Ausgangslage:
Geplant ist mittels Beobachtungsinterviews durch eine externe geschulte Interviewerin eine Erhebung und Auswertung über psychische (und physische) Belastungen bei der Arbeit durchzuführen.
Die Stimmung vor dem geplanten Start ist nicht förderlich, um objektivierte valide Ergebnisse zu erzielen. Das Unbehagen ist groß. "Ist sicher, dass Ergebnisse auch etwas bringen und nicht auf mich als Person heruntergebrochen werden?"
Der Betriebsrat hat unmissverständlich die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen insbesondere über psychische Überbelastungen vorangetrieben, weil er mehr Personal herausschlagen möchte. Dieses Jahr wird wieder gewählt!
Die Personalleitung möchte vor allem, dass die vorhandenen personellen Ressourchen nicht verbrannt werden.
Der Arbeitsschützer will "nur" seine Arbeit machen und überhaupt mal die ersten Gefährdungsbeurteilungen zu psychischen Faktoren starten.
Der Betriebsarzt hat das Vorhaben sachlich und diplomatisch begleitet.
Die Datenschutzbeauftragte schlägt die Hände über den Kopf zusammen. Denn Ergebnisse werden sich auch bei fehlendem Namensangabe zurückverfolgen und einer Person zuordnen lassen. Das möchte sie geregelt wissen.
Vertrauen (zurück) gewinnen...
Die Idee ist, eine Einverständniserklärung mit Widerspruchsrecht zu formulieren.Vor der Evaluierung soll die Einverständniserklärung vom Teilnehmenden ausgefüllt werden. Geschieht dies nicht, wird mit der betroffenen Person keine ablauforientierte Analyse durchgeführt.
Frage an die Community:
Wer hat hier hilfreiche Ideen oder konkrete Erfahrungen?
Wie lassen sich BDSG & ArbSchG miteinander vereinbahren?
Danke für Hilfe.