Ersthelfer und Brandschutzhelfer an einem Tag?

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  • So weit ist es schon gekommen, jetzt "arbeite" ich schon am Abend... Aber mir geht eine Sache durch den Kopf, die ich klären möchte:

    Die Ersthelferausbildung soll 9 LE und die Brandschutzhelferausbildung 3 LE betragen. 12 LE sind 9 Stunden, mit mehreren Pausen von insgesamt 90 Minuten könnte man in 10,5 Stunden beide Qualifikationen an einem Tag machen. Geht das? Gibt es das? Kennt Ihr Bildungsträger, die beides unterrichten?

    Wie ich darauf komme? Es sollen mehrere Personen qualifiziert werden und das eben als Ersthelfer und Brandschutzhelfer. Ein Ausfalltag ist der Geschäftsführung dabei natürlich sympathischer als anderthalb Ausfalltage.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • BSH Ausbildung BGI5182
    "Für die Theorie nach Abschnitt 2.1 sind mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vorzusehen.
    Die Zeitdauer für die Praxis nach Abschnitt 2.2 hängt von der Gruppengröße ab. Jeder Teilnehmer
    sollte ausreichend Übungszeit zur Verfügung gestellt bekommen. Erfahrungsgemäß sind 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer ausreichend.
    Bei betriebsspezifischen Besonderheiten ist sowohl für die Theorie als auch für die Praxis eine entsprechend längere Ausbildung erforderlich.
    Die Ausbildung ist durch die Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich abzuschließen."


    2x45+Pausen a 10 Minuten + 15Teilnehmer x 7,5min + betriebliche Einweisung auf Rundgang = 4 - 5 Stunden
    Ich brauche gute 6 Stunden - dann sind die BSH gut unterwiesen und nehmen auch wirklich was mit. Jeder hat alle Szenarien kennengelernt und wenigstens 2 -3 Löscher leergemacht.

    (Es gibt bisher keinen Leitfaden was alles in der Praxis drankommen soll! ich habe 2 Anlagen paralell dann laufen.)

    Rate absolut davon ab - Überfrachtung von Informationen - das funktioniert nicht!!!! Die Teilnehmer sind, wenn der Unterricht gut ist, satt!!!!!!!!!

    Gruß Canislupus

    Gruß Canislupus

  • wie Canislupus bereits beschrieben hat, hier ein Auszug aus der DGUV-I 205-023

    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5182.pdf

    "Für die Theorie nach Abschnitt 2.1 sind mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
    vorzusehen.
    Die Zeitdauer für die Praxis nach Abschnitt 2.2 hängt von der Gruppengröße ab. Jeder Teilnehmer sollte ausreichend Übungszeit zur Verfügung gestellt bekommen. Erfahrungsgemäß sind
    5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer ausreichend.
    Bei betriebsspezifischen Besonderheiten ist sowohl für die Theorie als auch für die Praxis
    eine entsprechend längere Ausbildung erforderlich.
    Die Ausbildung ist durch die Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
    abzuschließen."

    Sieh auch Seite 15 der Broschüre, dort steht sinngemäß: "Dauer der Unterweisung je nach Betrieblichen Risiken"

    Eine Ausbildung EH + BSH ist nicht Zielführend, das sollte dem Unternehmer klar sein.
    Ich erfülle dann die 5% Regelung, aber was passiert wenn's brennt?

    Mfg

    FS

  • Hallo,
    Arbeitszeitgesetz nicht ganz außer Betracht lassen (§3 Arbeitszeit).
    "Die werktägliche Arbeitszeit sollte 8h nicht überschreiten, sie kann nur auf 10h verlängert werden wenn..."

    Gruß
    Marc

    Grüße aus Oberschwaben
    Marc

  • Ein Ausfalltag ist der Geschäftsführung dabei natürlich sympathischer als anderthalb Ausfalltage.

    Moin,

    wenn die Geschäftsführung die Ausbildung von Menschen, die sich dazu bereiterklären, im Ereignisfall Menschen und Sachwerte und der Geschäftsführung damit eventuell das wirtschaftliche Fortbestehen, sprich den Arsch zu retten, als Ausfalltage ansieht, und wenn diese Menschen ehrenamtlich tätig sind und hierfür keinen weiteren Cent sehen und von vielen Kollegen nur belächelt werden, dann hat die Geschäftsführung tatsächlich ein Problem. Aber nicht das der Ausfalltage. :saint:

    Wir bilden Brandschutzhelfer einen ganzen Tag lang aus. Bei Ersthelfern ist es ja eh klar. Wir bilden sogar Beschäftigte zu Brandschutzhelfern aus, von denen wir wissen, dass sie 80% ihrer Arbeitszeit im Außendienst sind. Wenn sich jemand bereiterklärt, ehrenamtlich für andere tätig zu sein, dann wird er auch ausgebildet - Punkt. Das ist ein Zeichen von Wertschätzung und Anerkennung der Bereitschaft und Teil einer Sicherheitskultur im Betrieb. Der Brandschutzhelfer bringt mir zwar real nicht viel, aber wenn er nur als Multiplikator dient, ist auch schon etwas gewonnen. Ich muss dann halt für diesen 20% Brandschutzhelfer noch einen ausbilden, aber das ist bei uns kein Problem, da wir für diese Ausbildungen immer viele Anmeldungen haben.

    Zu Beginn der jeweiligen Ausbildung ist dann auch immer die oberste Heeresleitung anwesend und bedankit sich bei den Beschäftigten für die Bereitschaft, diese ehrenamtlichen Tätigkeiten zu übernehmen.

    Gruß Frank

    P.S. Die Kollegen werden natürlich auch ordentlich mit Speis und Trank versorgt. :thumbup:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Mit der Arbeitszeit würde es passen, denn die läge bei 9 Stunden. Die 10,5 Stunden würden nur durch Pausen erreicht. Über den Tag verteilt 4x 15 Minuten und 1x 30 Minuten halte ich für ausreichend, um die Konzentration zu erhalten. Aus eigener Seminarerfahrung weiß ich aber auch, daß bei manchen Referenten schon wenige Stunden am Tag eine Tortour sein können, während man bei anderen nach 8 Stunden noch gut ein oder zwei Stündchen machen könnte.

    Das Problem ist, daß die zu schulenden Personen in diversen kleinen Büros auf mehrere Städte verteilt arbeiten. Sich vor Ort mit den Gegebenheiten zu beschäftigen mag allgemein sehr wünschenswert sein, hier geht es nicht. Die nötigen Anfahrten sprächen aus Unternehmersicht zunächst für die gemeinsame Unterweisung, auf der anderen Seite machen die mitunter weiteren Anfahrten(*) die Geschichte für die Mitarbeiter noch anstrengender.

    Eine Nacht darüber geschlafen zu haben war gar nicht so verkehrt. Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr tendiere ich dazu, von einer Bündelung der beiden Schulungen abzuraten.


    Gruß Michael


    (*) die ganz grob so zwischen 0 und 100 km lägen und natürlich für jeden Mitarbeiter unterschiedlich wären

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • P.S. Die Kollegen werden natürlich auch ordentlich mit Speis und Trank versorgt. :thumbup:

    Das ist übrigens ein sehr wichtiger Punkt, der gerne übersehen wird! Die Stimmung und damit auch der Lernerfolg hängt sehr stark von solchen Rahmenbedingungen ab.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Michael,

    du hast zwar erst einmal das Problem mit der Ausbildungszeit für die Qualifizierung der Helfer, das du hier vorstellst. Ich sehen hier in eurer Absicht, Personen gleichzeitig als Ersthelfer und als Brandschutzhelfer auszubilden, ein grundsätzliches Problem.

    Ich stand auch vor der Frage: Wen bilde ich als Brandschutzhelfer aus?

    Und das kennt bestimmt jeder von Euch: Es gibt eine ganze Reihe von Funktionen, Beauftragte oder befähigten Personen (Sicherheitsbeauftragter, Ersthelfer, Befähigte Personen für die Sicherung von Baustellen, Brandschutzhelfer, Hygienebeauftragter, ...), die mehr oder weniger freiwillig zusätzlich von Mitarbeitern übernommen werden müssen. Es gibt dabei immer Mitarbeiter, die nicht bereit oder fähig sind solcher zusätzlichen Aufgaben zu übernehmen. Dann bleiben immer die übrig, die nicht "nein" sagen können und die haben dann immer auch gleich mehrerer Funktionen gleichzeitig.

    Aber gerade die Kombination der Funktionen Brandschutzhelfer und Ersthelfer zusammen finde ich sehr problematisch. Wenn es zu einem Brand gekommen sein sollte, brauche ich beide Funktionen gleichzeitig. Wenn ein Brandschutzhelfer bei einem Brand hilft und auf einer verletzte Person trifft MUSS er Erste Hilfe leisten und steht nicht mehr weiter als Brandschutzhelfer zur Verfügung. Er kann sich ja nicht teilen.

    Meine betriebliche Lösung besteht darin, dass die Doppelfunktion (wenn überhaupt nicht anders möglich) in Sicherheitsbeauftragter und Brandschutzhelfer in einer Person besteht.
    Das kann wo anders natürlich auch eine andere Kombination sein. Das hängt halt von den betrieblichen Voraussetzungen ab.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Dein Einwand ist grundsätzlich berechtigt, aber da die Fluktuation der Mitarbeiter branchentypisch sehr hoch ist, kommen nur wenige Mitarbeiter in Frage. Die Doppelfunktion ist also lediglich das kleinere Übel. Besser als nichts, mehr nicht.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Hallo,

    Geht das? Gibt es das? Kennt Ihr Bildungsträger, die beides unterrichten?

    Das geht, es stellt sich aber die Frage ob es sinnvoll ist.
    Zum einen werden die Leute irgendwann gedanklich abschalten
    und man wird auch nicht auf Fragen etc. eingehen können.
    Unterm Strich wird man eine Ausbildung auf dem Papier haben,
    ob diese aber auch für die Praxis etwas taugt, da habe ich
    meine Zweifel.

    Letztlich ist es nicht zu empfehlen, wobei es Kombi-Angebote
    durchaus gibt. Diese dauern dann aber nicht einen Tag, sondern
    1.5 bzw. 2 Tage. Beispiel:
    http://akademie.asbauer.de/product.xhtml?product_id=38

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich denke alles in einen Tag gequetscht ist Blödsinn und wenig effektiv.

    Warum nicht 2 aneinander hängende Tage dafür verwenden, eine Übernachtung im Hotel spendieren (muss ja nicht der Luxusschuppen sein), kleines Abendprogramm dazu, fertig.
    Die freiwilligen Helfer werden sich über dieses "Bonbon" freuen. Der AG belohnt ein wenig deren Einsatz und von der Steuer kann er es bestimmt auch absetzen. WIN-WIN Situation wie man dies neudeutsch nennt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.