Elektrofachkraft ab welcher Spannung

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  • Hi,

    ab wann brauche ich an einen Stromarbeitsplatz eine Elektrofchakraft oder eine Elektrisch-Unterwiesende-Person?
    Bin ich auf den richtigen Weg, wenn ich sage alles unter 5mA ist ok für den Mitarbeiter?
    Da der Körper ja ca. 1000 Ohm hat, kann ich also bis zu 50V arbeiten durchführen lassen ohne irgendwelche elektrotechnischen Aus.-Weiterbildungen?

    Gruß Michael

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • Das ist keine Frage der Spannung. Eine EUP darf BGV A3/DGUV V3-Prüfungen durchführen. Ein Küchenmonteur darf als EUP auch Deinen E-Herd anschließen.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Das wäre ja schon wieder eine Weiterbildung. Was darf den der Küchenmoneur wenn er nicht als EUP zählt? Da muss es doch eine Grenze geben immerhin darf er ja auch sein Akku von der Bohrmaschine wechseln.

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Hallo Michael H

    Akku Wechseln darf jeder Handwerker. Das Akku-Ladegerät prüfen darf er aber nicht.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Anschließen eines E-Herdes.

    Bevor ich mich als EFK mit dem Thema wirklich befassen musste, dachte ich, dass es einfach ist einen Herd an zu klemmen.
    Ich kannte es vorher nur, dass eine korrekte 3-Phasen-5-Leiter-Installation vorliegt.
    Was man mit 5-Leitern (Kupferdrähten) so alles anfangen kann, ist nicht so einfach zu überschauen.
    Allein der Zauberspruch elektrotechnisch unterwiesene Person reicht dafür nicht!
    Der Küchenmonteur ist dafür auf keinen Fall qualifiziert!

    Ich streite nicht ab, dass es in aller Regel klappt. Allerdings habe ich schon viele Installationen gesehen, die nicht der Norm entsprachen. Wenn nur eine Platte mit zu hoher Spannung aussteigt, ist es ja nicht besonders schlimm. Jede Spannung auf dem Gehäuse, den Metallteilen ist Lebensgefährlich.

    Grüße
    Flügelschraube

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  • Moin Flügelschraube,

    da bin ich bei dir.

    Farbe auf Farbe legen, das mag ja noch gehen. Wird es jedoch so sein, das erst einmal gemessen werden muss, wo denn jetzt die Außenleiter liegen und der Neutralleiter, dann wird es schon schwerer. Und dann noch die Anschlussmöglichkeit (Klemmen und Leitung) beurteilen, auch nicht schlecht. Und eine Messung nach dem Anschluss?

    Mut zur Lücke kann dabei tödlich sein.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich wurde vor ~ 10Jahren mal zu einer Firma beordert die KFZ Bauteile aus China hier in Dt auspackten und dann auch getestet haben.
    12V DC, max. 20A je nach Arbeitsplatz

    Dort herrschte rege Panik nach einem "Stromunfall" bedingt durch Verkettung div Umstände und Versagen der Obrigkeit.

    Die BG machte es zur Auflage das eine EFK bzw VEFK bis auf weiteres die Überwachung der Testanlagen vorzunehmen hat und EUP´s ausgebildet werden müssen sowie Prüf u Messgeräte anzuschaffen sein usw...
    Den einen Tag als Aufsicht habe ich Blut u Wasser geschwitzt denn Sicherheit war ganz klein geschrieben und mein Ausländisch war auch nicht wirklich gut

    m.e. kann man keine klare grenze ziehen da wir net wissen was genau gemacht wird und die Anlage ausschaut

    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Hi,

    das Bild ist in der DGUV 203-002 (Seite11), dieses sagt mir doch was eine Gefahr bringt. Ich gehe davon aus das Bereich 2 noch als akzeptabel einzustufen ist.
    Der Rest ist nur noch ausrechnen. Ich will damit nicht sagen, dass die MA da jetzt immer anfassen sollen und unter Spannung arbeiten, aber ich denke diese arbeiten kann auch der ungelernte Schuster unter einer kleinen UNterweisung/Schulung durchführen. Wie die Anlage nachher aussieht ist in dem Fall nebensächlich, da noch andere Gefährdungen eine gewisse Rolle spielen.
    Z.b. kann ich einen Mechaniker kleine Lötarbeiten durchführen lassen, die er dann prüft in dem er eine Lampe an die Kabel anklemmt (Vorrichtung).


    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Hallo,

    wobei das nicht immer so einfach ist.

    Nur Schwarz und Weiß, da gibt es dann klare Grenzen, aber was ist dazwischen? Ist Grau eher dunkel oder hell? Wo ist heiß und wo ist warm?

    Gerade im Bereich der Elektrotechnik ist das nicht immer ganz einfach. Wenn du dir eine Produktionslinie vorstellst, dann gehen durch das Maschinenbett Kabelstränge aus vielen hundert Leitungen und jede Leitung hat wieder sehr viele Einzeladern. Da sind schon sehr viele Fehler möglich.

    Wobei natürlich jeder eine Leitung in das Maschinenbett legen kann, der dazu körperlich in der Lage ist, doch das dann mit Sinn und Verstand anklemmen? Das dann beurteilen? Dann noch zu prüfen?
    hmmmh, eher nicht.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo Michael,

    wenn Geräte o. Prüfeinrichtungen mit Schutzkleinspannung ( kleiner 50V Wechelspannung o. kleiner 120V Geichspannung bei Kindern jeweils die Hälfte) betrieben werden brauchst Du keine Elektrofachkraft.
    Bei einfachen Wartungsarbeiten wie sie in den Beitrag von RaBau beschrieben werden kann ein EUP eingesetzt werden.
    Bei Prüfungen nach BGV A3 kann man wenn man Geräte einsetzt die nur iO oder Fehler anzeigen kann auch ein EUP eingesetzt werden unter Fachaufsicht einer Elektrofachkraft.
    Einen EUP die Prüfungen allein durchführen zu lassen halte ich für nicht zulässig weil er viele Dinge die bei der Prüfung durchzuführen sind nicht interpretieren kann. Dazu fehlen ihm die Ausbildung, die Erfahrung und die zeitnahe Tätigkeit.

    Es gibt leider immer wieder Unternehmen die meinen aus Kostengründen die Elektrofachkraft nur auf der ersten Schicht zu besetzen und die anderen Schichten mit EUP,s als Wartungs- Instandsetzungstechniker zu besetzen. Die Elektrofachkraft ist nur in Bereitschaft. Die Unternehmen beachten dabei leider nicht das EUP,s ohne direkte Aufsicht an elektr. Geräten Anlagen nicht reparieren dürfen.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Hallo zusammen,

    ich glaube, dass die Frage von Michael. H eine Fake-Frage war; da kann ich mir übrigens auch witzigere vorstellen.

    Mit ein wenig googeln, nachdem man (er) den Teil aus der Sifa-Ausbildung zu elektrischen Gefährdungen reflektiert - gar nachgelesen! - hätte -
    die Eigeninitiative wäre voller Erkenntnisse gewesen.
    Kurz gesagt - Michael möge sich mal Gedanken zu seiner Arbeitssystematik machen und Anerkennung für die Foristen, die dem Frager Hilfestellung geleistet haben.

    mfg

    Uwe

  • Auch wenn es ein Fake war, würde ich noch gerne ergänzen:

    Heute sind 50 V die anerkannte Grenze für extrem geringe Gefahren.
    Dies gilt allerdings nur für bestimme äußere Parameter.
    Z.B. dürfen sich Kinder in Windeln nur auf 16 V E-Eisenbahnschienen setzen.
    Dies mehr als Spaß. Trotzdem gibt es auch andere Grenzwerte für z.B. medizinische Anwendungen.
    Natürlich darf kein Laie in elektrische Anlagen arbeiten, die großflächig elektrischen Hautkontakt herstellen, wie z.B. in Bädern.
    Wir kennen ja sogar Anlagen die unter die Haut gehen oder sogar implantiert werde.

    Batterieanlagen mit kleiner Spannung (z.B.12 V) aber sehr großer Energiereserve dürfen natürlich ebenfalls nicht von Laien bearbeitet werden. Ein Kurzschluss mit dem Ehering könnte hier zu sofortigen Amputation führen.

    Selbst Elektrofachkräfte oder wies mir besser gefällt Befähigte Personen, sind nicht für jede E-Aufgabe qualifiziert.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Moin,

    gerade im Bereich der E-Technik, wäre es m.E. nach besser, den ganzen Grau-Bereich abzuschaffen. Entweder gibt es Nicht-Fachleute und Fachleute mit Minimum einer entsprechenden Ausbildung und Praxis in dem Bereich. Keine unterwiesenen mehr, keine festgelegten Tätigkeiten.

    Wer will das denn?
    Wahrscheinlich nur die Leute, die Küchenmonteure bezahlen wollen und Facharbeit dem Kunden anbieten?

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hi zusammen,

    vielen Dank für eure Antworten und ja die Frage die ich gestellt habe, zielt darauf hinaus, die teure Ausbildung für die Fachleute zu sparen.

    Zu der Antwort zu Kiter, fehlen mir die Worte, als ob ich mir so ein Thema zu meiner persönlichen Belustigen aussuchen würde?
    Und wie ich meine "Arbeitssystematik" ausführe, bleibt ja zum Glück mir überlassen.
    Trotzdem VIELEN DANK für den Beitrag, der hat mir richtig dolle weiter geholfen. :thumbdown:

    Gruß Michael

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Moin Michael,

    sparen ist immer eine Eigenschaft, die nicht immer Sinn macht.

    Bitte nicht vergessen: Die unterwiesenen Personen können, bei immer gleichen Handgriffen, schon etwas anstellen was ok ist. Geht es bei den Tätigkeiten aber etwas von der Spur ab, dann fehlt eben das Wissen.

    Es ist nicht möglich den Wissensstand von 3,5 Jahren in zwei Wochen zu quetschen. Damit ist dann auch noch nicht Schluss. Es geht ja noch weiter.

    Letztlich ist das die Entscheidung (und Verantwortung) des Unternehmers. Der setzt die Kräfte ein.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi Waldmann,

    ich bin genau deiner Meinung und ich bin auch von der vorgehensweise nicht begeistert, trotzdem muss ich mich dem Thema annehmen.
    Ich hoffe, dass ich jetzt eine Lösung gefunden habe, die allen Beteiligten ausreicht.

    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880