Bitte um Übersetzung der ASR A2.1

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  • Moin,

    in der ASR A2.1 findet sich folgender Passus:

    Zitat von ASR A2.1

    5 Maßnahmen zum Schutz vor Absturz
    5.1 Sicherung an Absturzkanten
    (1) Umwehrungen müssen entsprechend der Nutzung so gestaltet sein, dass sie den zu erwartenden Belastungen standhalten und ein Hinüber- oder Hindurchfallen von Beschäftigten verhindern. Bewegliche Teile der Umwehrungen dürfen nur aus der Schutzstellung gebracht werden, wenn dieses betrieblich erforderlich ist und an-dere Schutzmaßnahmen getroffen sind. Sie müssen in der Schutzstellung gesichert werden können und dürfen sich nicht in Richtung des Absturzbereiches öffnen lassen.
    (2) Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m beträgt und durch die Tiefe der Brüstung ein gleichwertiger Schutz gegen Absturz gegeben ist.

    Kann mir einer den blau markierten Satz übersetzen? Ich habe ein Flachdach mit extensiver Dachbegrünung, das ca. 2 x im Jahr begangen werden muss (noch nicht, es ist ein Neubau, der sich in der Planungsphase befindet, also bestehen noch alle Möglichkeiten, einzugreifen und zu ändern). Ist es ausreichend, wenn die Attika in der Höhe >80cm und in der Tiefe >20cm ist? Ich verstehe den letzten Halbsatz einfach nicht. Entweder habe ich bei diesen Maßen einen Schutz gegen Absturz oder ich habe ihn nicht. Wo liegt mein Denkfehler? ?(

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin Frank,

    ich verstehe es so:

    Dein Dach hat eine kleine Aufkantung (Attika) von 20cm. Du bist quasi, gemessen an der Abstürzkante, 20cm tiefer. Dann reicht ein Geländer mit 80cm Höhe, das auf der Kante sitzt. So kommst du wieder auf 1m.

    :whistling:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin Frank,

    wenn die Mindesttiefe von 20 cm durch das Material (z.B. lediglich Überstand aus Blech) oder auf Grund der Form (rund, spitz, etc.) keinen ausreichenden/gleichwertigen Schutz bietet reichen die 20 cm nicht.

    Gruß
    Stephan

    Ein Beispiel (Form) siehe unten

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin Stephan,

    nochmal für Dummies. Wenn meine Attika >80cm hoch und >20cm tief (durchgehende nicht abgeschrägte, abgerundete Fläche) ist, dann ist es ausreichend? In Deinem Beispiel wäre es nicht ausreichend, wenn die Gesamttiefe zwar 35cm wäre, aber die obere durchgehende Flächer nur 16cm hätte; so korrekt verstanden?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frank,

    (ich antworte vor-ab schon mal für Stefan :) ) - ja - so ist das gemeint
    Die fehlenden 20 cm in der Höhe können unter den gegebenen Umständen durch diese Mindest-Tiefe der Umwehrung ausgeglichen werden.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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  • Wobei, wenn die Tiefe zu groß wird, könnte es auch wieder kritisch werden, denn dann könnte jemand auf die Idee kommen, dies wäre ein Laufweg neben der Dachbegrünung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • wenn die Mindesttiefe von 20 cm durch das Material (z.B. lediglich Überstand aus Blech) oder auf Grund der Form (rund, spitz, etc.) keinen ausreichenden/gleichwertigen Schutz bietet reichen die 20 cm nicht.

    (ich antworte vor-ab schon mal für Stefan ) - ja - so ist das gemeint

    Ist das eine geischerte Erkenntnis aus einer Kommentierung o.ä. oder die täglich gelebte Praxis und Lebenserfahrung? Sprich, habe ich ausser dieser "Ableitung" aus der ASR A2.1 einen Nachweis, dass dieser Halbsatz so zu verstehen ist?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Frank,

    das ist aus der Praxis. Wenn Du es noch anderweitig schriftlich bestätigt benötigst, wende Dich an den Fschbereich Bauwesen der DGUV.
    @peter Danke, genau so war und ist es gemeint

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Moin,

    ein blick in die Bauordnungen bestätigt die Erkenntnis.

    Hier wird auch aufgeführt, dass diese um 20cm verringert werden kann, wenn eine Tiefe von min. 20cm vorliegt.

    Gruß

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)