Hallo Mitstreiter
mir stellt sich gerade die Frage Was ist das? Soll ich das ganze als Kran behandeln oder als Schienenhängebahn. Wenn es ein Kran wäre gibt es ja die DGUV-V 52 und dort ist alles geklärt. Bei der Schienenhängebahn wird es schon schwieriger da die Informationen so nicht mehr existieren.
Was ich auch nicht ausschließen möchte das ich mal wieder zu kompliziert denke.