Verfahrensbeschreibung / Gefährdungsbeurteilung Liquirentnahme Rückenmarksflüssigkeit

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Ihr alle,
    ich als Nichtmediziner habe eine Nuss zu knacken. Würde Eure Hilfe gerne in Anspruch nehmen
    Wer von Euch hat durch Zufall eine aktuelle GB für die Entnahme von Körperflüssigkeiten oder eine verfahrensbeschreibung hierzu?????

    Des Weiteren möchte ich Eure meinung wissen, ob es die Aufgabe einer FASI ist, eine solche zu erstellen?

    Bin gerade im Reibungsprozess HÖHÖ mit dem ärztlichen Direx, dieser ist der Meinung es gehört zum Arbeitsschutz. Meine Meinung: gemeinsamschaftarbeit zwischen Betriebsarzt,FASI, HygFachkraft und dem Hygienebeauftragten Arzt, aber keine SOLO-Nummer der FASI, was auch nicht aufgrund des Basiswissen funktioniert. Es ist ja auch klar in TRBa 100 und 250 und im Info der BGW "Patientenproben" sowie in der P650 geregelt

    Schon jetzt besten Dank für die Stimmen und Meinungen.

    Beste Grüße

    THOMAS

  • ANZEIGE
  • Hallo Gutknecht,

    was soll Thomas mit dieser Antwort anfangen, das der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist wissen wir alle aber in der Realität läuft es immer wieder anders wie wir ja auch alle wissen.

    So wollte ich mal gesagt haben. Jetzt könnt Ihr mich meinetwegen steinigen!!!!!!!!

    Leider kann ich Ihm bei seinen Problem aber auch nicht helfen.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • was soll Thomas mit dieser Antwort anfangen, das der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist wissen wir alle aber in der Realität läuft es immer wieder anders wie wir ja auch alle wissen.

    Na, das war die Antwort auf die Ausgangsfrage.

    Des Weiteren möchte ich Eure meinung wissen, ob es die Aufgabe einer FASI ist, eine solche zu erstellen?

    Ich sehe es hier wie Ollie und auch Thomas.

    Meine Meinung: gemeinsamschaftarbeit zwischen Betriebsarzt,FASI, HygFachkraft und dem Hygienebeauftragten Arzt, aber keine SOLO-Nummer der FASI, was auch nicht aufgrund des Basiswissen funktioniert.

    Bei einer solchen medizinlastigen Fragestellung würde ich die Mediziner in die Pflicht nehmen. Verantwortlich für die GB ist zunächst einmal der Vorgesetzte dessen, der diese Tätigkeit durchführt. Im Zweifelsfalle eben die "oberste Heeresleitung" des Betriebes. Diese wird entsprechend in der Linie delegieren und dann dürfen die Stabstellen noch "ihren Senf dazugeben". Meiner Meinung nach dürfte der Betriebsarzt hier doch höhere Kompetenzen besitzen als die SiFa, also wäre für mich zunächst einmal der Betriebsarzt derjenige der handeln sollte. Abstimmung mit Hygiene dürfte nicht schaden und die SiFa kann dann darauf hinwirken, dass die betriebsübliche Struktur der GB eingehalten wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Hi,

    als gelernter Intensivfachpfleger würde ich mir zutrauen dazu eine GBU oder VA zu schreiben. Aber eben nur durch diesen beruflichen Hintergrund.
    Deshalb kann ich hier Axel nur zustimmen.
    Der richtige Weg wäre, dass Artz und Hygiene eine Verfahrensanweisung erstellen. Dann bekommst Du eine Grundlage um eine GBU zu erstellen. Denn das ist dann wieder nachvollziehbar auch für den medizinischen "Laien", welche Gefährdungen beim jeweiligen Verfahrensschritt zu berücksichtigen sind. Und die entsprechenden Maßnahmen können dann nachträglich in die VA eingebaut werden, entsprechend der GBU.

    Das größte Problem sehe ich aber darin den ärztlichen Direktor von dieser Verfahrensweise zu überzeugen. Vielleicht hilft hier das Argument (ist zwar etwas scheinheilig, aber der Scheck heiligt die Mittel, oder so ähnlich), dass Du mit Deinen Maßnahmen zum Arbeitsschutz das Wohl des Patienten nicht gefährden möchtest und Du deshalb erstmal den Input von ärztlicher und/oder hygienischer Seite benötigst.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Moin,

    obwohl BGW-SiFa, ich würde das Ding nie anpacken. Null Ahnung. Das kann nichts werden.

    Abgesehen davon, wer jetzt schreiben SOLL oder MUSS.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • obwohl BGW-SiFa, ich würde das Ding nie anpacken. Null Ahnung. Das kann nichts werden.

    Ganz so extrem würde ich es nicht sehen. Du kannst Dir doch den Vorgang durchaus ansehen, Gefährdungen erkennen und daraus Schlüsse ziehen. Allerdings denke ich, dass es da eben einige gibt, die näher an der Materie dran sind und dann sollten diese bevorzugt entsprechend handeln.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Na ja, auch der Bäckermeister kennt sich in nicht zwangsläufig im Metallbereich aus. Auch er wird sich einarbeiten müssen.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)