Was ist das?

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  • Hallo Mitstreiter

    mir stellt sich gerade die Frage Was ist das? Soll ich das ganze als Kran behandeln oder als Schienenhängebahn. Wenn es ein Kran wäre gibt es ja die DGUV-V 52 und dort ist alles geklärt. Bei der Schienenhängebahn wird es schon schwieriger da die Informationen so nicht mehr existieren.
    Was ich auch nicht ausschließen möchte das ich mal wieder zu kompliziert denke.

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    Wünsche einen sicheren Tag
    Lars

    Arbeitsschutz kostet Geld Kranke ein Vermögen


    Sicherheitsfachkräfte … das sind die Mitarbeiter, welche ihren Arbeitsplatz immer am schnellsten aufgeräumt haben:
    :18: Sie brauchen nur den Mund zuzumachen :18:
    Zitat von meiner Mentorin

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  • Hi Lars,

    was ist denn unten im Bild (nicht zu sehen)? Ein Haken?

    Also, für mich ist das ein kleiner Kettenzug, mechanischer Antrieb, durch eine Zug-Endloskette. Damit wird eine Antriebsrolle aktiviert und die spult die Auf.- und Abbewegung. Fahrbar ist das Ding nicht automatisch, kann jedoch über Muskelkraft über den oberen orangenen Doppel-T-Träger gezogen werden. Nichts besonderes.

    Den Kettenzug würde ich als Kran prüfen. Die Traverse hat oben links ein Typenschild (Tragfähigkeit), der Verschleiss der Zugkette wäre zu prüfen, die Lastaufnahme (Haken) mit Sicherung und die Befestigung derselben an der Zugkette.
    Dann allgemein der Verschleiß und u.U. eine Lebensdauerberechnung (Statik) für die Traverse.

    Nichts besonderes. Nenne es kleiner Werkstattkran. Die Größe ist nicht erkennbar. Was hat der? 1 Tonne, max.?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ist der Hersteller bekannt?
    Liegt eine Bedienungsanleitung vor? (kann man sie über den evtl. zu ermittelnden Hersteller besorgen?)
    Links oben sind zwei Aufkleber angebracht. Der eine sieht mir so aus wie eine Prüfplakette, der andere gibt evtl. den Hersteller Preis?
    Auf der Laufkatze befindet sich auch ein Schild, welche Informationen gibt dieses Preis?

  • Ich würde mal in die BGV D6 reinschauen.

    Da stehts drin.
    Unter Begriffsbestimmung.

    2
    Begriffsbestimmung
    (1) Krane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder in mehrere Richtungen bewegen können.

    Last von unten nach oben = eine Richtung; Last von Links nach rechts = eine Richtung.
    => Kran.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • bevor einer rebelliert......

    BGV D6 = DGUV V52 Krane

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    Mike

  • Und noch eins...

    §2 sagt auch dass muskelbetriebene Einrichtungen als Krane dienen
    Im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gelten Krane als
    1. ortsveränderlich, wenn sie an wechselnden Standorten eingesetzt werden können,
    2. handbetrieben, wenn die Hubbewegung und alle weiteren Kranbewegungen durch Muskelkraft bewirkt werden,
    3. teilkraftbetrieben, wenn nur die Hubbewegung oder eine oder mehrere andere Kranbewegungen kraftbetrieben sind,
    4. kraftbetrieben, wenn außer der Hubbewegung noch mindestens eine weitere Kranbewegung kraftbetrieben ist,
    5. programmgesteuert, wenn eine oder mehrere Kranbewegungen nach einem vorgegebenen Programm selbsttätig ablaufen.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

  • Hallo Lars,

    ich meine das es ein sogenannter Bockkran ist mit einem Haspelfahrwerk, das Haspelfahrwerk müsste unter die DGUV Vorschrift 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte) fallen, oder? ?(

    Gruß Holgi

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  • Ich Danke euch. War also doch auf der richtigen Seite des Lichts. Bleibt ein Kran und wird geprüft als Kran.

    Wünsche einen sicheren Tag
    Lars

    Arbeitsschutz kostet Geld Kranke ein Vermögen


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    Zitat von meiner Mentorin