Einweisungen Ffz

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  • Hallo zusammen,

    ich bin ausgebildeter Staplerfahrer und auch berechtigt, Ausbildungen für die Kollegen (inklusive Prüfung und Fleppen) durchzuführen. Es wurden neue Stapler beschafft, die ich nicht kenne. Nun soll ich die Kollegen auf diesen Flurförderzeugen einweisen. Aber das kann ich doch erst, wenn ich selbst das Gerät kenne, oder?! Bitte keine juristische Haarspalterei, sondern praktikable Lösungen :)
    Dank im Voraus!!!

    §328 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer
    eine nukleare Explosion verursacht..."

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  • Hallo Kronosom,

    jau, da hast Du recht. Als qualifizierter Ausbilder gehört es allerding zu Deinen Aufgaben, Dir dieses Wissen anzueignen.

    Also, Betriebsanleitung studieren, ausführliche Funktionstest durchführen, evtl. mit dem Lieferanten/Hersteller sprechen und dann - loslegen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,
    also ich kenne das so: Neue Stapler bestellt und zur Auslieferung kommt der Hersteller und weist alle Fahrer auf die neuen Geräte ein.

    Gruß
    Marc

    Grüße aus Oberschwaben
    Marc

  • Moin,

    die Thematik hatten wir schon oft:
    Wer kann/darf unterweisen? Jetzt vom fachlichen Umfeld aus gesehen, der, der eine Sache auch versteht und das Wissen hat. Wie sollst du etwas erklären, das du selber nicht kennst?
    Geht irgendwie nicht und hört sich nur nach Alibi-Unterweisung an.

    Mache dich selber fit (z.B. über den Lieferanten, den Servicetechniker) auf den neuen Typ und dann kannst du loslegen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Danke für die guten Hinweise!

    Leider sind weder Hersteller greifbar noch gibt es Unterlagen zu den Fahrzeugen... und der Lieferant sagte: " Na das ist doch alles logisch!"
    Ich habe nun überlegt, eine Einweisung auf diese Geräte nicht durchzuführen. Irgendwann wird es jemandem auffallen und vielleicht kommt dann etwas Schwung in die Sache.

    §328 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer
    eine nukleare Explosion verursacht..."

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  • Hallo,
    also ich kenne das so: Neue Stapler bestellt und zur Auslieferung kommt der Hersteller und weist alle Fahrer auf die neuen Geräte ein.

    Gruß
    Marc

    Genau so war es bei uns auch.
    Uns wurden vor kurzem neue E-Stapler zu gestellt. Der Hersteller war zwecks Einweisung der Staplerfahrer und Qualifikation der zukünftigen Einweiser vor Ort.

    Ich würde Kontakt mit dem Abteilungsleiter aufnehmen und mit ihm zusammen den Hersteller zur Einweisung verpflichten.

    VG
    Frank

    Industriemeister Fachrichtung Metall 2009

    Fachkraft für Arbeitssicherheit BGRCI / BGHW / BG Verkehr / BG N
    Arbeitsschutzmanagement Bauftragter DIN EN ISO 45001

    Arbeitsschutzmanagement Auditor

    Gutachter/Sachverständiger Fachbereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

  • Danke für die guten Hinweise!

    Leider sind weder Hersteller greifbar noch gibt es Unterlagen zu den Fahrzeugen... und der Lieferant sagte: " Na das ist doch alles logisch!"
    Ich habe nun überlegt, eine Einweisung auf diese Geräte nicht durchzuführen. Irgendwann wird es jemandem auffallen und vielleicht kommt dann etwas Schwung in die Sache.

    Moin,

    das fällt erst dann auf, wenn es irgendwo geknallt hat. Der Fahrer, der dann vielleicht jemanden angefahren hat, ist dann die arme "Wurst", denn eigentlich dürfte der ja den Typ Stapler gar nicht bewegen. Damit die Lawine dann auch durchstartet wird sicherlich auch die Hackordnung weitergehen. Also Fahrer --> Versandleiter --> Disponent --> Cheffe.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Leider sind weder Hersteller greifbar noch gibt es Unterlagen zu den Fahrzeugen... und der Lieferant sagte: " Na das ist doch alles logisch!"

    Ach, die Fahrzeuge wurden ohne Unterlagen geliefert? => wäre für mich eine unvollständige Lieferung und bis zur vollen Erfüllung würde ich da auch nichts bezahlen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ok,

    einmal zurück.

    Egal wer jetzt Schuld hat oder wie die Lieferung war:

    Die Kuh ist auf dem Eis und muss da runter!

    Letztlich holt euch z.B. den Monteur für diese Dinger + den Aussendienstler. Notfalls werden dann 1/2 Tag oder eben die Zeitstunden bezahlt, alle bleiben Freunde und ihr seit der sicheren Seite ein Stück näher gekommen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Die Kuh ist auf dem Eis und muss da runter!

    Ja, die Stapler bleiben stehen, bis der Lieferant seiner Verpflichtungen nach der Maschinenverordnung (9. ProdSV) nachgekommen ist. Ohne entsprechende Unterlagen kann doch der Arbeitgeber nicht feststellen, ob die Maschine überhaupt den geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht und was beim Betrieb zu beachten ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Präventiv möchte ich auf $13 StGB hinweisen:

    Begehen durch Unterlassen

    (1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

    [offtopic on]Irgendwie mag ich diesen Abschnitt. Leider sind die Strafen bekanntlich zu gering....[/offtopic off]

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Leider sind die Strafen bekanntlich zu gering....

    Nein, sie werden nur viel zu selten verhängt bzw. die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist zu gering. => der Überwachungsdruck ist nicht ausreichend.
    Was nützt es, das Strafmaß hoch zu setzen, wenn man so gut wie nie Gefahr läuft erwischt zu werden?

    Übrigens, für die fehlende Betriebsanleitung bzw. CE Konformitätserklärung drohen dem Hersteller Bußgelder in Höhe von bis zu 100000.- €, also nicht gerade wenig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danke für die guten Hinweise!

    Leider sind weder Hersteller greifbar noch gibt es Unterlagen zu den Fahrzeugen... und der Lieferant sagte: " Na das ist doch alles logisch!"
    Ich habe nun überlegt, eine Einweisung auf diese Geräte nicht durchzuführen. Irgendwann wird es jemandem auffallen und vielleicht kommt dann etwas Schwung in die Sache.

    Hallo Kronosom,

    die Punkte wie die Schulung stattzufinden haben, möchtest du ja nicht noch einmal hören. Also gehe ich davon aus, dass Schulung und Unterweisung nach betrieblichen Vorgaben schon durchgeführt wurden.

    Bei deiner Aussage musst du Vorsichtigkeit, wie mein Rechtsprof. immer sagte, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, Wissen und dann nicht melden ist mindestens schon grobe Fahrlässigkeit.
    Heißt, du musst die Führungsebene darüber informieren. Du bist Fachkundig, dir ist es aufgefallen und wenn ich das richtig verstehe als Ausbilder (ausgebildet) und von deinem Arbeitgeber dafür bestimmt (vielleicht sogar schriftlich).

    Mein Vorschlag: Wenn der Lieferant nicht willens ist, gebt das Gerät zurück aufgrund von mangelnden Informationen und dem nicht aushändigen der vom Gesetzgeber geforderten und vorgeschriebenen Bedienungsanleitung.
    Ausserdem ist eine Einweisung auf das Gerät verpflichtend, die Weigerung des Lieferanten ist auch ein Grund das Ding zurückzugeben.

    Bei der nächsten Ausschreibung darauf achten, dass diese Punkte im Vertrag stehen (wenn sie das jetzt nicht getan haben sollten) und dann ist sogar Vertragsbruch.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Hallo RaBau,

    es wurden KEINE Schulungen oder Unterweisungen durchgeführt!
    In diesem Unternehmen läuft alles ein wenig anders ab: Es wird ein Bedarf an Flurförderzeugen durch den Nutzer festgestellt und an seinem Vorgesetzten gemeldet. Dieser meldet per Bestellanforderung an den technischen Einkauf. Dieser sucht nach dem günstigsten Angebot und holt sich die Erlaubnis zur Bestellung von einem Geschäftsführer. Dann wird das Gerät geliefert und im Wareneingang entgegen genommen. Die Werkstatt prüft das Fahrzeug und montiert die Anbauteile. Nun wird die Abteilung informiert und darf sich das Fahrzeug abholen.
    "Oh Schreck! Es wurde zwar ein 5to Stapler geliefert, aber der ist ja von einem anderen Hersteller, hat andere Bedienelemente, zu kurze Gabelzinken,...."
    Ein erfahrener und mutiger Kollege unternimmt dann meistens die ersten Fahrversuche und stellt so fest, wie der Stapler funktioniert. Leider nur lückenhaft. Der Chef steht daneben!
    Dann werde ich aufgefordert, "mal schnell die Jungs einzuweisen".
    Ich wurde zwar ausgebildet (BGHM), aber NIE mündlich oder schriftlich durch den Unternehmer dazu bestimmt. Meine Tätigkeit hat sich einfach so ergeben, also "auf dem kleinen Dienstweg".
    ICH kann also das Gerät nicht zurückgeben, wenn eine entsprechende Einweisung bzw. die Unterlagen fehlen. Der Besteller benötigt dieses Gerät ja unbedingt und wird es auch nicht zurückgeben wollen/können. Also bleibt das Ding im Bestand und wird genutzt!
    Trotz allem vielen Dank für Deinen Lösungsansatz.

    Ich habe nun die Geschäftsführer, Leitenden Angestellten und die FaSi per email darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich mit sofortiger Wirkung die Ausbildungen Flurförderzeuge einstelle. Jetzt habe ich kommende Woche vor den Rat der Weis(s)en zu treten und mich zu rechtfertigen... es bleibt also spannend!

    Gruß Kronosom

    §328 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer
    eine nukleare Explosion verursacht..."

  • ...

    Ich habe nun die Geschäftsführer, Leitenden Angestellten und die FaSi per email darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich mit sofortiger Wirkung die Ausbildungen Flurförderzeuge einstelle. ...

    Damit dürftest Du (fast) Deine fristlose Kündigung eingereicht haben.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Moin,

    ich denke, lieber Kronosom, ihr habt ein grundsätzliches Problem.

    Zum einen wird Geld ausgegeben, doch die linke Hand weiß nichts von der rechten. Vielleicht solltet ihr da an der Struktur basteln, euch einige Male zusammenraufen und einen Weg finden. Letztlich kann das nur Vorteile für alle bringen.

    Zu deiner Stellung kann ich aus der Ferne nichts sagen, ich kenne sie nicht. Mir will es nicht in den Kopf, das die Stapler jetzt so grundverschieden zu den "alten" Typen sein sollen und es nicht möglich ist, jetzt auch noch Hilfe von Dritten zu bekommen?

    Eine Weigerung etwas nicht zu tun, kann, muss aber nicht, richtig sein. Auch hier gilt: keine Kenntnisse über euren Bereich.
    Wie war das noch mit der Schlacht und dem Krieg? Eine Schlacht zu gewinnen bedeutet nicht, auch den Krieg zu gewinnen.

    Rauft euch irgendwie zusammen!
    Das Ganze eskaliert sonst.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo zusammen,

    ich bin nun eine Runde weiter. Es gab Gespräche mit der FaSi, dem Personalchef, dem Leiter des Einkaufs, dem Werkstattmeister und der Geschäftsleitung.
    @A_B Ich bin NICHT gekündigt worden. Vermutlich weiß ich zu viel bzw. es lässt sich kein anderer I_ _ _ _ finden :)
    @Waldmann Organisatorische und strukturelle Defizite wurde erkannt und werden zukünftig anders gelöst. In diesem speziellen Fall darf der Lieferant noch einmal antanzen und eine saubere Einweisung (inklusive Unterlagen) durchführen. Leider bin ich hier auf der untersten Hierachiestufe und habe somit keine Berechtigung bzw. Befugnisse, Entscheidungen eigenständig zu treffen. Deshalb kam es auch zu Niederlegung meiner "ehrenamtlichen" Tätigkeiten. Hauptberuflich werde ich als Verlader bezahlt.
    Aber : Am Ende der Schlacht werden die Toten gezählt! Deshalb will ich mal abwarten, ob nun alles so läuft wie besprochen.
    Trotzdem vielen Dank an Euch für die rege Anteilnahme.

    Gruß Kronosom

    §328 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer
    eine nukleare Explosion verursacht..."

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  • Hi,

    das wird ja, wie ich so höre!

    Wenn irgend etwas unklar ist: Hier fragen.

    Nur mal so für mich:
    Um was für Teufelsstapler handelt es sich denn bei euch? Darfst du das verraten?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,

    Dieser meldet per Bestellanforderung an den technischen Einkauf. Dieser sucht nach dem günstigsten Angebot und holt sich die Erlaubnis zur Bestellung von einem Geschäftsführer. Dann wird das Gerät geliefert und im Wareneingang entgegen genommen.

    hier fehlt mir ein ganz wichtiger Schritt:
    die Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung, die VOR der Anschaffung durchzuführen ist.
    Dieses Procedere müsst Ihr installieren, denn dann besteht die große Wahrscheinlichkeit, dass sich einige Probleme schon erledigen, bevor der Stapler auf das Betriebsgelände kommt.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)