irgendwie (noch).

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Das ist ein beliebtes Spiel um sich dem oft lästigen Arbeitsschutz zu entziehen. Die rechtliche Frage ist ja mittlerweile eindeutig geklärt. Im Ergebnis kann man dann als SIFA seinen Job nicht mehr zu 100% ausüben und man hat außerdem ein Anerkennungsproblem in der betrieblichen Hackordnung. Ich würde mir zuerst Mitstreiter z.B. Betriebsrat suchen und für den worst case bleibt dann nur die Klage oder den Arbeitgeber wechseln.

    http://vdsi.de/files/1499/602…rnehmen_NEU.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von General (28. November 2018 um 15:17)

  • Ich würde mir zuerst Mitstreiter z.B. Betriebsrat suchen und für den worst case bleibt dann nur die Klage oder den Arbeitgeber wechseln.

    Naja soweit würde ich deshalb nicht gehen...

    Bei uns ist die SiFa auch in der Bestellung Weißungsfrei, im Organigramm direkt an der GF...ABER für organisatorische (Urlaub usw.....) Dinge einem Abteilungsleiter unterstellt.

    Bisher gab es noch nie Probleme damit. Weder intern noch extern (BG, Gewerbe, Zertifizierung..)..

  • Moin,
    wenn ihr einen Betriebsrat/Personalrat habt, würde ich mich an den wenden. Soweit ich weiß, ist eine derartige Änderung mitbestimmungspflichtig.
    Wenn man den Personen dann die rechtliche Lage erklärt, sollten die stutzig werden.

    Grüße aus Hamburg
    Thomas

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  • wenn ihr einen Betriebsrat/Personalrat habt, würde ich mich an den wenden. Soweit ich weiß, ist eine derartige Änderung mitbestimmungspflichtig.
    Wenn man den Personen dann die rechtliche Lage erklärt, sollten die stutzig werden.

    Soweit ich weiß ist in der Fa. kein BR......

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo zusammen,
    ich weiss jetzt nicht was die für Probleme haben? Ich bin auch für Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme zuständig und habe daher sozusagen zwei direkte "Chefs". Einmal den Betriebsleiter in meiner Funktion als Stabstelle Fachkraft für Arbeitssicherheit und einmal die Leiterin der Technikabteilung als Beauftragter für Störfall- Qualitäts-, Arbeitssicherheits- und Umweltmanagementsystem.

    Sehe darin keine Probleme.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)