Arbeitssicherheit - Prüfung allgemein

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  • Im Rahmen einer Diskussion ist die Frage aufgetaucht, was denn alles zu Prüfen ist.

    Bei elektrischen Geräten und Anlagen sowie Leitern und Regale war man sich ja noch einig...

    Aber was gibt es da noch?

    ICH glaube zu wissen, das z.B. Hydraulische Schläuche regelmäßig zu wechseln sind. Gasanlagen, so denke ich, müssen auch laufend geprüft werden...


    Was gibt es da noch allen? Wo lauern die Fallstricke?

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  • Hallo omtdr43,

    ja, bei den Hydraulikschlauchleitungen hast Du recht...
    Gemäß DGUV Regel 113-015 (ehem. BGR 237) sind Schlauchleitungen, da sie einer natürlichen Alterung unterliegen, zu wechseln.

    <Zitatanfang>
    Die Verwendungsdauer einer Schlauchleitung ist dadurch begrenzt und der Betreiber muss dafür sorgen,
    dass Schlauchleitungen in angemessenen Abständen ausgetauscht werden.
    <Zitatende>

    Hier der Link zur Datei: Link

    Gruß,
    Christian

  • Hi...

    schau einmal in die Betriebssicherheitsverordnung. Grob gesagt: Mache eine Gefährdungsbeurteilung deiner Arbeitsmittel. Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung solte deine Frage beantworten, nämlich, was du alles prüfen kannst und musst.
    Da wir die Gefährdungsbeurteilung deiner Maschinen / Anlagen / Arbeitsmittel nicht kennen, könen wir diese Frage nicht umfassend beantworten.
    Beispiele:
    - alle Not-Halt Funktionen (Pilz-Taster, Lichtschranken, Reissleinen, Tot-Mann-Schalter etc.)
    - Schutzfunktionen mit Zuhaltung
    - druckhaltende Komponenten (Hydraulikschläuche, Sicherheitsventile, Durckgeräte)
    - Kategorie 3 PSA (vorsicht bei der neuen PSA - Verordnung) wie z.B. PSA gegen Absturz
    - Kräne, Lufkatzen, Anschlagmittel
    - Bestimmte Geräte in Ex-Bereichen
    - Fahrzeuge (Stapler, Hubwagen, Autos)
    Das sind die Sachen, die mir aus dem Stehgreif so einfallen

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Erst mal Danke für die Antworten. Da sind schon mal ein paar Sachen bei, die ich bisher nicht auf dem Schirm hatte.

    OK...Prüfen kann man alles. Und manches sollte man auch Prüfen (Egal, ob gefordert oder nicht...).

    Aber mir ging es jetzt konkret um Prüfungen, die "das Gesetz" fordert und die dann auch entsprechend Dokumentiert werden müssen.

    Beispiel Not-Halt: Das würde ICH jetzt unter Prüfungen nach VDE 0113 einordnen.

    Beispiel Sicherheitsventile: Die Würde ICH zu den "Druckanlagen" zählen.


    Wie gesagt ICH! Ob das aber richtig ist???

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